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Antrag ändern

Wenn sich etwas ändert — Antrag korrigieren

Manchmal ändert sich nach Antragstellung etwas: anderes WP-Modell wird verfügbar, der ursprüngliche Heizungsbauer kann nicht liefern, die Kosten weichen ab. Was Sie korrigieren können — und was nicht — wird hier erklärt.

Was kann nach Bewilligung geändert werden?

Möglich sind: Wechsel des ausführenden Fachbetriebs (formlose Mitteilung an die BAFA reicht), Wechsel des WP-Modells (sofern das neue Modell ebenfalls in der BAFA-Liste steht — Online-Änderung im Portal), moderate Kosten-Anpassungen (bis ca. 15 % Abweichung sind unkritisch), Verschiebung des Inbetriebnahme-Termins (innerhalb der 36-Monats-Frist). Nicht möglich: Wechsel auf eine völlig andere Maßnahme (z.B. statt Wärmepumpe doch Brennwertkessel — dann neuer Antrag nötig), Nachträgliche Erhöhung der förderfähigen Kosten über 30.000-Euro-Obergrenze.

Wie ändert man im BAFA-Portal?

Login mit der Antrags-Nummer, Reiter 'Antrag-Änderung'. Hier können Sie die geänderten Daten eintragen: neuer Fachbetrieb mit Adresse, neues WP-Modell mit Bezeichnung, geänderte Kostenkalkulation. Nach Absenden prüft die BAFA und bestätigt die Änderung — meist innerhalb von 1–2 Wochen. Wichtig: Bei substantiellen Änderungen (z.B. anderes Modell-System wie Sole statt Luft) kann die BAFA eine erneute Prüfung durchführen, was Bearbeitungszeit verlängert.

Antrags-Widerruf — wann sinnvoll?

Sie können den Antrag jederzeit widerrufen, solange noch keine Auszahlung erfolgt ist. Sinnvoll ist Widerruf bei: 1) Geplante Maßnahme wird komplett aufgegeben. 2) Zwischenzeitlich besseres Förderprogramm verfügbar (z.B. Wechsel von BEG-EM auf KfW 261 für Komplettsanierung). 3) Eigentums-Wechsel (Verkauf des Hauses). Nicht widerrufen können Sie einen bereits begonnenen Antrag, wenn Sie nur unzufrieden mit der Bearbeitung sind — der Antrag bleibt unverändert in der Warteschlange. Widerruf ist formlos per E-Mail an die BAFA möglich.

Risiken bei Änderungen

Substantielle Änderungen können zu Rückfragen führen, die die Bearbeitungszeit verlängern. Im Extremfall (komplett anderes Modell mit anderen Bonus-Voraussetzungen) kann die BAFA den ursprünglichen Bescheid neu prüfen — und ggf. Bonus-Beträge reduzieren. Risiko-Beispiel: ursprünglich Sole-Wasser-WP beantragt mit 15.000 Euro Klimabonus, nachträglich auf Luft-Wasser-WP gewechselt mit 12.000 Euro Klimabonus. Die Bonus-Kürzung um 3.000 Euro wirkt sich rückwirkend aus. Tipp: Vor jeder Änderung Energieberater einbeziehen — er schätzt die Auswirkung ab.

Häufige Fragen — BAFA-Antrag ändern oder widerrufen — was geht?

Kann ich nach BAFA-Bewilligung den Hersteller wechseln?
Ja, sofern das neue Modell ebenfalls in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen steht. Online-Änderung im BAFA-Portal, formloses Verfahren.
Was, wenn die Wärmepumpe teurer wird als geplant?
Bis ca. 15 % Mehrkosten unkritisch. Über die 30.000-Euro-Obergrenze hinaus wird nicht zusätzlich gefördert; die Differenz tragen Sie selbst.
Verfällt mein Bewilligungsbescheid bei Antragswiderruf?
Ja. Mit Widerruf erlischt der Bescheid. Wenn Sie später doch wieder Förderung wollen, müssen Sie neu beantragen — mit ggf. veränderten Konditionen.

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