GEG-Anforderungen einhalten in Bad Homburg vor der Höhe
Gebäudeenergiegesetz-Vorschriften für Neubau und Sanierung erfüllen.
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GEG-Anforderungen einhalten in Bad Homburg vor der Höhe – was Sie wissen sollten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt Mindeststandards für Heizung, Dämmung und erneuerbare Energien. Bei Heizungstausch und Sanierung müssen GEG-Anforderungen eingehalten werden. Ein Energieberater prüft die Konformität und berät zu Übergangslösungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Gesetz für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in deutschen Gebäuden. Es trat 2020 in Kraft und vereint die frühere EnEV, das EEWärmeG und das EnEG. Seit 2024 gilt die GEG-Novellierung, die neue Heizungsanlagen auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie verpflichtet.
Die GEG-Anforderungen für Bestandsgebäude sind komplex und hängen von der Art der Maßnahme ab. Bei einem Heizungsaustausch gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht mit Übergangslösungen je nach kommunalem Wärmenetzausbau. Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten Mindest-U-Wert-Anforderungen.
Ein Energieberater prüft für jedes geplante Sanierungsvorhaben, ob die GEG-Anforderungen eingehalten werden. Besonders wichtig ist dies bei schrittweiser Sanierung, denn nicht jede Einzelmaßnahme muss sofort alle Anforderungen erfüllen.
Für ältere Gebäude gibt es spezifische Anforderungen: Das Dach oder die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein. Heizkessel älter als 30 Jahre müssen ersetzt werden – mit Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Verstöße gegen GEG-Anforderungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer GEG-Anforderungen ignoriert, riskiert zudem den Verlust von Förderansprüchen. Eine frühzeitige Beratung verhindert diese kostspieligen Fehler.
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