Energieberatung Praxis

Energieausweis nach Wärmepumpe: Neue Klasse & was sich ändert

Was ändert sich am Energieausweis nach dem Einbau einer Wärmepumpe? Wann brauchen Sie einen neuen Ausweis, wie verbessert sich die Klasse und was kostet das?

6 Min. LesezeitXpora Redaktion
EnergieausweisWärmepumpeEnergieklasseGEGSanierung

Inhaltsverzeichnis


Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben (GEG § 79 ff.) bei:

Pflicht:

  • Verkauf einer Immobilie (Ausweis muss dem Käufer vorgelegt werden)
  • Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses (bei Besichtigung vorzeigen)
  • Neubau (muss nach Fertigstellung ausgestellt werden)

Nicht verpflichtend:

  • Selbst bewohnte Immobilie ohne Verkaufsabsicht
  • Bestehende Mietverhältnisse (kein neuer Ausweis nötig bei Umbauten, solange kein Mieterwechsel)

Sinnvoll, aber nicht Pflicht:

  • Nach energetischer Sanierung (Wärmepumpe, Dämmung, Fenster) zur Dokumentation der Verbesserung
  • Vor einem Verkauf in einigen Jahren (damit kein Ausweis aus dem Altbestand vorgelegt wird)

Wie verbessert die Wärmepumpe die Energieklasse?

Die Energieeffizienzklassen (A+ bis H) basieren auf dem Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a). Dieser hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Endenergiebedarf (Wärme, die ins Gebäude muss)
  2. Primärenergiefaktor des Energieträgers (wie viel Primärenergie = Energieträgereinsatz hinter dem Strom/Gas steckt)

Primärenergiefaktoren (2025, nach GEG):

  • Gas: 1,1
  • Heizöl: 1,1
  • Strom (Mix): 1,8
  • Strom aus erneuerbaren Energien (PV): 0,0 (!)

Effekt der Wärmepumpe:

  • WP erzeugt 1 kWh Wärme aus 0,25–0,35 kWh Strom (JAZ 3,0–4,0)
  • Primärenergiefaktor Strom: 1,8
  • → Primärenergiebedarf Wärmepumpe: 0,3 kWh Strom × 1,8 = 0,54 kWh Primärenergie pro kWh Wärme
  • Gasheizung: 1 kWh Wärme ÷ 0,92 Effizienz × 1,1 = 1,20 kWh Primärenergie pro kWh Wärme

Verbesserung durch WP: Primärenergiebedarf halbiert sich in etwa.

Typische Klassenverbesserung (EFH, 150 m², Altbau):

Heizung vorher Wärmepumpe nachher Klassen-Verbesserung
Gasheizung alt, Klasse E (200 kWh/m²a) Wärmepumpe + gute Dämmung → Klasse C (~100 kWh/m²a)
Ölheizung, Klasse F Wärmepumpe → Klasse D–C
Neue Gasheizung, Klasse D Wärmepumpe, keine Dämmänderung → Klasse C

Wichtig: Die Wärmepumpe allein verbessert vor allem den Primärenergiefaktor. Für große Sprünge (z.B. von F auf B) brauchen Sie auch Dämmmaßnahmen (Wände, Dach, Fenster).

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

  • Basis: Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
  • Problem: Zeigt den Verbrauch des bisherigen Heizsystems, nicht den Bedarf mit WP
  • Nach WP-Installation: Zeigt erst nach 3 Jahren Betrieb den vollen Vorteil
  • Kosten: 50–150 €

Nicht empfohlen nach Wärmepumpeneinbau, weil die Verbesserung erst mit Zeitverzug sichtbar wird.

Bedarfsausweis

  • Basis: Berechnung nach Gebäudehülle + Heizsystem (unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch)
  • Nach WP-Installation: Zeigt sofort die neuen, besseren Kennwerte
  • Aufwändiger: Erfordert vollständige Gebäudeaufnahme
  • Kosten: 300–700 €

Empfohlen nach Wärmepumpeneinbau – zeigt die echte Verbesserung und ist für Verkauf/Vermietung glaubwürdiger.

Kosten für den neuen Energieausweis

Ausweistyp Kosten (brutto)
Verbrauchsausweis 50–150 €
Bedarfsausweis EFH 300–500 €
Bedarfsausweis MFH (6 WE) 500–1.000 €
Bedarfsausweis + iSFP kombiniert 1.200–2.000 €

Tipp: Wenn Sie ohnehin einen iSFP brauchen (für den BAFA-Bonus), lassen Sie den Bedarfsausweis gleichzeitig erstellen. Viele Berater bieten das als Kombipaket günstiger an.

Gefördert?: Der Bedarfsausweis allein ist nicht separat über BAFA förderbar. Im Rahmen der BAFA-Energieberatungsförderung (Beratung + iSFP) können die Kosten des Energieausweises mit enthalten sein.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Der Energieausweis darf nach GEG nur von Berechtigten ausgestellt werden:

Berechtigte Aussteller:

  • Architekten und Innenarchitekten
  • Ingenieure mit relevanter Fachrichtung (Bau, Versorgungstechnik, Heizung/Lüftung)
  • Energieberater mit entsprechender Ausbildung (viele auf der Energieeffizienz-Experten-Liste)
  • Handwerker mit Meistertitel in Sanitär-Heizung-Klima oder Elektro

Qualitätshinweis: Online-Portale, die Energieausweise für 50 € anbieten, nutzen oft nur Verbrauchsausweise. Diese sind zwar günstig, aber für Käufer weniger aussagekräftig. Für den Bedarfsausweis benötigen Sie einen qualifizierten Berater mit Vor-Ort-Termin.

Energieausweis und BAFA-Förderung

Der Energieausweis ist kein Pflichtdokument für den BAFA-Antrag (Wärmepumpen-Einzelmaßnahme). Er wird nicht im Verwendungsnachweis verlangt.

Aber: Ein aktueller Bedarfsausweis ist nützlich für:

  • Dokumentation der Sanierungsmaßnahme (für eigene Unterlagen und späterer Verkauf)
  • Nachweis der Klasse-Verbesserung für KfW-Kredite (manche KfW-Programme verlangen Effizienzhaus-Nachweis)
  • Beweis gegenüber Mietern bei Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB)

Mietrecht: Wenn Sie vermieten und nach der Wärmepumpen-Installation die Miete erhöhen möchten (Modernisierungsumlage), brauchen Sie keinen Energieausweis – aber ein Bedarfsausweis belegt die energetische Aufwertung.

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Häufige Fragen

Muss ich nach dem Einbau einer Wärmepumpe einen neuen Energieausweis ausstellen lassen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein neuer Energieausweis nur beim Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und nicht verkaufen oder neu vermieten, ist kein neuer Energieausweis nach der Wärmepumpen-Installation verpflichtend. Sinnvoll ist er trotzdem – um die verbesserte Klasse zu dokumentieren und bei späterem Verkauf einen aktuellen Ausweis vorweisen zu können.

Um wie viele Klassen verbessert sich der Energieausweis durch eine Wärmepumpe?

Das hängt stark von der Gebäudedämmung ab. In einem schlecht gedämmten Altbau: oft 1–2 Klassen Verbesserung. In einem gut gedämmten Haus: bis zu 3 Klassen. Beispiel: Von Klasse E auf Klasse C oder D ist typisch für Altbau-Bestandsgebäude mit Wärmepumpe.

Welche Art von Energieausweis brauche ich?

Für Wohngebäude gibt es zwei Arten: Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten, günstiger, aber weniger aussagekräftig) und Bedarfsausweis (berechnet auf Basis der Gebäudehülle und Heizungsanlage, teurer, aber genauer). Nach einer Wärmepumpen-Installation sollten Sie einen Bedarfsausweis wählen – er zeigt die tatsächliche Verbesserung durch die neue Anlage.

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