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Long-Tail-Q&A — Schornstein

Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Wärmepumpe?

Viele Hauseigentümer fragen sich, ob der Schornsteinfeger nach dem Umstieg auf die Wärmepumpe noch kommt — und ob er etwas mit der neuen Heizung zu tun hat. Diese Seite klärt: warum die Wärmepumpe selbst nicht der Schornsteinfeger-Prüfung unterliegt, was beim Heizungstausch dennoch mit ihm zu klären ist und in welchen Fällen er weiterhin regelmäßig ins Haus kommt.

Die Wärmepumpe ist nicht schornsteinfegerpflichtig

Die Grundtatsache zuerst: Eine Wärmepumpe selbst unterliegt nicht der Prüfung durch den Schornsteinfeger. Sie ist keine Feuerstätte. Der Schornsteinfeger ist zuständig für Feuerstätten und Abgasanlagen — für alles, was einen Brennstoff verbrennt und dessen Abgase über einen Schornstein abführt. Eine Öl- oder Gasheizung fällt darunter: Sie wird regelmäßig gekehrt, ihre Abgaswerte werden gemessen, die Anlage wird im Rahmen der Feuerstättenschau überprüft. Das alles dient der Betriebs- und Brandsicherheit von Verbrennungsanlagen. Eine Wärmepumpe verbrennt nichts. Sie hat keine Abgase, keinen Schornstein, keine Verbrennung, deren Sicherheit zu überwachen wäre. Damit entfällt der gesamte Aufgabenbereich, für den der Schornsteinfeger bei einer Verbrennungsheizung zuständig ist. Es gibt an der Wärmepumpe nichts zu kehren und keine Abgaswerte zu messen. Für Hauseigentümer bedeutet das eine konkrete Erleichterung: Mit dem Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe entfallen die wiederkehrenden Schornsteinfeger-Termine, die an die alte Heizung gebunden waren — die Kehrungen, die Abgasmessungen und die anteilige Feuerstättenschau für diese Heizung. Das ist einer der oft übersehenen Nebeneffekte des Heizungstauschs. Wichtig ist aber die richtige Lesart: Dass die Wärmepumpe nicht schornsteinfegerpflichtig ist, heißt nicht, dass der Schornsteinfeger mit dem Heizungstausch gar nichts zu tun hätte. Beim Übergang selbst und bei verbleibenden Feuerstätten hat er sehr wohl eine Rolle — darum geht es in den nächsten Abschnitten.

Was beim Heizungstausch mit dem Schornsteinfeger zu klären ist

Auch wenn die Wärmepumpe selbst kein Fall für den Schornsteinfeger ist, gibt es rund um den Heizungstausch mehrere Punkte, die mit ihm zu klären sind. Der Schornsteinfeger verschwindet nicht einfach aus dem Vorgang — er begleitet den Übergang. Der wichtigste Punkt ist die alte Abgasanlage. Wird die Öl- oder Gasheizung ausgebaut, ist die zugehörige Abgasanlage entweder stillzulegen oder — falls eine andere Feuerstätte bleibt — weiterzubetreiben. Diese Veränderung ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen. Er führt das Kehrbuch und die Übersicht der Anlagen am Gebäude und muss den neuen Zustand erfassen. Eine stillgelegte Abgasanlage muss als solche dokumentiert sein. Ein zweiter Punkt: Der Schornsteinfeger ist eine kompetente Auskunftsperson für die Frage, was mit dem Schornstein geschehen soll. Er kennt den Zustand der Anlage, er weiß, was eine fachgerechte Stilllegung verlangt, und er kann einschätzen, ob ein Erhalt für eine spätere Holzfeuerstätte sinnvoll wäre. Dieses Wissen sollte man nutzen — am besten in einem frühen Gespräch. Ein dritter Punkt betrifft die Dokumentation. Nach dem Heizungstausch sollte der Stand der Dinge sauber erfasst sein: welche Feuerstätten es noch gibt, welche Abgasanlagen in Betrieb sind und welche stillgelegt wurden. Dieser klare Stand ist später wertvoll — etwa beim Verkauf des Hauses oder wenn doch wieder eine Feuerstätte hinzukommen soll. Wer Heizungsbauer und Schornsteinfeger frühzeitig zusammenbringt, sorgt dafür, dass der Übergang auch auf der formalen Seite ohne offene Fragen abläuft.

Wann der Schornsteinfeger weiterhin kommt

Ob der Schornsteinfeger nach dem Umstieg auf die Wärmepumpe weiterhin regelmäßig ins Haus kommt, hängt von einer einzigen Frage ab: Gibt es im Gebäude noch eine andere Feuerstätte? Der eine Fall: Es gibt keine weitere Feuerstätte. Wer ausschließlich mit der Wärmepumpe heizt und keinen Kaminofen, keinen Holzofen, keinen offenen Kamin betreibt, hat im Gebäude keine Verbrennungsanlage mehr. Dann gibt es für den Schornsteinfeger nichts mehr zu prüfen — die regelmäßigen Termine entfallen vollständig. Das Haus ist, was Feuerstätten angeht, frei von wiederkehrenden Schornsteinfeger-Pflichten. Der andere Fall: Es bleibt eine Feuerstätte. Sehr verbreitet ist die Kombination aus Wärmepumpe und einem zusätzlichen Kaminofen oder Holzofen — die Wärmepumpe als Hauptheizung, der Ofen für die behagliche Wärme an kalten Abenden. In diesem Fall ist und bleibt der Holzofen eine Feuerstätte mit einer Abgasanlage. Und für diese ist der Schornsteinfeger weiterhin zuständig: Der Ofen und sein Schornstein werden weiterhin gekehrt und im Rahmen der Feuerstättenschau überprüft. Der Schornsteinfeger kommt dann also weiterhin — aber nur noch wegen des Ofens, nicht wegen der Heizung. Wichtig zum Verständnis: Auch in diesem zweiten Fall hat der Schornsteinfeger nichts mit der Wärmepumpe zu tun. Seine Termine beziehen sich allein auf die verbliebene Holzfeuerstätte. Die Wärmepumpe bleibt außen vor. Wer also wissen will, ob der Schornsteinfeger künftig noch kommt, muss nur prüfen: Steht im Haus noch ein Ofen? Wenn ja, kommt er weiter — für den Ofen. Wenn nein, entfallen die Termine.

Was sich für den Hauseigentümer ändert

Fasst man die Rolle des Schornsteinfegers beim Umstieg auf die Wärmepumpe zusammen, ergibt sich für den Hauseigentümer ein recht klares Bild — mit einer Entlastung und einigen Dingen, die zu beachten bleiben. Die Entlastung: Soweit der Schornsteinfeger bisher wegen der Öl- oder Gasheizung kam — für Kehrungen, Abgasmessungen, die Feuerstättenschau —, entfällt dieser Teil. Heizt das Haus künftig allein mit der Wärmepumpe, sind die heizungsbedingten Schornsteinfeger-Termine und die damit verbundenen wiederkehrenden Kosten Geschichte. Das ist ein realer, wenn auch oft unterschätzter Vorteil des Heizungstauschs. Was zu beachten bleibt, lässt sich in drei Punkten bündeln. Erstens: Der Übergang muss sauber gemeldet sein. Die Stilllegung der alten Abgasanlage gehört dem Schornsteinfeger mitgeteilt, damit der dokumentierte Stand mit der Realität übereinstimmt. Zweitens: Bleibt ein Kaminofen oder Holzofen im Haus, bleibt auch der Schornsteinfeger im Spiel — für diese Feuerstätte, nicht für die Wärmepumpe. Drittens: Es lohnt sich, den Schornsteinfeger früh als Auskunftsperson zu nutzen, gerade bei der Frage, was mit dem alten Schornstein geschehen soll. Die ehrliche Gesamteinordnung: Die Wärmepumpe nimmt den Schornsteinfeger aus der Heizung heraus, aber nicht zwangsläufig aus dem Haus. Ob er weiter kommt, entscheidet allein die Frage, ob noch eine Feuerstätte vorhanden ist. Wer das einmal verstanden hat, kann die eigene Situation leicht selbst einordnen — und im Zweifel gibt der zuständige Bezirksschornsteinfeger verbindlich Auskunft.

⚠ Praxis-Hinweis

Die Veränderung der alten Abgasanlage dem Bezirksschornsteinfeger melden, damit sein Kehrbuch stimmt. Der Schornsteinfeger kommt nach dem Umstieg nur weiter, wenn noch eine Feuerstätte wie ein Kaminofen im Haus steht — und dann allein deswegen.

Häufige Fragen — Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Wärmepumpe?

Ist die Wärmepumpe schornsteinfegerpflichtig?
Nein. Eine Wärmepumpe ist keine Feuerstätte — sie verbrennt nichts, hat keine Abgase und keinen Schornstein. Der Schornsteinfeger ist für sie nicht zuständig; an der Wärmepumpe gibt es nichts zu kehren und keine Abgaswerte zu messen.
Entfallen die Schornsteinfeger-Termine mit der Wärmepumpe?
Die heizungsbedingten Termine ja — soweit der Schornsteinfeger wegen der Öl- oder Gasheizung kam. Heizt das Haus künftig allein mit der Wärmepumpe und gibt es keine andere Feuerstätte, entfallen die wiederkehrenden Termine und Kosten vollständig.
Was ist beim Heizungstausch mit dem Schornsteinfeger zu klären?
Die Veränderung der alten Abgasanlage — Stilllegung oder Weiterbetrieb — ist dem Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen, damit sein Kehrbuch den realen Stand abbildet. Außerdem ist er eine kompetente Auskunftsperson dazu, was mit dem alten Schornstein geschehen soll.
Kommt der Schornsteinfeger noch, wenn ich einen Kaminofen habe?
Ja. Ein Kaminofen oder Holzofen bleibt eine Feuerstätte mit Abgasanlage — und dafür ist der Schornsteinfeger weiterhin zuständig. Er kommt dann weiter, aber nur wegen des Ofens, nicht wegen der Wärmepumpe.
Hat der Schornsteinfeger etwas mit der Wärmepumpe selbst zu tun?
Nein. Auch wenn er wegen eines verbliebenen Ofens weiter ins Haus kommt, beziehen sich seine Termine allein auf diese Feuerstätte. Die Wärmepumpe bleibt außen vor — sie ist und bleibt kein Fall für den Schornsteinfeger.

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