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BAFA BEG Antrag für Wärmepumpe: Schritt-für-Schritt Anleitung

BAFA-Förderantrag für Wärmepumpen richtig stellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen und die häufigsten Fehler die zur Ablehnung führen.

8 Min. LesezeitXpora Redaktion
BAFABEGFörderantragWärmepumpeAntragstellung

Inhaltsverzeichnis


Schritt 1: Prüfen, ob Sie förderberechtigt sind

Bevor Sie den Antrag stellen, prüfen Sie die grundlegenden Fördervoraussetzungen:

Förderberechtigt sind:

  • Eigentümer von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Eigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers)
  • Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen

Geförderte Wärmepumpen:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser)
  • Brauchwasserwärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen (nur bei bestimmten Voraussetzungen)

Technische Voraussetzungen:

  • Hydraulischer Abgleich muss durchgeführt werden
  • Gerät muss auf der BAFA-Produktliste oder mit CE-Kennzeichnung und Datenblatt nachgewiesen werden
  • Fachunternehmerpflicht: Nur durch zugelassenes Fachunternehmen installiert

Schritt 2: BAFA-Antrag online stellen

Website: mein.bafa.de → „Bundesförderung für effiziente Gebäude" → „Einzelmaßnahme"

Registrierung: Sie benötigen ein Konto im BAFA-Kundenportal. Registrierung mit E-Mail-Adresse, dauert 5 Minuten.

Angaben im Antrag:

  • Personalien und Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Wohnfläche)
  • Art der Maßnahme (Wärmepumpe)
  • Geplante Investitionssumme (Schätzung reicht – kann später angepasst werden)
  • Beantragte Förderkomponenten (Basisförderung, Klimabonus, iSFP-Bonus, Einkommensbonus)
  • Bankverbindung

Was Sie NICHT brauchen beim Antrag:

  • Keine Rechnungen
  • Keine Installationsbestätigung
  • Kein Handwerker-Angebot (aber nützlich zur Kostenschätzung)

Zeitaufwand: 20–40 Minuten für die Antragstellung.

Nach der Antragstellung: Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung mit Antragsnummer. Die Förderzusage (Zuwendungsbescheid) kommt per E-Mail oder per Post nach 2–6 Wochen.

Schritt 3: Auf die Förderzusage warten

Mit der Förderzusage in der Hand dürfen Sie handeln. Vorher nicht!

Was Sie in dieser Zeit tun können (aber nicht per Vertrag binden dürfen):

  • Angebote von Handwerkern einholen
  • Produkte vergleichen
  • Kreditgespräch mit Bank führen (ohne Beauftragung)
  • Energieberater beauftragen (das ist erlaubt, weil es eine separate Maßnahme ist)

Was Sie NICHT dürfen:

  • Wärmepumpe kaufen oder bestellen
  • Handwerker verbindlich beauftragen
  • Anzahlung leisten
  • Auftrag unterschreiben

Schritt 4: Handwerker beauftragen & Wärmepumpe installieren

Erst nach Eingang der Förderzusage:

  1. Handwerkervertrag unterzeichnen
  2. Wärmepumpe bestellen
  3. Installation durch zertifizierten Fachbetrieb
  4. Hydraulischen Abgleich durchführen lassen (Pflicht!)
  5. Inbetriebnahme und Einregulierung

Wichtig: Der Installateur muss das Fachunternehmer-Formular (BAFA) ausfüllen und unterzeichnen. Bewahren Sie alle Rechnungen mit Geräteserialnummer auf.

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

Frist: 36 Monate nach Förderzusage (nicht nach Installation!).

Online einreichen unter: mein.bafa.de → Ihr Antrag → Verwendungsnachweis

Erforderliche Dokumente:

Dokument Von wem
Handwerker-Rechnung (mit Seriennummer WP) Installateur
Zahlungsnachweis (Kontoauszug) Sie
Fachunternehmer-Bestätigung (BAFA-Formular) Installateur
Bestätigung hydraulischer Abgleich Installateur
Datenblatt der Wärmepumpe Hersteller / Installateur
Bestätigung iSFP-Vorliegen (falls beantragt) Energieberater
Einkommensnachweis (Steuerbescheid) Sie (falls Einkommensbonus)

Prüfzeit: Die BAFA prüft den Nachweis in 4–10 Wochen. Bei Rückfragen melden sie sich per E-Mail.

Schritt 6: Auszahlung erhalten

Nach Prüfung und Genehmigung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf Ihr angegebenes Konto. Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen nach Freigabe.

Steuerliche Behandlung: Die BAFA-Förderung ist einkommensteuerpflichtig, wenn das Gebäude vermietet ist (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bei selbst genutztem Wohneigentum ist die Förderung steuerfrei.

Unterlagen-Checkliste

Vor dem Antrag bereithalten:

  • ☑ Gebäudeadresse und Baujahr
  • ☑ Wohnfläche (m²)
  • ☑ Art des zu ersetzenden Heizungssystems (für Klimabonus)
  • ☑ Baujahr der bestehenden Heizung (für Klimabonus)
  • ☑ IBAN für Auszahlung
  • ☑ iSFP-Nummer (falls vorhanden, für +5 % Bonus)
  • ☑ Letzter Einkommenssteuerbescheid (für Einkommensbonus, falls zutreffend)

Nach Installation für Verwendungsnachweis:

  • ☑ Original-Rechnung mit Seriennummer der Wärmepumpe
  • ☑ Kontoauszug als Zahlungsbeleg
  • ☑ Ausgefülltes Fachunternehmer-Formular
  • ☑ Nachweis hydraulischer Abgleich
  • ☑ Produktdatenblatt der Wärmepumpe

Typische Fehler und Ablehnungsgründe

Fehler 1 – Vertrag vor Antrag: Keine Ausnahmen, keine Kulanz. Antrag MUSS vor dem ersten verbindlichen Schritt kommen.

Fehler 2 – Hydraulischen Abgleich nicht nachweisen: Seit 2024 ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs Pflichtdokument. Ohne ihn wird der Verwendungsnachweis nicht anerkannt.

Fehler 3 – Rechnung ohne Seriennummer: Die BAFA prüft, ob das geförderte Gerät das tatsächlich installierte ist. Ohne Seriennummer auf der Rechnung ist der Nachweis unvollständig.

Fehler 4 – Verwendungsnachweis nach Frist: Die 36 Monate gelten ab Förderzusage. Wer zu spät einreicht, verliert die Förderung.

Fehler 5 – Falscher Klimabonus beantragt: Der Klimabonus gilt nur, wenn eine Öl-, Gas- (> 20 Jahre alt) oder Kohleheizung ersetzt wird. Wer eine neue Gasheizung durch WP ersetzt, hat keinen Anspruch.

Ein Energieberater begleitet den Antrag professionell und verhindert Fehler.


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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des BAFA-Antrags?

Die Bewilligung (Förderzusage) dauert 2–6 Wochen nach Antragstellung. Der Verwendungsnachweis nach Installation wird in weiteren 4–10 Wochen geprüft. Die Auszahlung erfolgt dann direkt auf Ihr Konto.

Kann ich den BAFA-Antrag selbst stellen?

Ja, der Antrag wird online selbst gestellt (unter mein.bafa.de). Für einfache Einzelmaßnahmen brauchen Sie keinen Energieberater für die Antragstellung – nur ein Fachunternehmen für die Installation.

Was passiert, wenn ich meinen BAFA-Antrag nicht rechtzeitig stelle?

Wenn Sie vor der Förderzusage einen Vertrag abschließen, erhalten Sie keine Förderung. Die Frist ist streng: kein Vertrag, keine Bestellung, kein Kaufkommitment vor der Förderzusage.

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