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Photovoltaik·Hanau

PV Steuerliche Aspekte in Hanau

Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen – Umsatzsteuer, Einkommensteuer.

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PV Steuerliche Aspekte in Hanau – was Sie wissen sollten

Seit 2023 gilt Umsatzsteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen. Einnahmen aus Einspeisevergütung sind für Anlagen bis 30 kWp einkommenssteuerfrei. Ein Steuerberater oder Energieberater klärt die aktuelle Rechtslage.

Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen hat sich in den letzten Jahren erheblich vereinfacht. Seit Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Käufer zahlen keine Umsatzsteuer mehr.

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern einkommenssteuerfrei. Damit entfällt für die meisten Privathaushalte die Pflicht zur Abgabe einer Anlage EÜR beim Finanzamt.

Für Anlagen über 30 kWp oder für Gewerbetreibende gelten andere Regeln: Einnahmen aus Einspeisevergütung sind einkommenssteuerpflichtig, aber Betriebskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ein Energieberater gibt Grundinformationen und empfiehlt für individuelle steuerliche Beratung einen Steuerberater.

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