Förderung beim Tausch alter Heizungen
Wer eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann maximale Förderung mit Klimabonus +20 % erreichen. Aber nicht jede 'alte' Heizung qualifiziert — die genauen Bedingungen pro Brennstoffart erklärt dieser Pillar.
Welche Heizungen qualifizieren für Klimabonus?
Klimabonus +20 % gilt beim Tausch von: 1) Öl-Heizungen jeden Alters (auch sehr neue Anlagen). 2) Gasheizungen ab 20 Jahren Alter. 3) Gas-Etagenheizungen jeden Alters. 4) Kohle- und Nachtspeicherheizungen jeden Alters. 5) Biomasse-Heizungen, sofern älter als 20 Jahre und nicht förderfähig nach BEG-EM. Nicht förderfähig (kein Klimabonus): moderne Gas-Brennwertkessel unter 20 Jahre, bereits geförderte Wärmepumpen oder Pelletkessel jüngeren Datums.
Heizungs-Alter nachweisen
Akzeptierte Nachweise: Schornsteinfeger-Bescheinigung mit Alter der Anlage, Kaminkehrer-Wartungsprotokoll der letzten 24 Monate, Inbetriebnahme-Protokoll des Erstinstallations-Betriebs, Sachverständigen-Gutachten bei sehr alten Anlagen, Hersteller-Bescheinigung mit Datum. Praktisch: Der Schornsteinfeger ist die einfachste Quelle — er führt ein Kataster der Anlagen in seinem Bezirk und kann das Inbetriebnahme-Datum oft kostenfrei bestätigen. Bei Zweifelsfällen Sachverständigen einbeziehen.
Anlage muss funktionsbereit sein
Wichtige Bedingung: Die alte Heizung muss vor der Wärmepumpen-Installation funktionsbereit gewesen sein — nicht ausgebrannt, nicht stillgelegt. Hintergrund: Der Klimabonus belohnt den freiwilligen Tausch funktionierender Anlagen, nicht die Notreparatur. Bei stillgelegten Anlagen (mehrere Jahre außer Betrieb): Klimabonus entfällt. Bei einer Anlage, die direkt vor dem Tausch noch genutzt wurde (Heizkostenabrechnung, Wartungsprotokoll): Klimabonus ist sicher.
Bei Havarie: Übergangsregelung
Wenn die alte Heizung kaputt geht und nicht mehr reparabel ist, greift NICHT der Klimabonus, sondern die Übergangsregelung des GEG: Sie dürfen eine fossile Notheizung einbauen (auch eine reine Gasheizung) und haben 5 Jahre Zeit, auf eine GEG-konforme Lösung umzustellen. Während dieser 5 Jahre können Sie dann mit Klimabonus auf eine Wärmepumpe wechseln — die fossile Notheizung gilt dann als 'funktionierende alte Heizung'. Tipp bei drohendem Defekt: nicht abwarten bis zum Ausfall, sondern frühzeitig BAFA-Antrag stellen, solange die Anlage noch läuft.
Häufige Fragen — Förderung mit alter Heizung — was beachten?
Bekomme ich Klimabonus für eine 18-jährige Gasheizung?▾
Kann ich die alte Heizung selbst entsorgen?▾
Was ist mit Hybridheizungen — gilt der Klimabonus?▾
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