Förderung & Anträge

BEG EM Einzelmaßnahme: Wärmepumpe als Einzelförderung beantragen

BEG EM (Einzelmaßnahme) für Wärmepumpen: Was wird gefördert, wie ist das Verhältnis zu BEG WG/NWG, wer stellt den Antrag und welche Besonderheiten gelten 2025.

5 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Inhaltsverzeichnis


BEG-Struktur: EM, WG, NWG – Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in drei Programmteile gegliedert:

Programm Voller Name Förderer Zweck
BEG EM BEG Einzelmaßnahmen BAFA (Zuschuss) Einzelne Bauteilmaßnahmen + Heizungstausch
BEG WG BEG Wohngebäude KfW (Kredit + Tilgungszuschuss) Gesamtsanierung zum EH-Standard
BEG NWG BEG Nichtwohngebäude BAFA + KfW Gewerbliche + öffentliche Gebäude

Für private Wohngebäude und WP: BEG EM ist die Standardförderung.


BEG EM: Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen (Auswahl)

Heizungsoptimierung (Gruppe 1 – Wärmepumpen):

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen (auch Split-Geräte)
  • Sole/Erd-Wärmepumpen
  • Grundwasser-Wärmepumpen
  • Wärmepumpen zur Brauchwasserwärmung (Warmwasser-WP)
  • Hybridheizung (WP + Gaskessel, sofern WP-Anteil ≥ 65 % erneuerbar)

Begleitende Maßnahmen (automatisch mit gefördert):

  • Hydraulischer Abgleich (Pflicht – immer enthalten)
  • Pufferspeicher (als Teil der Anlage)
  • Wärmedämmung des Verteilsystems (Rohrleitungen)
  • Abbruch/Entsorgung der Altanlage

Weitere Einzelmaßnahmen (separat beantragbar):

  • Gebäudehülle: Dämmung Dach, Fassade, Fenster
  • Anlagentechnik: Lüftungsanlage, Klimaanlage (hocheffizient)
  • Photovoltaik: Nicht über BEG EM, sondern eigenes Programm (KfW 270)

Nicht förderfähig

  • Reine Gasheizung (ohne EE-Anteil ≥ 65 %)
  • Ölheizung (seit 2023 ausgeschlossen)
  • Stromdirektheizung (Durchlauferhitzer, Elektroheizung)
  • Klimaanlagen für Kühlung ohne Wärmerückgewinnung

Förderfähige Kosten und Obergrenzen

Kostengrenzen 2025

Gebäudetyp Förderfähige Kosten (max.)
EFH / 1–2 Wohneinheiten 30.000 € je WE
MFH ab 3 Wohneinheiten 15.000 € je WE

Alle tatsächlichen Kosten (Geräte + Installation + Nebenkosten) bis zu diesen Grenzen förderfähig.

Was förderfähig ist (konkret)

  • Wärmepumpen-Gerät (Außen- und Inneneinheit)
  • Pufferspeicher
  • Warmwasserspeicher (wenn WP auch WW bereitet)
  • Montage- und Installationskosten
  • Hydraulischer Abgleich (Kosten)
  • Abbruch/Entsorgung der Altanlage
  • Energieberater (80 % seiner Kosten, max. 5.000 € förderfähig über Beratungsförderung)
  • Nicht: Schornstein, bauliche Maßnahmen außerhalb Heizungsanlage

Fördersätze und Boni im Detail

Basis-Fördersatz: 30 %

Alle förderfähigen Heizungsanlagen erhalten mindestens 30 % Basisförderung.

Klimabonus: +20 % (auf 50 %)

Bedingung: Die WP ersetzt eine fossile Heizung (Gas, Öl), die mindestens 20 Jahre alt ist.

  • Nachweis: Schornsteinfegerprotokoll, Anlagenpass oder Aufstellungsrechnung der alten Anlage
  • Höchstalter: Auch Heizungen < 20 Jahre können gefördert werden (dann ohne Klimabonus, nur 30 %)

iSFP-Bonus: +5 % (auf 55 %)

Bedingung: Ein gültiger iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) liegt vor. Die WP muss eine der darin vorgesehenen Maßnahmen sein.

  • iSFP muss vor BAFA-Antrag erstellt worden sein
  • Kombination mit Klimabonus: 30 + 20 + 5 = 55 % möglich

Einkommensbonus: +30 % (auf 70 %)

Bedingung: Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr

  • Bezugsgröße: Einkommenssteuerbescheid der letzten 3 Jahre
  • Kombinierbar mit Klimabonus: 30 + 20 + 30 = 80 %? → Nein, Maximum ist 70 %
  • Kombination: 30 + 20 + 5 + 30 = 85 %? → Nein, Deckel bei 70 %

Zusammenfassung Förderstaffelung:

Kombination Fördersatz
Basis 30 %
+ Klimabonus 50 %
+ iSFP 55 %
+ Einkommensbonus max. 70 %

Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Energieeffizienz-Experten (EE) beauftragen → BzA ausstellen lassen
  2. Online-Antrag auf meinBafa.de → BZA hochladen, Gebäudedaten eingeben
  3. Bewilligungsbescheid abwarten (8–12 Wochen)
  4. Vertrag mit Fachbetrieb unterzeichnen (erst nach Antragstellung!)
  5. Installation durchführen lassen
  6. Verwendungsnachweis einreichen (Rechnung + Zahlungsnachweis + Fachunternehmereklärung)
  7. Auszahlung durch BAFA

Detaillierter Zeitplan: Zeitplan Förderantrag Wärmepumpe


BEG EM kombinieren: Was geht?

Gleichzeitig mit anderen BEG-EM-Maßnahmen

Ja: Mehrere Einzelmaßnahmen können gleichzeitig beantragt werden:

  • WP (Heizungsanlage) + Dachschrägen-Dämmung = 2 separate BEG-EM-Anträge
  • Jede Maßnahme hat eigene förderfähige Kostengrenzen und eigene Bewilligung

Nicht kombinierbar

  • BEG EM + BEG WG für dieselbe Maßnahme: Nicht möglich (Doppelförderungsverbot)
  • BEG EM + KfW 270 (PV): Unterschiedliche Maßnahmen → grundsätzlich kein Problem

Mit Steuerbonus kombinierbar?

  • § 35c EStG (Steuerbonus) und BEG EM: Nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme
  • Wählen: Entweder BAFA-Förderung (BEG EM) ODER Steuerbonus (§ 35c EStG)
  • Empfehlung: BAFA fast immer vorteilhafter (höhere Fördersumme, sofort ausgezahlt)

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BEG EM und BEG WG?

BEG EM (Einzelmaßnahmen): Gefördert werden einzelne Maßnahmen (Wärmepumpe, Dämmung, Fenster, etc.) separat. Zuschuss über BAFA, bis zu 70 % für WP. Für Bestandsgebäude aller Art. BEG WG (Wohngebäude-Kredit): KfW-Kredit für umfassende energetische Sanierung zum Effizienzhaus-Standard (EH 40/55/70/85). Zuschuss nur wenn EH-Standard erreicht. Kombination: BEG EM und BEG WG können grundsätzlich nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, aber für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude schon.

Welche Wärmepumpen sind über BEG EM förderfähig?

Förderfähige WP-Typen nach BEG EM: Luft-Wasser-WP, Sole-WP, Grundwasser-WP, Luft-Luft-WP (nur für Lüftungsanlagen, nicht Heizung). Anforderungen: WP muss auf BAFA-Produktliste stehen. Mindest-COP nach EU-Verordnung 813/2013. Hydraulischer Abgleich muss mitgefördert werden (Pflicht). Seriennummer und Hersteller-Datenblatt für Verwendungsnachweis nötig. Nicht förderfähig: Stromdirektheizungen, Gasheizungen ohne erneuerbare Energie.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten bei BEG EM für WP?

Förderfähige Ausgaben-Obergrenzen BEG EM (2025): Wohngebäude bis 2 WE: 30.000 € pro WE. Ab 3 WE: 15.000 € pro WE. Einfamilienhaus: max. 30.000 € förderfähig. Bei 70 % Förderung: max. 21.000 € Zuschuss (EFH). Bei 30 % Förderung (Basis): max. 9.000 €. Förderfähig sind alle direkt mit der WP zusammenhängenden Kosten (Gerät, Installation, Hydraulik, Energieberater-Anteil).

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