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Verwendungsnachweis

So reichen Sie den Verwendungsnachweis ein

Nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe steht der letzte BAFA-Schritt an: der Verwendungsnachweis. Hier sammeln Sie alle Belege und reichen sie über das BAFA-Portal ein. Erst nach diesem Schritt fließt das Geld. Diese Anleitung führt Sie durch den Prozess.

Was ist der Verwendungsnachweis?

Der Verwendungsnachweis ist die formale Bestätigung, dass die im Antrag bewilligte Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde — und zwar regelkonform mit allen technischen Anforderungen. Mit dem Nachweis bestätigen Sie der BAFA: Die Wärmepumpe ist installiert, die JAZ-Anforderungen erfüllt, der hydraulische Abgleich durchgeführt, die Rechnungen liegen vor. Die BAFA prüft den Nachweis und gibt erst danach die Auszahlung frei. Ohne Nachweis: keine Auszahlung — selbst bei vollständig umgesetzter Maßnahme.

Pflichtbelege im Detail

Zwingend erforderlich: 1) Endabrechnung des Heizungs-Fachbetriebs (Material- und Arbeitskosten separat ausgewiesen, Rechnungs-Datum, Rechnungs-Nummer, Steuer-ID). 2) Inbetriebnahme-Protokoll mit Daten zur installierten Anlage (Hersteller, Modell, Seriennummer, technische Werte). 3) Hydraulischer-Abgleich-Bescheinigung nach Methode B mit Berechnung. 4) Energieberater-Bestätigung über die Konformität der Maßnahme mit dem BAFA-Antrag. Bei iSFP-Bonus zusätzlich: Bestätigung, dass die Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan stammt. Bei Einkommensbonus: aktualisierte Einkommensteuerbescheide der zwei Vorjahre.

Online-Einreichung Schritt für Schritt

Schritt 1: Login im BAFA-Portal mit Antrags-Nummer. Schritt 2: Im Portal den Reiter 'Verwendungsnachweis' öffnen. Schritt 3: Dokumente hochladen — meist alle als PDF, mit klaren Dateinamen. Schritt 4: Online-Formular ausfüllen mit Daten zur tatsächlichen Inbetriebnahme (Datum, JAZ, Vorlauftemperatur). Schritt 5: Energieberater-Signatur (digital) einholen — meist über separates Portal. Schritt 6: Antrag absenden. Bestätigung kommt per E-Mail. Bearbeitung dauert typisch 4–6 Wochen.

Was bei Rückfragen tun?

Die BAFA meldet sich per E-Mail mit Frist. Häufige Rückfragen: Rechnungs-Detailaufstellung fehlt, Hydraulischer-Abgleich-Bescheinigung unklar, Energieberater-Bestätigung formal unvollständig. Reagieren Sie zügig — innerhalb der gesetzten 4-Wochen-Frist mit den geforderten Ergänzungen. Bei mehrfachen Rückfragen oder fundamentalen Problemen kann die Auszahlung verzögert oder im Extremfall ganz versagt werden. Tipp: Energieberater-Hotline im BAFA-Portal nutzen, wenn Rückfragen unklar sind.

Häufige Fragen — Verwendungsnachweis BAFA — so reichen Sie ihn ein

Wie schnell muss ich den Verwendungsnachweis einreichen?
Innerhalb von 36 Monaten ab BAFA-Bewilligung. Sobald die Maßnahme fertig ist, sollten Sie aber nicht warten — je früher der Nachweis kommt, desto früher die Auszahlung.
Kann ich den Nachweis selbst einreichen oder muss der Berater?
Beides möglich. Der Energieberater muss aber zwingend bestätigen — er signiert die Konformitäts-Erklärung. Die formale Einreichung kann durch Sie oder durch ihn erfolgen.
Was, wenn der Heizungsbauer Pauschal-Rechnungen ausstellt?
Pauschal-Rechnungen genügen nicht. Die BAFA verlangt detaillierte Aufschlüsselung von Material- und Arbeitskosten. Lassen Sie sich vor Auftragsvergabe schriftlich bestätigen, dass detaillierte Rechnungen geliefert werden.

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Ein BAFA-zugelassener Energieberater navigiert Sie sicher durch den Antrags-Prozess.