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Architekt-HOAI-Planung-Tiefe

HOAI-Leistungsphasen für WP-Projekte: was Architekt und TGA-Planer leisten

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt seit 1976 die Honorarberechnung — seit der HOAI-Reform 2021 nach dem EuGH-Urteil (Rs. C-377/17, Juli 2019) sind die Mindest- und Höchstsätze rechtlich nicht mehr bindend, das Honorartafel-Modell der HOAI bleibt aber als praxisrelevante Orientierung im deutschen Markt. Wer eine Wärmepumpe in eine Neubau- oder Sanierungs-Planung einbettet, kommt um die HOAI-Struktur fast nie herum.

Die neun HOAI-Leistungsphasen und ihre Relevanz für die WP-Planung

Die HOAI gliedert die Architekten- und Ingenieurleistung in neun Phasen. Für Wärmepumpen-Projekte sind alle Phasen relevant, allerdings mit unterschiedlichem Gewicht je nach Projekttyp (Neubau, Sanierung, Erweiterung). Leistungsphase 1 — Grundlagenermittlung (2 % des Architekten-Honorars, 3 % beim TGA-Planer nach HOAI §55): Der Bauherr formuliert seine Wünsche, der Architekt klärt Bau- und Genehmigungsumfeld, der TGA-Planer (Technische Gebäudeausrüstung) erfasst Heizlast, Trinkwarmwasser-Bedarf, Nutzer-Profil. Konkret bei WP-Projekten: Erste Wärmequellen-Optionsprüfung (Luft, Erdsonde, Sole), erste Auslegungs-Zahl der Wärmepumpen-Größenklasse, Klärung der Förderlandschaft (BAFA-BEG-EM, KfW 297/261/262). Leistungsphase 2 — Vorplanung (7 % bzw. 10 % TGA): Erstellt wird das Vorentwurfs-Konzept. Bei WP-Projekten: Hydraulik-Schema-Konzept, Wahl der Wärmequelle endgültig, Speicher-Konzept (Trinkwasser- vs. Heizungspufferspeicher, Frischwasserstation), erste Heizlast-Berechnung nach DIN/TS 12831-1, Schalltechnische Voruntersuchung für LWWP-Außeneinheit (TA Lärm, Anhang B). Leistungsphase 3 — Entwurfsplanung (15 % bzw. 22 % TGA): Detaillierter Entwurfsplan mit allen wichtigen Maßen, technischen Spezifikationen und Funktions-Schemata. WP-Aspekte: Konkrete Hersteller-Auswahl mit Datenblättern (Vaillant/Viessmann/Stiebel/Daikin/Bosch), Einbau-Position der Außeneinheit und Innentechnik, hydraulisches Schema mit Pumpen- und Mischer-Dimensionierung, Sicherheitsventil-Konzept, Trinkwasser-Hygiene-Konzept (DVGW W551 bei Bedarf), Genehmigungs-Vorbereitung Wärmequelle (Erdsonden-Bohranzeige beim UWB, Wasserrecht). Leistungsphase 4 — Genehmigungsplanung (3 % bzw. 4 % TGA): Antragstellung bei den zuständigen Behörden. WP-spezifisch: Bauantrag mit Heizungstechnik-Anlagen, Anzeigeverfahren beim Schornsteinfeger und beim Bezirksamt, Bohranzeige nach Wasserhaushaltsgesetz §49 bei Erdsonde, Anzeige nach BImSchV bei Pellet-Hybrid, §14a-EnWG-Vorbereitung beim Netzbetreiber. Leistungsphase 5 — Ausführungsplanung (25 % bzw. 25 % TGA): Detaillierte Pläne für die Bauausführung. WP-spezifisch: Detail-Hydraulik-Pläne mit allen Verschraubungen und Steigleitungs-Positionen, Elektro-Schaltpläne mit FI-Klassen und §14a-Steuerbox-Anschluss, Inbetriebnahme-Protokoll-Vorlage, hydraulische Abgleichberechnung nach Verfahren B (§72 GEG-Pflicht). Leistungsphase 6 — Vorbereitung der Vergabe (10 % bzw. 7 % TGA): Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) für die Heizungsbauer-Ausschreibung. WP-spezifisch: Detailliertes LV mit allen Komponenten (Modell, Hersteller, Mengen), Förderfähigkeit-Hinweis (Aktualität BAFA-Liste prüfen), Garantie- und Wartungs-Anforderungen. Leistungsphase 7 — Mitwirkung bei der Vergabe (4 % bzw. 4 % TGA): Auswertung der Angebote, Vergabeempfehlung, Vertragsausarbeitung. WP-spezifisch: Vergleich Heizungsbauer-Angebote (Preis, Inbetriebnahme-Service, Wartungsvertrag), Förderantragstellung-Vorbereitung, Vorab-Verträge mit BAFA-Antragsdienstleister. Leistungsphase 8 — Objektüberwachung/Bauleitung (32 % bzw. 21 % TGA): Bauüberwachung vor Ort. WP-spezifisch: Anwesenheit bei den Inbetriebnahme-Stunden des Heizungsbauers, Prüfung des hydraulischen Abgleichs, Schalldruck-Messung bei LWWP-Außeneinheit (TA Lärm, Nachweis ggü. Nachbarn), Förder-Verwendungsnachweis-Vorbereitung, Übergabe-Protokoll mit Bauherr. Leistungsphase 9 — Objektbetreuung (2 % bzw. 4 % TGA): Begleitung in der Mängelverjährungsphase (5 Jahre nach BGB §634a für Bauwerke, 2 Jahre bei reiner Wartungs-Werksleistung). WP-spezifisch: Beobachtung der ersten Heizsaison, Jahresarbeitszahl-Auswertung, Nachjustierung bei Komfort-Beschwerden, Mängelmeldung an Heizungsbauer bei Garantie-Themen.

Honorarberechnung 2026: anrechenbare Kosten und Honorarzonen

Die HOAI-Honorarberechnung läuft seit der Reform 2021 nicht mehr nach festen Mindest- oder Höchstsätzen, sondern nach „angemessenen Honoraren“ in der Bandbreite der HOAI-Tabellen. In der Praxis halten sich die meisten Architekten und Ingenieure aber weiterhin an die HOAI-Tabellenwerte als Orientierung, weil sie marktüblich und mit dem Bauherrn diskutierbar sind. Anrechenbare Kosten nach HOAI §4: Die Honorarberechnung basiert auf den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens — typisch bei Wärmepumpen-Projekten die Bauwerks-Kostengruppen 300 (Bauwerk-Baukonstruktionen), 400 (Bauwerk-Technische Anlagen) und 500 (Außenanlagen) nach DIN 276. Bei einer reinen Heizungsmodernisierung sind das nur die Kosten der KG 400 (Heizungsanlage, Trinkwasseranlage, Elektroanlagen-Anteil) — typisch 25.000–80.000 €. Beim Neubau sind alle relevanten Kostengruppen einzubeziehen — typisch 350.000–800.000 € bei einem EFH. Honorarzonen nach HOAI Anlage 15 §55 (TGA-Honorartabelle): Die HOAI gliedert TGA-Aufgaben in fünf Honorarzonen nach Schwierigkeit: — Zone I: Sehr geringe Anforderungen, einfache Wohngebäude mit Standard-Heizungstechnik (typische Gas-Brennwert-Sanierung). — Zone II: Geringe Anforderungen, Einfamilienhäuser mit Wärmepumpe (Standard-LWWP, kein Hybrid). — Zone III: Durchschnittliche Anforderungen, MFH 4–8 WE mit zentraler Wärmepumpe oder Pellet-Hybrid. — Zone IV: Überdurchschnittliche Anforderungen, MFH > 8 WE mit Wärmenetz, oder Sole-WP mit Erdsonden-Bohrung im komplexen Untergrund. — Zone V: Höchste Anforderungen, große Gewerbe-/Industrie-WP-Anlagen, Quartier-Wärmenetze mit BEW-Förderung. Honorartabelle Anlage 15 §55 (TGA, gekürzte Auszüge 2026): Bei anrechenbaren Kosten 50.000 € (typische EFH-Sanierung): — Zone II Mindestsatz: 5.450 € netto (= 10,9 % der anrechenbaren Kosten). — Zone II Höchstsatz: 6.780 € netto (= 13,6 %). Bei anrechenbaren Kosten 100.000 € (NH-Sanierung EFH mit Sole-WP): — Zone III Mindestsatz: 8.450 € netto (= 8,5 %). — Zone III Höchstsatz: 10.380 € netto (= 10,4 %). Bei anrechenbaren Kosten 250.000 € (MFH 12 WE Sanierung): — Zone III Mindestsatz: 17.900 € netto (= 7,2 %). — Zone III Höchstsatz: 22.100 € netto (= 8,8 %). Bei anrechenbaren Kosten 1.000.000 € (großes MFH oder Quartier): — Zone IV Mindestsatz: 50.500 € netto. — Zone IV Höchstsatz: 62.300 € netto. Verteilung auf die Leistungsphasen: Wenn ein Heizungsbauer + TGA-Planer + Architekt gemeinsam an einem Projekt arbeiten, fließen die HOAI-Honorare wie folgt: — TGA-Planer übernimmt 70–85 % der heizungstechnischen Planung (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung). — Architekt übernimmt die baulich-räumliche Integration (Maschinenraum-Position, Außenraum-Konzept LWWP). — Heizungsbauer leistet die Ausführung — und in kleinen Projekten oft auch die Planung (dann ist sein Pauschalpreis inklusive Planungsanteil). Wichtig: Bei BAFA-BEG-EM-Förderanträgen wird der TGA-Planungsanteil in der Regel mit der Wärmepumpen-Investition zusammen als förderfähige Kosten anerkannt — also mit denselben 25–30 % gefördert. Voraussetzung: Der TGA-Planer ist in der BAFA-Liste der zugelassenen Energieberater (https://www.energie-effizienz-experten.de) eingetragen.

TGA-Schnittstelle und die Zusammenarbeit Architekt–TGA–Heizungsbauer

Wärmepumpen-Projekte sind technisch komplex genug, um eine professionelle TGA-Planung zu rechtfertigen — der Heizungsbauer allein leistet oft nicht die Tiefe, die §72 GEG (hydraulischer Abgleich), §71 GEG (Effizienzanforderungen) und die Anti-Doorway-Vorgaben der Förderbescheide verlangen. In der Praxis sind drei Konstellationen etabliert: Konstellation 1 — kleines EFH-Projekt mit Heizungsbauer-Komplett-Service (60 % der deutschen WP-Projekte 2026): Heizungsbauer übernimmt Planung + Ausführung + Inbetriebnahme + Förderantrag. Bauherr hat keinen separaten TGA-Planer. Vorteil: Einfach, ein Vertragspartner. Nachteil: Heizungsbauer ist oft nicht ausreichend für komplexe Konstellationen geschult (Sole-WP-Auslegung mit Eisspeicher, MFH-Hydraulik, Bestand-Sanierung mit Vorlauf-Optimierung). Konstellation 2 — EFH mit großer Sanierung und Energieberater (25 % der WP-Projekte): Energieberater (BAFA-zertifizierter Energie-Effizienz-Experte) erstellt das Sanierungs-Konzept (iSFP), wählt die Wärmepumpe aus, koordiniert mit dem Heizungsbauer. Vorteil: Förder-Optimierung über iSFP-Bonus 5 % Zusatzförderung. Nachteil: Mehr Honorarkosten — Energieberater rechnet typisch nach BAFA-Energieberatung-Honorar oder nach HOAI-Honorarmodell. Konstellation 3 — MFH oder gewerbliches Projekt mit Architekt + TGA-Planer (15 % der WP-Projekte, fast 100 % der größeren Projekte): Architekt führt die Bau-Gesamtplanung, TGA-Planer das technische Konzept, Heizungsbauer die Ausführung. Vorteil: Höchste Planungs-Tiefe, alle Spezifikationen sauber dokumentiert, Garantie-Risiko minimiert. Nachteil: Mehrere Honorare summieren sich — TGA-Honorar plus Architekt-Honorar. Die Schnittstelle zwischen Architekt und TGA-Planer: Der Architekt verantwortet die Bauwerksintegration: — Position der Wärmepumpe (innen vs. außen), Schalldämmung und TA-Lärm-Konformität bei LWWP. — Raumzuschnitt des Heizungsraums, Zugang für Wartung, Schornstein-Trasse bei Pellet-Hybrid. — Außenraum-Gestaltung mit Erdsonden-Bohrungs-Genehmigung, Pflasterung, Wegeführung. — Statik-Prüfung bei Aufdach-Solarthermie (Pflicht bei Mehrfamilienhaus, oft auch im EFH). Der TGA-Planer verantwortet die haustechnische Planung: — Heizlast nach DIN/TS 12831-1, Trinkwarmwasser-Bedarf nach DIN 4708. — Hydraulik-Schema mit allen Pumpen, Mischern, Sicherheitsventilen. — Hersteller-Auswahl mit Datenblatt-Vergleich (COP, Schallleistungspegel, Kältemittel-Auswahl). — Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (Pflicht §72 GEG für BAFA-Förderung). — Förderantragstellung und Verwendungsnachweis-Vorbereitung. Konflikt-Stellen typisch: — Außeneinheit-Position: Architekt will sie versteckt, TGA-Planer will sie schallabgewandt vom Schlafzimmer und mit Wartungs-Zugang. Lösung: Frühzeitige Abstimmung in Leistungsphase 2 (Vorplanung). — Trafo-/Hauptverteilungs-Anschluss: Architekt plant Raum-Schnitte ohne Rücksicht auf Elektro-Hauptverteilung-Erweiterung. Lösung: TGA-Planer früh einbinden, schon in Leistungsphase 3 die Elektro-Erweiterung berücksichtigen. — Schornstein-Trasse: Bei Pellet-Hybrid Edelstahl-Schornstein mit BImSchV-Stufe-2-Konformität — Architekt muss den Innenraum-Verlauf planen, TGA-Planer die Dimensionierung. Konfliktrisiko bei nachträglicher Pellet-Aufnahme im laufenden Bauprojekt. In der Praxis empfehle sich, TGA-Planer schon zu Beginn der Vorplanung (Leistungsphase 2) zu beauftragen. Wer erst in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) merkt, dass der Heizungsbauer-Anbieter eine WP einbaut, die nicht zur Bauwerks-Statik passt, hat ein teures Problem.

Praxis-Beispiele: Wer leistet was, was kostet es?

Beispiel A — EFH-Bestand-Sanierung 180 m², Heizungsmodernisierung Gas zu LWWP Konstellation: Bauherr beauftragt seinen Heizungsbauer mit der Komplett-Sanierung. Kein separater Architekt, kein TGA-Planer. Leistungen Heizungsbauer: — Heizlast-Berechnung nach Faustregel (zum BEG-EM-Antrag exakt nach DIN/TS 12831-1 erforderlich, oft mit Excel-Tool des Herstellers). — Hersteller-Vorschlag (Standardmodell ohne komparative Auslegungs-Studie). — Hydraulik-Schema (Standard-Vorlage des Herstellers, nicht objektspezifisch). — Ausführung der Installation. — Inbetriebnahme und Übergabe. — Förderantrag bei BAFA über Dienstleister. Kosten Heizungsbauer-Komplettangebot (brutto): 24.000 € — davon Planungs- und Verwaltungsanteil etwa 3.500 € (15 %). Förderung: BAFA-BEG-EM 30 % = 7.200 €. Netto-Investition 16.800 €. Qualitätsrisiko: Bei Bestand-Bauten mit hohen Vorlauftemperaturen (60 °C) kann die WP-Auslegung suboptimal sein und JAZ-Werte unter 3,0 erreichen — die volle Förder-Effizienz nicht erreicht. Beispiel B — EFH-Bestand-NH-Sanierung 220 m² mit Energieberater (iSFP-Pfad) Konstellation: Bauherr beauftragt zuerst BAFA-zertifizierten Energieberater für iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), dann auf Basis des iSFP Heizungsbauer für die Ausführung. Leistungen Energieberater (iSFP, BAFA-gefördert mit 50 %): — Gebäude-Energiebedarf-Analyse, U-Wert-Aufnahme, Maßnahmen-Stufenplan. — Auswahl Wärmepumpe inkl. Hersteller-Vergleich (Daikin Altherma 3 H HT 8 vs. Vaillant aroTHERM plus 75/6 vs. Stiebel Eltron WPL 17 ACS). — Auslegungs-Konzept mit Vorlauftemperatur-Optimierung der Heizkörper. — Hydraulischer Abgleich-Berechnung nach Verfahren B. — BAFA-Förderantrag mit allen Anlagen (iSFP-Bestätigung, Energieberater-Bescheinigung). Kosten Energieberater (brutto, vor 50 % BAFA-iSFP-Förderung): 1.800 €. Eigenanteil 900 €. Leistungen Heizungsbauer: — Ausführung gemäß Konzept des Energieberaters. — Inbetriebnahme und Übergabe. Kosten Heizungsbauer-Komplett: 22.500 € brutto (etwas niedriger als A, weil keine Verwaltungsmarge auf Planung mehr nötig). Förderung: BAFA-BEG-EM 30 % + Effizienzbonus 5 % + iSFP-Bonus 5 % = 40 % auf 22.500 € = 9.000 €. Netto: 13.500 €. Vorteil B gegenüber A: Quantitativ bessere Auslegung, höhere Förderquote (40 % statt 30 %), Eigenanteil etwa 4.200 € niedriger trotz Energieberater-Honorar — der iSFP-Pfad amortisiert sich praktisch sofort. Beispiel C — MFH 14 WE Sanierung mit Architekt + TGA-Planer + Heizungsbauer Konstellation: Bauherrengemeinschaft beauftragt Architekt für die Komplett-Sanierung (Außenwand-Dämmung + Heizungsmodernisierung + Dach), Architekt zieht TGA-Planer ein. Leistungen Architekt (HOAI Lph 1–9, Honorarzone III): — Bau-Gesamtplanung, Genehmigungsplanung, Bauüberwachung. Anrechenbare Kosten 480.000 € (Sanierung gesamt). Honorar nach HOAI-Tabelle netto rund 50.000 €. Leistungen TGA-Planer (HOAI Anlage 15 §55, Honorarzone III): — Heizungs-, Trinkwasser-, Lüftungs-Anlagen-Planung. Anrechenbare Kosten 140.000 € (KG 400). Honorar nach HOAI-Tabelle netto rund 13.500 €. Leistungen Heizungsbauer: — Ausführung nach TGA-Plan. Heizungs-Auftragsvolumen 105.000 € brutto. Gesamtkosten Sanierung MFH: 480.000 € + Planungshonorare 70.000 € = 550.000 € brutto. Förderung: BAFA-BEG-EM MFH-Variante 30 % auf förderfähige Mehrkosten der Heizungsanlage (rund 140.000 €) + Architekt/TGA-Planer-Anteil als förderfähige Begleitkosten = etwa 45.000 € BAFA-Anteil. KfW 261/262 Effizienzhaus-Kredit für Sanierungs-Anteil mit Zinszuschuss. Netto-Investition Heizung-Anteil rund 60.000 €. In dieser Konstellation rechnet sich der TGA-Planungs-Honoraranteil mehrfach — Förder-Optimierung, geringere Garantie-Risiken, sauberere Bau-Dokumentation für späteren Verkauf oder ESG-Reporting.

⚠ Praxis-Hinweis

HOAI-Tabellen sind seit 2021 unverbindlich, aber als Marktreferenz praxisrelevant. TGA-Planer ab 50.000 € Investition fast immer wirtschaftlich — Förder-Optimierung und reduzierte Garantie-Risiken refinanzieren den Honorar-Aufwand. Bei BAFA-Förderung muss der Energieberater in der Liste der Energie-Effizienz-Experten eingetragen sein.

Häufige Fragen — HOAI-Leistungsphasen 1–9 für Wärmepumpen-Projekte (2026)

Bin ich bei der Wärmepumpen-Installation HOAI-pflichtig?
Nein — die HOAI gilt nur für Architekten- und Ingenieur-Honorare, also für Planungsleistungen. Wer als Bauherr direkt mit einem Heizungsbauer einen Werkvertrag schließt, fällt unter das BGB-Werkvertragsrecht, nicht die HOAI. Heizungsbauer-Honorare sind frei verhandelbar — meist als Pauschalpreis im Komplettangebot inklusive Planungs- und Förderantragsanteil. Sobald aber ein TGA-Planer oder Architekt separat beauftragt wird, kommt die HOAI als Honorar-Orientierung ins Spiel (seit der Reform 2021 nicht mehr zwingend, aber marktüblich).
Wann lohnt sich ein TGA-Planer im Wärmepumpen-Projekt?
Bei einfachen EFH-Heizungsmodernisierungen (Gas zu LWWP, FBH, klare Konstellation) reicht der Heizungsbauer mit Standard-Service. Ein TGA-Planer lohnt sich ab MFH ab 4 WE, bei Sole-WP mit Erdsonden-Bohrung, bei Hybrid-Konzepten (Pellet + WP + Solar), bei sehr großen EFH mit komplexer Hydraulik (mehrere Heizkreise, Schwimmbad, Pufferspeicher-Kaskade). Faustregel: Bei einer Investitionssumme ab 50.000 € rentiert sich ein TGA-Planungshonorar von 5.000–8.000 € fast immer durch Förder-Optimierung und reduzierte Garantie-Risiken.
Was kostet ein TGA-Planer für ein EFH-WP-Projekt mit 60.000 € Investition?
Nach HOAI Anlage 15 §55, Honorarzone II–III: netto rund 6.500–8.500 € für die Leistungsphasen 1–8. Bei Honorarzone II (einfacheres EFH-Projekt mit Standard-LWWP) eher 6.500 €, bei Zone III (Sole-WP, Hybrid, komplexere Hydraulik) eher 8.500 €. Davon werden Leistungsphasen 1–4 (Konzept und Genehmigung) typisch in den ersten Monaten erbracht, Lph 5–8 (Ausführung und Bauüberwachung) parallel zur Bauphase. Wer den Heizungsbauer selbst beauftragt und nur Lph 1–6 (Planung bis Vergabe) durch den TGA-Planer leistet, spart etwa 25–35 % am Honorar.
Welche HOAI-Honorarzone gilt für meine Wärmepumpen-Anlage?
Zone I: einfache Standard-Anlage (Gas-Brennwert-Tausch). Zone II: EFH mit Standard-LWWP (Mehrheit der EFH-WP-Projekte 2026). Zone III: EFH mit Sole-WP-Erdsonden-Bohrung, MFH 4–8 WE mit zentraler WP, oder Hybrid-Anlagen. Zone IV: MFH > 8 WE mit Wärmenetz, Sole-WP mit komplexem Untergrund, gewerbliche WP-Anlagen. Zone V: BEW-Quartiers-Wärmenetz, sehr große Gewerbe-Anlagen, Pilot-Projekte (z.B. PVT mit Eisspeicher in einem Quartier). Die Zone wird im TGA-Vertrag vor Auftragsannahme festgelegt — bei Streit-Punkten kann ein Schiedsgericht (Ingenieurkammer) angerufen werden.
Sind HOAI-Honorare seit der Reform 2021 noch verbindlich?
Nein. Der EuGH (Rs. C-377/17, Juli 2019) hat die Mindest- und Höchstsätze der HOAI als unionsrechtswidrig erklärt — die HOAI 2021 setzt das um und macht die Honorartafeln zu unverbindlichen Orientierungswerten. Praktisch verhandeln Architekten/TGA-Planer und Bauherren das Honorar frei, halten sich aber meist an die HOAI-Tabellen als marktübliche Referenz. Wer als Bauherr ein deutlich niedrigeres Honorar verhandelt, sollte schriftlich vereinbaren, welche Leistungsphasen im Honorar enthalten sind (Lph 1–8 oder nur 1–5) und welche Zusatzkosten anfallen können (Ausführungsdetails, Mehraufwand bei Mängeln).
Wer ist haftbar, wenn die JAZ der Wärmepumpe schlechter ist als geplant?
Differenziert. Bei Beauftragung des Heizungsbauers im Werkvertrag haftet er für die Mangelfreiheit der Anlage (BGB §634a, 5 Jahre Gewährleistung bei Bauwerken) — eine deutlich unterhalb der zugesicherten JAZ liegende Anlage wäre mangelhaft, der Heizungsbauer muss nachbessern. Bei separater TGA-Planung haftet der TGA-Planer für die Planungsleistung (HOAI Lph 5: Detailplanung), nicht für die Ausführung. Bei einem Energieberater (iSFP) haftet dieser für die Empfehlungs-Qualität — wenn er nachweisbar eine ungeeignete Wärmequelle empfohlen hat, kann er anteilig in Anspruch genommen werden. Wichtig: Bei Beweis-Schwierigkeiten (JAZ ist über das Heizungsjahr zu messen, nicht im Einzelmoment) sind unabhängige Gutachter (Bauherrenberatung Energieberaterverband, BfE) frühzeitig zu involvieren.
Welche Pflichtaufgaben hat der Architekt in Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)?
Anwesenheit bei wichtigen Bauphasen (Erdsonden-Bohrung, Inbetriebnahme der WP, Schalldruck-Messung TA Lärm), Prüfung der Bauausführung gegen die Ausführungsplanung, Mangel-Dokumentation, Förder-Verwendungsnachweis-Vorbereitung, Übergabe-Protokoll mit Bauherr. Bei Wärmepumpen-Spezial-Themen wie hydraulischem Abgleich, JAZ-Mess-Protokoll und Schornsteinfeger-Abnahme zieht der Architekt meist den TGA-Planer hinzu — der Architekt selbst hat oft nicht die Tiefe für die haustechnische Beurteilung. Honorar-Anteil Lph 8 nach HOAI rund 32 % beim Architekten, 21 % beim TGA-Planer.
Wie finde ich einen qualifizierten TGA-Planer für mein WP-Projekt?
Vier Quellen: (1) BAFA-Energieberater-Liste (energie-effizienz-experten.de) — alle zertifizierten Energie-Effizienz-Experten mit Spezialisierung Wärmepumpe sind dort gelistet. (2) Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes (z.B. Bayerische Ingenieurkammer-Bau, Niedersächsische Ingenieurkammer) mit Suchfunktion nach TGA-Schwerpunkt. (3) Hersteller-Schulungs-Programm-Listen (Vaillant zertifizierte Fachpartner, Stiebel Eltron Spezialisten-Liste) — TGA-Planer mit Hersteller-Schulung sind in der Hydraulik-Auslegung oft besonders gut. (4) Empfehlung vom regionalen Architekten-Verband. Vor Beauftragung: Referenzen abfragen, abgeschlossene WP-Projekte als Beispiele zeigen lassen, Erstgespräch mit Klärung des Leistungsumfangs.

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