Photovoltaik & Solar

KfW 296: Förderung für PV-Speicher im Überblick

KfW-Programm 296 für Solarstromspeicher: Wer kann beantragen? Wie hoch ist der Kredit? Welche Voraussetzungen gelten? Und welche Kombination mit anderen Förderungen ist möglich?

6 Min. LesezeitXpora Redaktion
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KfW 270: Der Energiekredit für PV und Speicher

Das KfW-Programm 270 (früher auch als 296 bekannt) ist die Standardfinanzierung für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, einschließlich Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.

Was wird gefördert?

  • PV-Anlagen: Alle Systeme für Eigenversorgung und/oder Einspeisung
  • Batteriespeicher: Stationäre Lithium-Ionen-Speicher in Verbindung mit PV
  • Komponenten: Module, Wechselrichter, Montagesystem, Zähler
  • Planungskosten: Sofern direkt dem Projekt zuzuordnen

Nicht förderfähig: Anlagen, für die andere KfW-Förderprogramme gelten; Anlagen außerhalb Deutschlands.

Konditionen (2026, Richtwerte)

Parameter Wert
Kreditbetrag Ab 1.000 € bis 150 Mio. €
Laufzeit 5, 10, 20 Jahre
Tilgungsfreie Jahre bis 3 Jahre
Effektivzins ca. 2–4 % p.a. (laufzeitabhängig)
Sicherheiten Je nach Hausbank

Aktuelle Konditionen unter kfw.de → Programm 270.

Fördervoraussetzungen

  • Anlage wird in Deutschland errichtet
  • Antragstellung vor Baubeginn (Baubeginn = Kaufvertragsabschluss)
  • Antragsteller: Privatperson, Unternehmen, Kommunen
  • Keine Mindestgröße der Anlage

Beantragungsweg

Das KfW-Programm 270 wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die Hausbank (Durchleitungsprinzip):

  1. Gespräch mit Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank)
  2. Kreditantrag bei der Hausbank (prüft Kreditwürdigkeit)
  3. Hausbank leitet weiter an KfW
  4. KfW gibt Finanzierungszusage
  5. Installation beauftragen (erst nach Zusage)
  6. Dokumentation: Nach Abschluss Nachweise einreichen

Kombination mit anderen Förderungen

KfW 270 ist kombinierbar mit:

  • Länderprogrammen: Bayern, NRW, Hessen, Baden-Württemberg (Zuschüsse oder weitere Darlehen)
  • Kommunale Förderprogramme: Lokale Zuschüsse
  • EEG-Einspeisevergütung: Bleibt unberührt
  • KfW-Effizienzhaus-Programme: Wenn PV Teil einer Gesamtsanierung ist

Grenze: Gesamtförderung (Kredit + Zuschüsse) darf Investitionskosten nicht übersteigen.

Wirtschaftlichkeitseffekt

Durch KfW-Kredit vs. Eigenkapital:

  • 15.000 € Eigenkapital vs. 15.000 € KfW-Kredit (3 % eff. p.a., 10 Jahre)
  • Kreditkosten: ca. 2.400 € Gesamtzinsen
  • Eigenkapital-Opportunitätskosten (bei Anlage zu 4 %): 2.400 € entgangene Zinsen

→ Wirtschaftlich oft vergleichbar. Der Kredit erhält Liquidität für andere Zwecke.

Fazit

KfW 270 ist die einfachste Möglichkeit, eine PV-Anlage zinsgünstig zu finanzieren. Beantragen Sie den Kredit über Ihre Hausbank – und zwar vor dem Kauf der Anlage.

Häufige Fragen

Was fördert KfW 296?

Das KfW-Programm 270 (ehemals 296) fördert den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und stationären Batteriespeichern durch zinsgünstige Darlehen. Die Speicherförderung kann mit der Anlage oder separat für bestehende Anlagen beantragt werden.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für PV-Speicher?

KfW 270 bietet Darlehen bis zu 150 Mio. € – für Privathaushalte typisch 10.000–50.000 €. Der Zinssatz liegt je nach Marktlage bei ca. 2–4 % effektiv p.a. Es gibt keinen Zuschuss, sondern einen zinsgünstigen Kredit.

Kann ich KfW-Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja, KfW-Darlehen sind grundsätzlich kombinierbar mit Länderprogrammen, kommunalen Zuschüssen und EEG-Vergütung. Allerdings darf die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht überschreiten.

Wie beantrage ich KfW 270 für einen PV-Speicher?

1. Kredit vor Baubeginn bei der Hausbank beantragen (Hausbank leitet weiter an KfW). 2. Kostenvoranschlag vorliegen. 3. Zustimmung abwarten, dann Installation beauftragen. 4. Nach Fertigstellung: Dokumentation einreichen.

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