Was ist die 65-Prozent-Regel?
Die 65-Prozent-Regel ist der inhaltliche Kern des Heizungsgesetzes — und der Begriff, der die meiste Verwirrung stiftet. Diese Seite erklärt die Regel im Kern, wann sie greift, womit sich die Anforderung erfüllen lässt und wie der Nachweis in der Praxis funktioniert.
Die 65-Prozent-Regel im Kern
Die 65-Prozent-Regel besagt im Kern: Eine neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser Anteil ist die zentrale Zahl, um die sich die ganze Diskussion um das Heizungsgesetz dreht. Wichtig ist das richtige Verständnis dieser Zahl. Sie bezieht sich auf den Anteil erneuerbarer Energie an der Wärmeerzeugung der neuen Heizung. Mindestens 65 Prozent der Wärme sollen aus erneuerbaren Quellen stammen — der verbleibende Anteil darf aus anderen Quellen kommen. Entscheidend ist erneut das Wort neu eingebaute. Die 65-Prozent-Regel ist keine Anforderung an bestehende Heizungen. Eine alte Gas- oder Ölheizung, die im Haus läuft, muss diese Quote nicht erfüllen — sie darf weiterlaufen und im Defektfall repariert werden. Die Regel greift in dem Moment, in dem eine neue Heizung installiert wird. Die 65-Prozent-Regel ist damit kein Verbot fossiler Brennstoffe im Bestand und keine Pflicht zum sofortigen Handeln. Sie ist eine Anforderung an die Heizung der Zukunft: Wer neu einbaut, baut eine Heizung ein, die überwiegend erneuerbar läuft. So soll der Wärmebereich Heizung für Heizung, Austausch für Austausch, auf erneuerbare Energie umgestellt werden — nicht durch einen Stichtag, der alle auf einmal trifft, sondern durch eine Anforderung, die jeweils beim Neueinbau greift.
Wann sie greift
Die Frage, wann die 65-Prozent-Regel konkret greift, ist die, bei der das Heizungsgesetz komplex wird — und bei der pauschale Aussagen in die Irre führen. Klar ist der Neubau: Für Heizungen in neuen Gebäuden in einem Neubaugebiet gilt die Anforderung unmittelbar. Für den Bestand — also für den Austausch einer Heizung in einem bestehenden Haus — ist der Zeitpunkt gestaffelt. Die Anforderung wird hier nicht überall gleichzeitig verbindlich, sondern in Abhängigkeit von der kommunalen Wärmeplanung. Vereinfacht: In Gemeinden, die früher einen Wärmeplan vorlegen, greift die Anforderung im Bestand früher; in anderen später. Bis dahin gelten Übergangsregelungen. Hinzu kommen Spielräume für besondere Fälle. Das Gesetz kennt Übergangsfristen — etwa wenn eine Heizung im Havariefall plötzlich ausfällt und schnell Ersatz her muss. Es kennt Härtefallregelungen. Und es behandelt manche Konstellationen gesondert. Weil dieser Bereich im Detail verzweigt ist und sich zudem weiterentwickeln kann, lässt sich nicht pauschal sagen ab Jahr X gilt die Regel für Sie. Wann die 65-Prozent-Regel für den eigenen Fall verbindlich wird, hängt davon ab, ob es um Neubau oder Bestand geht, vom Anlass des Austauschs und vom Stand der Wärmeplanung in der eigenen Kommune. Genau deshalb ist der Hinweis, den konkreten Stand vor Ort zu prüfen, hier besonders wichtig.
Womit sich die Regel erfüllen lässt
Die 65-Prozent-Regel verlangt einen erneuerbaren Anteil — sie schreibt aber keine bestimmte Technik vor. Es gibt mehrere Wege, die Anforderung zu erfüllen, und das Gesetz lässt diese Wahl bewusst offen. Der verbreitetste Weg ist die Wärmepumpe. Sie nutzt Umweltwärme und gilt als Erfüllungsoption, die die 65-Prozent-Anforderung in aller Regel erfüllt — bei vielen Häusern sogar deutlich darüber hinaus. Ein zweiter Weg ist der Anschluss an ein Wärmenetz. Wer sein Haus an die Fernwärme anschließt, erfüllt die Anforderung über das Netz, sofern dieses entsprechend gespeist wird. Weitere Wege sind Biomasseheizungen wie Pelletheizungen, hybride Lösungen, die eine erneuerbare Komponente mit einem zweiten Erzeuger kombinieren, und je nach Konstellation weitere Optionen. Auch bestimmte Kombinationen und besondere Heizungsarten können die Anforderung erfüllen. Für den Hausbesitzer ist die praktische Erkenntnis: Die 65-Prozent-Regel engt nicht auf eine einzige Technik ein. Sie definiert ein Ziel — überwiegend erneuerbare Wärme — und lässt mehrere Wege dorthin offen. Welcher Weg der richtige ist, ergibt sich aus dem konkreten Haus und seiner Lage. Für viele Einfamilienhäuser ist die Wärmepumpe die naheliegende, oft wirtschaftlichste Lösung; wo ein Wärmenetz verfügbar ist, kann der Anschluss eine sinnvolle Alternative sein. Die Regel gibt das Ziel vor, die Wahl des Wegs bleibt beim Hausbesitzer.
Wie der Nachweis funktioniert
Wenn eine neue Heizung die 65-Prozent-Regel erfüllen muss — wie wird das eigentlich nachgewiesen? Auch hier hilft es, das Grundprinzip zu kennen, ohne sich in Details zu verlieren. Für viele gängige Erfüllungsoptionen ist der Nachweis vergleichsweise unkompliziert. Bestimmte Heizungsarten gelten als Optionen, die die Anforderung von vornherein erfüllen — eine Wärmepumpe etwa. Wer eine solche Heizung einbaut, erfüllt die Regel durch die Wahl der Technik selbst; der Nachweis ergibt sich daraus, dass es sich um eine anerkannte Erfüllungsoption handelt. In anderen Konstellationen — etwa bei bestimmten Kombinationen oder rechnerisch nachzuweisenden Lösungen — kann ein gesonderter Nachweis nötig sein, dass der erneuerbare Anteil erreicht wird. Hier kommt fachliche Expertise ins Spiel. Wichtig für den Hausbesitzer ist: Den Nachweis muss er nicht selbst führen. Der ausführende Fachbetrieb und gegebenenfalls ein Energieberater kennen die Anforderungen und sorgen dafür, dass die gewählte Lösung die Regel erfüllt und dies belegt ist. Der Fachbetrieb berät zu Beginn, welche Erfüllungsoption für das Haus passt, und stellt sicher, dass die Umsetzung den Anforderungen entspricht. Die praktische Empfehlung lautet deshalb: Die Frage des Nachweises gehört früh ins Gespräch mit dem Fachbetrieb. Wer eine neue Heizung plant, sollte sich bestätigen lassen, dass die gewählte Lösung die 65-Prozent-Anforderung erfüllt — und sich auf die fachliche Begleitung verlassen, statt zu versuchen, die komplexe Materie selbst zu durchdringen.
⚠ Praxis-Hinweis
Keiner pauschalen Jahreszahl trauen, ab der die 65-Prozent-Regel angeblich für alle gilt. Im Bestand ist der Zeitpunkt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und gestaffelt — der konkrete Stand für das eigene Haus muss bei der Kommune oder einem Energieberater erfragt werden.
Häufige Fragen — Was ist die 65-Prozent-Regel?
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Gilt die 65-Prozent-Regel auch für meine alte Heizung?▾
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