Photovoltaik & Solar

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle EEG-Sätze für PV-Anlagen

Aktuelle EEG-Einspeisevergütung 2026 für Photovoltaikanlagen: Vergütungssätze, Degressionsregeln, Anmeldung und ob sich Voll- oder Teileinspeisung mehr lohnt.

8 Min. LesezeitXpora Redaktion
EinspeisevergütungEEGPhotovoltaikSolarstromFörderung
pv anlage

Einspeisevergütung: Das gesetzliche Grundprinzip

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus PV-Anlagen abzunehmen und zu einem festgelegten Preis zu vergüten. Diese Vergütung ist 20 Jahre lang garantiert und schützt PV-Investoren vor Marktschwankungen.

Aktuelle Vergütungssätze 2026

Anlagenkategorie Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp ca. 8,0 Ct/kWh ca. 13,0 Ct/kWh
10–40 kWp ca. 7,0 Ct/kWh ca. 10,5 Ct/kWh
40–100 kWp ca. 5,5 Ct/kWh
> 100 kWp Ausschreibung Ausschreibung

Achtung: Sätze werden quartalsweise angepasst. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Aktuelle Werte: bundesnetzagentur.de

Degression: Wann lohnt es sich, schnell zu handeln?

Die Einspeisevergütung wird im EEG quartalsweise nach einem Degressionsregime gesenkt, wenn der Zubau über dem Zielkorridor liegt. In Phasen hohen Zubaus sinken die Sätze schneller. Wenn Sie eine PV-Anlage planen, lohnt es sich, die aktuelle Degression zu beobachten.

Voll- vs. Teileinspeisung: Was lohnt sich mehr?

Teileinspeisung (Überschusseinspeisung):

  • PV-Strom wird zunächst selbst verbraucht; Überschüsse fließen ins Netz
  • Eigenverbrauch spart ca. 29 Ct/kWh (statt 8 Ct/kWh Vergütung)
  • Wirtschaftlich meist vorteilhafter für Privathaushalte

Volleinspeisung:

  • Gesamter PV-Strom wird eingespeist, höhere Vergütung (ca. 13 Ct/kWh)
  • Haushaltsstrombedarf wird weiterhin aus dem Netz gedeckt
  • Vorteilhaft bei sehr geringen Eigennutzungsmöglichkeiten oder tagsüber hohem gewerblichem Bedarf

Rechenbeispiel: 10 kWp, 9.000 kWh/Jahr

  • Teileinspeisung (30 % Eigenverbrauch): 2.700 kWh × 29 Ct + 6.300 kWh × 8 Ct = 1.287 €/Jahr
  • Volleinspeisung: 9.000 kWh × 13 Ct = 1.170 €/Jahr
  • → Teileinspeisung ist in diesem Beispiel vorteilhafter

Anmeldung und Abrechnung

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor Inbetriebnahme – der Installateur übernimmt dies meist
  2. Marktstammdatenregister: Eintragung Pflicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
  3. Zählereinrichtung: Netzbetreiber baut Einspeisezähler ein; bei Smart-Meter-Pflicht (>7 kWp ab 2025) zusätzlichen Zähler
  4. Jahresabrechnung: Netzbetreiber überweist die Einspeisevergütung monatlich oder quartalsweise

Nach 20 Jahren: Was dann?

Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen, können:

  • Direktvermarktung: Strom an Händler verkaufen (oft 4–7 Ct/kWh)
  • Eigenverbrauch erhöhen: Anlage weiter nutzen, Netzstrom ersetzen
  • Repowering: Module und Wechselrichter erneuern, neue 20-Jahres-Förderung starten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 10 kWp liegt 2026 bei ca. 8,0 Ct/kWh (Überschusseinspeisung). Bei Volleinspeisung sind es ca. 13,0 Ct/kWh. Genaue quartalsweise Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Wie lange erhalte ich Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme garantiert. Nach 20 Jahren fällt die Anlage aus der EEG-Förderung – Strom kann dann direkt vermarktet oder anderweitig genutzt werden.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Seit 2022 sind Einspeiseeinnahmen bei Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) von der Einkommensteuer befreit. Umsatzsteuer fällt ebenfalls nicht an (Nullsteuersatz ab 2023). Kleinunternehmerregelung entfällt dadurch als Option.

Lohnt sich Voll- oder Teileinspeisung?

Bei Strompreisen von 29 Ct/kWh und Teileinspeisung (8 Ct/kWh) ist Eigenverbrauch wirtschaftlicher. Volleinspeisung (13 Ct/kWh) lohnt sich nur, wenn kein oder kaum Eigenverbrauch möglich ist – z.B. bei Gewerbeobjekten mit tagsüber hohem Bedarf.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Finden Sie qualifizierte Energieberater und Wärmepumpeninstallateure in Ihrer Region.