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BAFA-Rückforderung vermeiden

Auch nach erfolgreicher Auszahlung ist die Förderung nicht final 'gewonnen'. Bei Verstößen gegen Zweckbindungs-Pflichten kann die BAFA mehrere Jahre rückwirkend Geld zurückfordern. Hier die wichtigsten Compliance-Regeln.

Zweckbindungs-Frist verstehen

Die geförderte Wärmepumpe muss mindestens 7 Jahre lang ihren Zweck erfüllen — also als Heizung im selben Gebäude betrieben werden. Diese Zweckbindungs-Frist beginnt mit der Inbetriebnahme. Wer die Anlage in dieser Zeit ausbaut, deinstalliert oder zweckentfremdet, riskiert anteilige Rückforderung der Förderung. Bei Verkauf des Hauses: die Anlage muss im Gebäude verbleiben (was sie als fest installierte Heizung ohnehin tut). Bei Abriss: anteilige Rückforderung möglich.

Wann fordert BAFA zurück?

Häufige Rückforderungs-Gründe: 1) Falsche Angaben im Antrag (z.B. Einkommen zu niedrig deklariert). 2) Wärmepumpen-Modell nicht dem Antrag entsprechend installiert. 3) Hydraulischer Abgleich nie durchgeführt. 4) Anlage vor Ablauf der 7-Jahres-Frist deinstalliert. 5) Nachweisliche Nutzung außerhalb des Zwecks (z.B. Wärmepumpe nicht in Betrieb, andere Heizung dauerhaft). 6) Bei Einkommensbonus: nachträglich höheres Einkommen festgestellt. Die BAFA kann bis zu 4 Jahre rückwirkend prüfen — die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre nach Auszahlung.

Eigentümer-Wechsel und Verkauf

Bei Verkauf des Hauses bleibt die Förderung dem ursprünglichen Antragsteller zugesprochen — sie wird nicht zurückgefordert, solange die Anlage am Gebäude bleibt. Was Sie tun sollten: Bei notarieller Beurkundung im Kaufvertrag dokumentieren, dass die Wärmepumpe als geförderte Anlage zum Gebäudeinventar gehört und vom Käufer übernommen wird. Eine Mitteilung an die BAFA ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Der Käufer übernimmt damit die Zweckbindungs-Pflicht für die restlichen Jahre der 7-Jahres-Frist.

Compliance-Pflichten nach Auszahlung

Aufbewahrungs-Pflicht aller Belege (Rechnungen, Bewilligungsbescheid, Verwendungsnachweis-Korrespondenz, Inbetriebnahme-Protokoll) für 5 Jahre nach Auszahlung. Mitteilungs-Pflicht bei wesentlichen Änderungen (Modell-Tausch, Standort-Wechsel, Eigentümer-Wechsel mit Anlagen-Demontage). Wartungs-Pflicht: regelmäßige Wartung durch Fachbetrieb, dokumentiert. Bei plötzlichen Defekten: BAFA-Mitteilung sinnvoll, vor allem wenn die Anlage länger als 3 Monate außer Betrieb bleibt.

Häufige Fragen — BAFA-Rückforderung vermeiden — Compliance-Pflichten

Muss ich die Wärmepumpe wirklich 7 Jahre behalten?
Ja. Bei früherer Deinstallation droht anteilige Rückforderung — bei Demontage nach 3 Jahren z.B. 4/7 der Förderung. Erlaubt sind Reparaturen und Modell-Wechsel innerhalb derselben Klasse.
Was, wenn die Wärmepumpe nach 5 Jahren defekt geht?
Reparatur ist erlaubt und ändert nichts an der Zweckbindung. Bei Total-Defekt mit Modell-Wechsel: Mitteilung an BAFA sinnvoll, ist meist unproblematisch wenn das Ersatz-Modell vergleichbar fördermäßig wäre.
Wie lange kann BAFA rückwirkend prüfen?
Verjährungsfrist 4 Jahre. Bei Verdacht auf vorsätzliche Falschangaben kann die Frist verlängert sein.

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