HOAI-Leistungsphasen für WP-Projekte: was Architekt und TGA-Planer leisten
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt seit 1976 die Honorarberechnung — seit der HOAI-Reform 2021 nach dem EuGH-Urteil (Rs. C-377/17, Juli 2019) sind die Mindest- und Höchstsätze rechtlich nicht mehr bindend, das Honorartafel-Modell der HOAI bleibt aber als praxisrelevante Orientierung im deutschen Markt. Wer eine Wärmepumpe in eine Neubau- oder Sanierungs-Planung einbettet, kommt um die HOAI-Struktur fast nie herum.
Die neun HOAI-Leistungsphasen und ihre Relevanz für die WP-Planung
Die HOAI gliedert die Architekten- und Ingenieurleistung in neun Phasen. Für Wärmepumpen-Projekte sind alle Phasen relevant, allerdings mit unterschiedlichem Gewicht je nach Projekttyp (Neubau, Sanierung, Erweiterung). Leistungsphase 1 — Grundlagenermittlung (2 % des Architekten-Honorars, 3 % beim TGA-Planer nach HOAI §55): Der Bauherr formuliert seine Wünsche, der Architekt klärt Bau- und Genehmigungsumfeld, der TGA-Planer (Technische Gebäudeausrüstung) erfasst Heizlast, Trinkwarmwasser-Bedarf, Nutzer-Profil. Konkret bei WP-Projekten: Erste Wärmequellen-Optionsprüfung (Luft, Erdsonde, Sole), erste Auslegungs-Zahl der Wärmepumpen-Größenklasse, Klärung der Förderlandschaft (BAFA-BEG-EM, KfW 297/261/262). Leistungsphase 2 — Vorplanung (7 % bzw. 10 % TGA): Erstellt wird das Vorentwurfs-Konzept. Bei WP-Projekten: Hydraulik-Schema-Konzept, Wahl der Wärmequelle endgültig, Speicher-Konzept (Trinkwasser- vs. Heizungspufferspeicher, Frischwasserstation), erste Heizlast-Berechnung nach DIN/TS 12831-1, Schalltechnische Voruntersuchung für LWWP-Außeneinheit (TA Lärm, Anhang B). Leistungsphase 3 — Entwurfsplanung (15 % bzw. 22 % TGA): Detaillierter Entwurfsplan mit allen wichtigen Maßen, technischen Spezifikationen und Funktions-Schemata. WP-Aspekte: Konkrete Hersteller-Auswahl mit Datenblättern (Vaillant/Viessmann/Stiebel/Daikin/Bosch), Einbau-Position der Außeneinheit und Innentechnik, hydraulisches Schema mit Pumpen- und Mischer-Dimensionierung, Sicherheitsventil-Konzept, Trinkwasser-Hygiene-Konzept (DVGW W551 bei Bedarf), Genehmigungs-Vorbereitung Wärmequelle (Erdsonden-Bohranzeige beim UWB, Wasserrecht). Leistungsphase 4 — Genehmigungsplanung (3 % bzw. 4 % TGA): Antragstellung bei den zuständigen Behörden. WP-spezifisch: Bauantrag mit Heizungstechnik-Anlagen, Anzeigeverfahren beim Schornsteinfeger und beim Bezirksamt, Bohranzeige nach Wasserhaushaltsgesetz §49 bei Erdsonde, Anzeige nach BImSchV bei Pellet-Hybrid, §14a-EnWG-Vorbereitung beim Netzbetreiber. Leistungsphase 5 — Ausführungsplanung (25 % bzw. 25 % TGA): Detaillierte Pläne für die Bauausführung. WP-spezifisch: Detail-Hydraulik-Pläne mit allen Verschraubungen und Steigleitungs-Positionen, Elektro-Schaltpläne mit FI-Klassen und §14a-Steuerbox-Anschluss, Inbetriebnahme-Protokoll-Vorlage, hydraulische Abgleichberechnung nach Verfahren B (§72 GEG-Pflicht). Leistungsphase 6 — Vorbereitung der Vergabe (10 % bzw. 7 % TGA): Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) für die Heizungsbauer-Ausschreibung. WP-spezifisch: Detailliertes LV mit allen Komponenten (Modell, Hersteller, Mengen), Förderfähigkeit-Hinweis (Aktualität BAFA-Liste prüfen), Garantie- und Wartungs-Anforderungen. Leistungsphase 7 — Mitwirkung bei der Vergabe (4 % bzw. 4 % TGA): Auswertung der Angebote, Vergabeempfehlung, Vertragsausarbeitung. WP-spezifisch: Vergleich Heizungsbauer-Angebote (Preis, Inbetriebnahme-Service, Wartungsvertrag), Förderantragstellung-Vorbereitung, Vorab-Verträge mit BAFA-Antragsdienstleister. Leistungsphase 8 — Objektüberwachung/Bauleitung (32 % bzw. 21 % TGA): Bauüberwachung vor Ort. WP-spezifisch: Anwesenheit bei den Inbetriebnahme-Stunden des Heizungsbauers, Prüfung des hydraulischen Abgleichs, Schalldruck-Messung bei LWWP-Außeneinheit (TA Lärm, Nachweis ggü. Nachbarn), Förder-Verwendungsnachweis-Vorbereitung, Übergabe-Protokoll mit Bauherr. Leistungsphase 9 — Objektbetreuung (2 % bzw. 4 % TGA): Begleitung in der Mängelverjährungsphase (5 Jahre nach BGB §634a für Bauwerke, 2 Jahre bei reiner Wartungs-Werksleistung). WP-spezifisch: Beobachtung der ersten Heizsaison, Jahresarbeitszahl-Auswertung, Nachjustierung bei Komfort-Beschwerden, Mängelmeldung an Heizungsbauer bei Garantie-Themen.
Honorarberechnung 2026: anrechenbare Kosten und Honorarzonen
Die HOAI-Honorarberechnung läuft seit der Reform 2021 nicht mehr nach festen Mindest- oder Höchstsätzen, sondern nach „angemessenen Honoraren“ in der Bandbreite der HOAI-Tabellen. In der Praxis halten sich die meisten Architekten und Ingenieure aber weiterhin an die HOAI-Tabellenwerte als Orientierung, weil sie marktüblich und mit dem Bauherrn diskutierbar sind. Anrechenbare Kosten nach HOAI §4: Die Honorarberechnung basiert auf den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens — typisch bei Wärmepumpen-Projekten die Bauwerks-Kostengruppen 300 (Bauwerk-Baukonstruktionen), 400 (Bauwerk-Technische Anlagen) und 500 (Außenanlagen) nach DIN 276. Bei einer reinen Heizungsmodernisierung sind das nur die Kosten der KG 400 (Heizungsanlage, Trinkwasseranlage, Elektroanlagen-Anteil) — typisch 25.000–80.000 €. Beim Neubau sind alle relevanten Kostengruppen einzubeziehen — typisch 350.000–800.000 € bei einem EFH. Honorarzonen nach HOAI Anlage 15 §55 (TGA-Honorartabelle): Die HOAI gliedert TGA-Aufgaben in fünf Honorarzonen nach Schwierigkeit: — Zone I: Sehr geringe Anforderungen, einfache Wohngebäude mit Standard-Heizungstechnik (typische Gas-Brennwert-Sanierung). — Zone II: Geringe Anforderungen, Einfamilienhäuser mit Wärmepumpe (Standard-LWWP, kein Hybrid). — Zone III: Durchschnittliche Anforderungen, MFH 4–8 WE mit zentraler Wärmepumpe oder Pellet-Hybrid. — Zone IV: Überdurchschnittliche Anforderungen, MFH > 8 WE mit Wärmenetz, oder Sole-WP mit Erdsonden-Bohrung im komplexen Untergrund. — Zone V: Höchste Anforderungen, große Gewerbe-/Industrie-WP-Anlagen, Quartier-Wärmenetze mit BEW-Förderung. Honorartabelle Anlage 15 §55 (TGA, gekürzte Auszüge 2026): Bei anrechenbaren Kosten 50.000 € (typische EFH-Sanierung): — Zone II Mindestsatz: 5.450 € netto (= 10,9 % der anrechenbaren Kosten). — Zone II Höchstsatz: 6.780 € netto (= 13,6 %). Bei anrechenbaren Kosten 100.000 € (NH-Sanierung EFH mit Sole-WP): — Zone III Mindestsatz: 8.450 € netto (= 8,5 %). — Zone III Höchstsatz: 10.380 € netto (= 10,4 %). Bei anrechenbaren Kosten 250.000 € (MFH 12 WE Sanierung): — Zone III Mindestsatz: 17.900 € netto (= 7,2 %). — Zone III Höchstsatz: 22.100 € netto (= 8,8 %). Bei anrechenbaren Kosten 1.000.000 € (großes MFH oder Quartier): — Zone IV Mindestsatz: 50.500 € netto. — Zone IV Höchstsatz: 62.300 € netto. Verteilung auf die Leistungsphasen: Wenn ein Heizungsbauer + TGA-Planer + Architekt gemeinsam an einem Projekt arbeiten, fließen die HOAI-Honorare wie folgt: — TGA-Planer übernimmt 70–85 % der heizungstechnischen Planung (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung). — Architekt übernimmt die baulich-räumliche Integration (Maschinenraum-Position, Außenraum-Konzept LWWP). — Heizungsbauer leistet die Ausführung — und in kleinen Projekten oft auch die Planung (dann ist sein Pauschalpreis inklusive Planungsanteil). Wichtig: Bei BAFA-BEG-EM-Förderanträgen wird der TGA-Planungsanteil in der Regel mit der Wärmepumpen-Investition zusammen als förderfähige Kosten anerkannt — also mit denselben 25–30 % gefördert. Voraussetzung: Der TGA-Planer ist in der BAFA-Liste der zugelassenen Energieberater (https://www.energie-effizienz-experten.de) eingetragen.
TGA-Schnittstelle und die Zusammenarbeit Architekt–TGA–Heizungsbauer
Wärmepumpen-Projekte sind technisch komplex genug, um eine professionelle TGA-Planung zu rechtfertigen — der Heizungsbauer allein leistet oft nicht die Tiefe, die §72 GEG (hydraulischer Abgleich), §71 GEG (Effizienzanforderungen) und die Anti-Doorway-Vorgaben der Förderbescheide verlangen. In der Praxis sind drei Konstellationen etabliert: Konstellation 1 — kleines EFH-Projekt mit Heizungsbauer-Komplett-Service (60 % der deutschen WP-Projekte 2026): Heizungsbauer übernimmt Planung + Ausführung + Inbetriebnahme + Förderantrag. Bauherr hat keinen separaten TGA-Planer. Vorteil: Einfach, ein Vertragspartner. Nachteil: Heizungsbauer ist oft nicht ausreichend für komplexe Konstellationen geschult (Sole-WP-Auslegung mit Eisspeicher, MFH-Hydraulik, Bestand-Sanierung mit Vorlauf-Optimierung). Konstellation 2 — EFH mit großer Sanierung und Energieberater (25 % der WP-Projekte): Energieberater (BAFA-zertifizierter Energie-Effizienz-Experte) erstellt das Sanierungs-Konzept (iSFP), wählt die Wärmepumpe aus, koordiniert mit dem Heizungsbauer. Vorteil: Förder-Optimierung über iSFP-Bonus 5 % Zusatzförderung. Nachteil: Mehr Honorarkosten — Energieberater rechnet typisch nach BAFA-Energieberatung-Honorar oder nach HOAI-Honorarmodell. Konstellation 3 — MFH oder gewerbliches Projekt mit Architekt + TGA-Planer (15 % der WP-Projekte, fast 100 % der größeren Projekte): Architekt führt die Bau-Gesamtplanung, TGA-Planer das technische Konzept, Heizungsbauer die Ausführung. Vorteil: Höchste Planungs-Tiefe, alle Spezifikationen sauber dokumentiert, Garantie-Risiko minimiert. Nachteil: Mehrere Honorare summieren sich — TGA-Honorar plus Architekt-Honorar. Die Schnittstelle zwischen Architekt und TGA-Planer: Der Architekt verantwortet die Bauwerksintegration: — Position der Wärmepumpe (innen vs. außen), Schalldämmung und TA-Lärm-Konformität bei LWWP. — Raumzuschnitt des Heizungsraums, Zugang für Wartung, Schornstein-Trasse bei Pellet-Hybrid. — Außenraum-Gestaltung mit Erdsonden-Bohrungs-Genehmigung, Pflasterung, Wegeführung. — Statik-Prüfung bei Aufdach-Solarthermie (Pflicht bei Mehrfamilienhaus, oft auch im EFH). Der TGA-Planer verantwortet die haustechnische Planung: — Heizlast nach DIN/TS 12831-1, Trinkwarmwasser-Bedarf nach DIN 4708. — Hydraulik-Schema mit allen Pumpen, Mischern, Sicherheitsventilen. — Hersteller-Auswahl mit Datenblatt-Vergleich (COP, Schallleistungspegel, Kältemittel-Auswahl). — Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (Pflicht §72 GEG für BAFA-Förderung). — Förderantragstellung und Verwendungsnachweis-Vorbereitung. Konflikt-Stellen typisch: — Außeneinheit-Position: Architekt will sie versteckt, TGA-Planer will sie schallabgewandt vom Schlafzimmer und mit Wartungs-Zugang. Lösung: Frühzeitige Abstimmung in Leistungsphase 2 (Vorplanung). — Trafo-/Hauptverteilungs-Anschluss: Architekt plant Raum-Schnitte ohne Rücksicht auf Elektro-Hauptverteilung-Erweiterung. Lösung: TGA-Planer früh einbinden, schon in Leistungsphase 3 die Elektro-Erweiterung berücksichtigen. — Schornstein-Trasse: Bei Pellet-Hybrid Edelstahl-Schornstein mit BImSchV-Stufe-2-Konformität — Architekt muss den Innenraum-Verlauf planen, TGA-Planer die Dimensionierung. Konfliktrisiko bei nachträglicher Pellet-Aufnahme im laufenden Bauprojekt. In der Praxis empfehle sich, TGA-Planer schon zu Beginn der Vorplanung (Leistungsphase 2) zu beauftragen. Wer erst in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) merkt, dass der Heizungsbauer-Anbieter eine WP einbaut, die nicht zur Bauwerks-Statik passt, hat ein teures Problem.
Praxis-Beispiele: Wer leistet was, was kostet es?
Beispiel A — EFH-Bestand-Sanierung 180 m², Heizungsmodernisierung Gas zu LWWP Konstellation: Bauherr beauftragt seinen Heizungsbauer mit der Komplett-Sanierung. Kein separater Architekt, kein TGA-Planer. Leistungen Heizungsbauer: — Heizlast-Berechnung nach Faustregel (zum BEG-EM-Antrag exakt nach DIN/TS 12831-1 erforderlich, oft mit Excel-Tool des Herstellers). — Hersteller-Vorschlag (Standardmodell ohne komparative Auslegungs-Studie). — Hydraulik-Schema (Standard-Vorlage des Herstellers, nicht objektspezifisch). — Ausführung der Installation. — Inbetriebnahme und Übergabe. — Förderantrag bei BAFA über Dienstleister. Kosten Heizungsbauer-Komplettangebot (brutto): 24.000 € — davon Planungs- und Verwaltungsanteil etwa 3.500 € (15 %). Förderung: BAFA-BEG-EM 30 % = 7.200 €. Netto-Investition 16.800 €. Qualitätsrisiko: Bei Bestand-Bauten mit hohen Vorlauftemperaturen (60 °C) kann die WP-Auslegung suboptimal sein und JAZ-Werte unter 3,0 erreichen — die volle Förder-Effizienz nicht erreicht. Beispiel B — EFH-Bestand-NH-Sanierung 220 m² mit Energieberater (iSFP-Pfad) Konstellation: Bauherr beauftragt zuerst BAFA-zertifizierten Energieberater für iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), dann auf Basis des iSFP Heizungsbauer für die Ausführung. Leistungen Energieberater (iSFP, BAFA-gefördert mit 50 %): — Gebäude-Energiebedarf-Analyse, U-Wert-Aufnahme, Maßnahmen-Stufenplan. — Auswahl Wärmepumpe inkl. Hersteller-Vergleich (Daikin Altherma 3 H HT 8 vs. Vaillant aroTHERM plus 75/6 vs. Stiebel Eltron WPL 17 ACS). — Auslegungs-Konzept mit Vorlauftemperatur-Optimierung der Heizkörper. — Hydraulischer Abgleich-Berechnung nach Verfahren B. — BAFA-Förderantrag mit allen Anlagen (iSFP-Bestätigung, Energieberater-Bescheinigung). Kosten Energieberater (brutto, vor 50 % BAFA-iSFP-Förderung): 1.800 €. Eigenanteil 900 €. Leistungen Heizungsbauer: — Ausführung gemäß Konzept des Energieberaters. — Inbetriebnahme und Übergabe. Kosten Heizungsbauer-Komplett: 22.500 € brutto (etwas niedriger als A, weil keine Verwaltungsmarge auf Planung mehr nötig). Förderung: BAFA-BEG-EM 30 % + Effizienzbonus 5 % + iSFP-Bonus 5 % = 40 % auf 22.500 € = 9.000 €. Netto: 13.500 €. Vorteil B gegenüber A: Quantitativ bessere Auslegung, höhere Förderquote (40 % statt 30 %), Eigenanteil etwa 4.200 € niedriger trotz Energieberater-Honorar — der iSFP-Pfad amortisiert sich praktisch sofort. Beispiel C — MFH 14 WE Sanierung mit Architekt + TGA-Planer + Heizungsbauer Konstellation: Bauherrengemeinschaft beauftragt Architekt für die Komplett-Sanierung (Außenwand-Dämmung + Heizungsmodernisierung + Dach), Architekt zieht TGA-Planer ein. Leistungen Architekt (HOAI Lph 1–9, Honorarzone III): — Bau-Gesamtplanung, Genehmigungsplanung, Bauüberwachung. Anrechenbare Kosten 480.000 € (Sanierung gesamt). Honorar nach HOAI-Tabelle netto rund 50.000 €. Leistungen TGA-Planer (HOAI Anlage 15 §55, Honorarzone III): — Heizungs-, Trinkwasser-, Lüftungs-Anlagen-Planung. Anrechenbare Kosten 140.000 € (KG 400). Honorar nach HOAI-Tabelle netto rund 13.500 €. Leistungen Heizungsbauer: — Ausführung nach TGA-Plan. Heizungs-Auftragsvolumen 105.000 € brutto. Gesamtkosten Sanierung MFH: 480.000 € + Planungshonorare 70.000 € = 550.000 € brutto. Förderung: BAFA-BEG-EM MFH-Variante 30 % auf förderfähige Mehrkosten der Heizungsanlage (rund 140.000 €) + Architekt/TGA-Planer-Anteil als förderfähige Begleitkosten = etwa 45.000 € BAFA-Anteil. KfW 261/262 Effizienzhaus-Kredit für Sanierungs-Anteil mit Zinszuschuss. Netto-Investition Heizung-Anteil rund 60.000 €. In dieser Konstellation rechnet sich der TGA-Planungs-Honoraranteil mehrfach — Förder-Optimierung, geringere Garantie-Risiken, sauberere Bau-Dokumentation für späteren Verkauf oder ESG-Reporting.
⚠ Praxis-Hinweis
HOAI-Tabellen sind seit 2021 unverbindlich, aber als Marktreferenz praxisrelevant. TGA-Planer ab 50.000 € Investition fast immer wirtschaftlich — Förder-Optimierung und reduzierte Garantie-Risiken refinanzieren den Honorar-Aufwand. Bei BAFA-Förderung muss der Energieberater in der Liste der Energie-Effizienz-Experten eingetragen sein.
Häufige Fragen — HOAI-Leistungsphasen 1–9 für Wärmepumpen-Projekte (2026)
Bin ich bei der Wärmepumpen-Installation HOAI-pflichtig?▾
Wann lohnt sich ein TGA-Planer im Wärmepumpen-Projekt?▾
Was kostet ein TGA-Planer für ein EFH-WP-Projekt mit 60.000 € Investition?▾
Welche HOAI-Honorarzone gilt für meine Wärmepumpen-Anlage?▾
Sind HOAI-Honorare seit der Reform 2021 noch verbindlich?▾
Wer ist haftbar, wenn die JAZ der Wärmepumpe schlechter ist als geplant?▾
Welche Pflichtaufgaben hat der Architekt in Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)?▾
Wie finde ich einen qualifizierten TGA-Planer für mein WP-Projekt?▾
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