Photovoltaik & Solar

PV und das EEG 2023: Was hat sich geändert?

EEG 2023 für PV-Anlagen: Wichtigste Änderungen für Haushalte, Gewerbe und Projektierer. Beschleunigter Ausbau, neue Fördersätze, Agri-PV und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erklärt.

7 Min. LesezeitXpora Redaktion
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EEG 2023: Der Paradigmenwechsel

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (in Kraft seit Juli 2022, diverse Änderungen seitdem) ist das ambitionierteste Energiegesetz Deutschlands. Kernziel: Klimaneutralität 2045. Für PV-Anlagen gibt es mehrere wichtige Neuerungen.

Erhöhtes Ausbauziel

EEG 2023 setzt das Ziel: 215 GWp PV bis 2030 (vs. 98 GWp zu Beginn 2022). Das entspricht einem jährlichen Neuzubau von ca. 20–22 GWp – eine Verdoppelung gegenüber den Rekordjahren davor.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Genehmigungsverfahren beschleunigt, Flächenpotenziale erweitert und Vergütungssätze angehoben.

Höhere Einspeisevergütung

Das EEG 2023 hat die Vergütungssätze für Neuanlagen (insb. <10 kWp) angehoben:

  • Kleine Anlagen bis 10 kWp: Anstieg der Vergütung
  • Volleinspeisung stärker gefördert (als Anreiz für große Kapazitäten ohne Eigenverbrauch)
  • Degression wird flexibilisiert (quartalsweise, abhängig vom Zubau)

Neue Flächenkategorien

Das EEG 2023 erweitert förderfähige Flächenkategorien für Freiflächenanlagen:

  • Ackerland in benachteiligten Gebieten
  • Moorböden
  • Agri-PV (neue Ausschreibungskategorie)
  • Floating-PV (auf Gewässern, unter Bedingungen)

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Neu eingeführt im EEG 2023: §42a EnWG ergänzt die GGV. PV-Strom kann innerhalb eines Gebäudes einfach geteilt werden:

  • Kein Stromlieferantenstatus nötig
  • Abrechnung über Messkonzept oder virtuelle Zähler
  • Ideal für WEG und Mehrfamilienhäuser

Vereinfachungen für Balkonkraftwerke

Das EEG 2023 ebnet den Weg für vereinfachte Anmeldeverfahren für Steckersolar-Anlagen bis 600 W (seit 2024 auf 800 W angehoben). Bundesnetzagentur koordiniert vereinfachtes MaStR-Verfahren.

Änderungen bei der Direktvermarktung

Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kWp bleibt bestehen. Erleichterungen bei der sonstigen Direktvermarktung (ohne Marktprämie) für innovative Modelle (PPA, Eigenversorgung).

Nullsteuersatz (separat, JStG 2022)

Nicht Teil des EEG selbst, aber zeitgleich: Das Jahressteuergesetz 2022 führt den 0%-Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp ein – wirksam ab 01.01.2023.

Fazit

Das EEG 2023 schafft einen deutlich günstigeren Rahmen für PV-Investitionen. Höhere Vergütungen, neue Flächenoptionen und vereinfachte Modelle wie GGV und Balkonkraftwerk-Anmeldung machen PV für immer breitere Zielgruppen attraktiv.

Häufige Fragen

Was sind die wichtigsten Änderungen im EEG 2023 für PV?

Wichtigste EEG 2023-Änderungen: 1. Anhebung des Ausbauziels auf 215 GWp bis 2030. 2. Erhöhung der Einspeisevergütung für kleine Anlagen. 3. Neue Ausschreibungskategorie für Agri-PV. 4. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) eingeführt. 5. Nullsteuersatz für PV (separat durch JStG 2022).

Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach EEG 2023?

Das EEG 2023 hat die Vergütungssätze für neue Anlagen erhöht. Die genauen Sätze werden quartalsweise angepasst. Für Anlagen bis 10 kWp (Teileinspeisung) lagen die Sätze 2023 bei ca. 8,2 Ct/kWh, für Volleinspeisung bei ca. 13,0 Ct/kWh.

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach EEG 2023?

Die GGV ermöglicht es Gebäudeeigentümern oder WEG-Mitgliedern, gemeinsam erzeugte PV-Energie direkt auf die Verbraucher im Gebäude zu verteilen – ohne als Stromlieferant aufzutreten. Simpler und bürokratiearmer als das Mieterstrom-Modell.

Was bedeutet das Ausbauzeiel von 215 GWp bis 2030?

Das EEG 2023 verdoppelt das Ausbauziel für Photovoltaik auf 215 GWp bis 2030 (von vorher ~100 GWp). Dafür müssen jährlich 22 GWp neu installiert werden. 2023 wurden ca. 14 GWp installiert – der Zubau muss deutlich beschleunigt werden.

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