Photovoltaik & Solar

Mieterstrom: PV-Strom direkt an Mieter im Mehrfamilienhaus liefern

Mieterstrom-Modell erklärt: Wie können Vermieter Solarstrom an Mieter verkaufen? Rechtliche Grundlagen, Wirtschaftlichkeit, Bürokratieaufwand und Alternativen.

8 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Mieterstrom: PV-Strom für Mieter im eigenen Haus

Bei Mehrfamilienhäusern stellt sich die Frage: Wer profitiert von der PV-Anlage auf dem Dach? Im klassischen Modell profitiert nur der Eigentümer. Das Mieterstrommodell ermöglicht es, PV-Strom direkt an die Mieter zu liefern – zum Vorteil aller Beteiligten.

Wie funktioniert Mieterstrom?

Die PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses erzeugt Strom. Dieser wird direkt an die Mieter im Gebäude geliefert – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Für nicht selbst genutzten Überschuss erhält der Vermieter die EEG-Einspeisevergütung.

Voraussetzungen:

  • PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes
  • Mieter und Vermieter müssen im gleichen Gebäude oder Gebäudekomplex sein
  • Anlagengröße bis 100 kWp (EEG-Mieterstromregelung)
  • Mieterstromliefervertrag mit jedem teilnehmenden Mieter

EEG-Mieterstromprämie

Vermieter, die Mieterstrom liefern, erhalten eine staatliche Förderprämie (Mieterstromzuschlag). Die Prämie beträgt ca. 1,5–2 Ct/kWh unter der vollen Einspeisevergütung. Dafür müssen sie Strom zu einem Preis liefern, der mindestens 10 % unter dem Grundversorgungstarif liegt.

Beispielrechnung (10 kWp auf MFH mit 10 Mietereinheiten):

  • Jahresertrag: 9.500 kWh
  • Mieterstromanteil (60 %): 5.700 kWh × 0,23 €/kWh (Mieterstrompreis) = 1.311 €
  • Einspeisung (40 %): 3.800 kWh × 0,08 €/kWh = 304 €
  • Mieterstromzuschlag: 5.700 kWh × 0,02 €/kWh = 114 €
  • Gesamteinnahmen: 1.729 €/Jahr

Bürokratische Anforderungen

Mieterstrom ist reguliert – der Vermieter wird zum Stromlieferanten und unterliegt entsprechenden Pflichten:

  • Netzanmeldung und Eintragung als Stromlieferant
  • Separate Stromzähler für jeden Mieter
  • Messkonzept: Erzeugungs-, Verbrauchs- und Einspeisezähler
  • Jahresabrechnung für jeden Mieter (nach EnWG-Vorgaben)
  • Grundversorgung sicherstellen: Mieter müssen jederzeit Netzstrom beziehen können
  • Verbraucherschutzpflichten: Transparente Preisgestaltung

Dienstleister als Alternative

Wegen des hohen Aufwands nutzen viele Vermieter spezialisierte Dienstleister (z.B. Voltaro, Mova, Enpal, EWE etc.), die das gesamte Mieterstrommodell managen:

  • PV-Anlage finanzieren und betreiben
  • Strom an Mieter liefern und abrechnen
  • Vermieter erhält Pacht- oder Beteiligungseinnahmen ohne Aufwand

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Seit 2023 gibt es die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als vereinfachtes Modell: Wohnungseigentümer teilen sich PV-Strom anteilig. Weniger Bürokratie als Mieterstrom, aber kein Stromliefervertrag nötig.

Fazit

Mieterstrom bietet echten Mehrwert für Mieter und Vermieter, ist aber bürokratisch aufwendig. Für viele Vermieter ist ein Dienstleister oder die GGV die praktischere Lösung.

Häufige Fragen

Was ist Mieterstrom?

Beim Mieterstrommodell beliefert der Vermieter oder ein Dienstleister Mieter in demselben Gebäude direkt mit PV-Strom ohne Netznutzung. Der Strom wird auf dem Dach erzeugt und im Gebäude verbraucht – ohne den Strom ins öffentliche Netz zu speisen.

Welche Vorteile hat Mieterstrom für Vermieter?

Vermieter erhalten eine Mieterstromprämie (EEG), können PV-Investitionskosten refinanzieren und bieten Mietern günstigeren Strom an. Es ist auch ein Argument bei der Vermietung (Nachhaltigkeitspräferenz von Mietern).

Was ist der Mieterstrompfeil?

Der Mieterstrompfeil bezeichnet die EEG-Förderung für Mieterstrom. Vermieter erhalten für in das Gebäude gelieferten PV-Strom eine Förderprämie (ca. 1,5–2 Ct/kWh unter der Volleinspeisung-Vergütung), wenn sie diesen Strom an Mieter im Gebäude liefern.

Was sind die bürokratischen Hürden beim Mieterstrom?

Mieterstrom erfordert: Stromliefervertrag mit jedem Mieter, separate Messkonzepte, Abrechnung als Stromlieferant (Verbraucherschutz-Anforderungen), Anmeldung beim Netzbetreiber, Jahresabrechnungen. Der Aufwand ist erheblich – viele Vermieter nutzen Dienstleister.

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