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WP-Inbetriebnahme-Protokoll — die Pflicht-Inhalte

Bei der Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe erstellt der Fachbetrieb ein Protokoll. Das ist nicht nur Bürokratie — es ist Voraussetzung für BAFA-Verwendungsnachweis, Hersteller-Garantie und Versicherung. Hier verstehen Sie die Pflicht-Inhalte.

2 Min. Lesezeit4 Abschnitte·Xpora-Redaktion · geprüft 2026

BAFA-Pflicht-Inhalte#

Für den BAFA-Verwendungsnachweis muss das Inbetriebnahme-Protokoll folgende Daten enthalten: Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennummer der WP (genaue Übereinstimmung mit BAFA-Antrag). Heizleistung und Kältemittel-Typ (R290, R32, R410A — wichtig für GWP-Konformität). Datum der Inbetriebnahme. Vorlauftemperatur-Einstellung der Heizkurve. Pufferspeicher-Volumen und Warmwasserspeicher-Volumen (sofern vorhanden). Hydraulischer-Abgleich-Bestätigung mit Methode-Angabe (Methode B Pflicht). Stempel und Unterschrift des Fachbetriebs (mit Eintragung in der Handwerker-Liste).

Hersteller-Garantie-Anforderungen#

Für die Hersteller-Garantie der WP muss das Protokoll zusätzlich enthalten: Funktions-Prüfung mit Mess-Protokoll (Vorlauf-/Rücklauftemperatur, COP bei Test-Lauf), korrekte Elektroinstallation mit Nachweis (Phasen-Reihenfolge, Sicherungs-Auslegung). Frostschutz-Prüfung (Frostschutz-Konzentration in der Sole bei Sole-WP, Frostschutz-Ventil-Funktion). Vollständige Übergabe der Bedienungs-Anleitung an den Eigentümer. Bei Premium-Marken (Vaillant, Viessmann, Daikin) wird die Inbetriebnahme idealerweise vom Hersteller-zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt — das sichert die volle Garantie-Dauer (typisch 5-10 Jahre).

Was Sie als Eigentümer prüfen sollten#

Bei Übergabe des Protokolls prüfen Sie: Sind Ihre persönlichen Daten korrekt? Stimmen Modellbezeichnung und Seriennummer mit der tatsächlich installierten Anlage überein (Foto am Typenschild machen)? Ist das Datum der Inbetriebnahme realistisch (oft wird ein vorzeitiges Datum eingetragen)? Sind alle Pflicht-Inhalte enthalten (siehe oben)? Falls etwas fehlt: Vor Unterschrift Korrektur einfordern. Tipp: Lassen Sie sich auch ein Foto des Typenschilds, einen Schaltplan und die Heizkurven-Einstellung mitgeben — das ist bei späteren Fragen oder Reparaturen wertvoll.

Aufbewahrung und Verwendung#

Aufbewahrungs-Pflicht für das Protokoll: Mindestens 5 Jahre nach Auszahlung der BAFA-Förderung (Hintergrund: BAFA-Rückforderungs-Verjährung). Für Hersteller-Garantie: gesamte Garantie-Dauer (typisch 5-10 Jahre). Für Versicherungs-Schutz: gesamte Nutzungsdauer. Empfehlung: Original abheften, digitale Kopie erstellen. Bei Verkauf des Hauses: Protokoll an Käufer übergeben — er übernimmt die BAFA-Zweckbindungs-Pflichten und braucht die Daten für Versicherung. Tipp: Inbetriebnahme-Protokoll plus alle Wartungs-Protokolle sammeln — bei Schadensfall ist die lückenlose Dokumentation entscheidend für die Versicherungs-Leistung.

Häufige Fragen — Inbetriebnahme-Protokoll Wärmepumpe — was muss drin stehen?

Was, wenn das Protokoll fehlerhaft ist?
Fachbetrieb zur Korrektur auffordern. Bei größeren Fehlern (falsche Modellbezeichnung, fehlende Pflicht-Inhalte): Korrigiertes Protokoll einfordern, sonst kann die BAFA-Förderung verloren gehen.
Wer haftet bei fehlender Inbetriebnahme-Dokumentation?
Der Fachbetrieb ist haftpflichtig für korrekte Dokumentation. Bei späteren BAFA-Problemen wegen Mangel an Dokumentation kann der Eigentümer Schadensersatz vom Fachbetrieb verlangen.
Brauche ich das Protokoll auch bei Vermietung der Immobilie?
Ja, für die Modernisierungsumlage gegenüber Mietern und für die steuerliche Absetzbarkeit der Investition. Plus: Bei Vermieter-Pflichten zur Heizungs-Wartung relevant.

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