65 % Erneuerbare-Pflicht entfällt: Was das konkret für Hausbesitzer bedeutet
Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungswechsel wurde abgeschafft. Was dürfen Hauseigentümer jetzt, was gilt trotzdem noch – und wie navigieren Sie zur besten Heizungsentscheidung 2026?
Inhaltsverzeichnis
- Was war die 65-Prozent-Pflicht?
- Was entfällt genau mit der GEG-Reform?
- Was gilt trotzdem noch?
- Konkrete Auswirkungen für Hausbesitzer
- Szenarien: Welche Situation trifft auf Sie zu?
- Förderung 2026: Unverändert attraktiv für freiwillige Wärmepumpen
- Wirtschaftlicher Vergleich: Wärmepumpe vs. neue Gasheizung
Was war die 65-Prozent-Pflicht?
Das GEG 2023 führte eine Regelung ein, die bei vielen Hauseigentümern für Unruhe sorgte: Bei jedem Einbau einer neuen Heizungsanlage — egal ob Austausch einer defekten alten Heizung oder Ersteinbau im Umbau — musste das neue System mindestens 65 % seiner Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Diese Vorgabe bedeutete in der Praxis, dass fossile Heizungen nur noch unter sehr engen Ausnahmeregelungen erlaubt waren (z.B. Wasserstoff-ready in ausgewiesenen Wasserstoff-Netzgebieten).
Was entfällt genau mit der GEG-Reform?
Mit der Novelle des GEG durch die neue Bundesregierung entfällt:
- Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Einbau neuer Heizsysteme in Bestandsgebäuden
- Die erzwungene Wahl zwischen Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie-Hybrid oder Fernwärme
- Ausnahmegenehmigungsverfahren (Härtefallregelung, kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung) entfallen als Hürde
- Übergangspflichten für bestimmte Heizungstypen wurden gestrichen
Kurz: Es gibt keine bundesgesetzliche Pflicht mehr, beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Was gilt trotzdem noch?
Die GEG-Reform ist kein Freifahrtschein für unkontrollierten Energieverbrauch. Folgendes bleibt in Kraft:
1. GEG-Neubaustandard Für Neubauten gelten weiterhin die Effizienzanforderungen des GEG. Ein Neubau muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Die Art der Heizung ist dabei technologieoffen, aber der Primärenergiebedarf ist begrenzt.
2. Energieausweis-Pflicht Beim Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie bleibt der Energieausweis verpflichtend. Ein schlechter Ausweis (Klasse F oder G) kann den Verkaufswert mindern.
3. CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe Der CO₂-Preis auf Erdgas und Heizöl steigt planmäßig weiter. 2026 beträgt er 55 €/t CO₂. Wer eine Gasheizung einbaut, heizt dadurch Jahr für Jahr teurer.
4. EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) Die europäische Gebäudeenergierichtlinie läuft parallel zum GEG. Sie verpflichtet Deutschland, die ineffizientesten Gebäude schrittweise zu sanieren. Konkrete Anforderungen für Bestandsgebäude bis 2030: Klasse G auf mindestens F heben.
5. BAFA-Förderung nur für erneuerbare Systeme Die staatliche Förderung (BEG EM über BAFA) gibt es weiterhin — aber ausschließlich für erneuerbare Heizsysteme. Wer eine neue Gasheizung einbaut, erhält keine BAFA-Förderung.
Konkrete Auswirkungen für Hausbesitzer
Szenario 1: Defekte Heizung — sofortiger Handlungsbedarf
Bisher bedeutete ein Heizungsausfall im Winter Stress: Schnell muss eine neue Anlage her, die GEG-konform ist. Das schränkte die Auswahl ein und trieb die Kosten.
Jetzt: Sie können kurzfristig eine kostengünstige Gasheizung einbauen lassen, ohne gesetzliche Auflagen. Die Notfallsituation ist einfacher zu lösen. Wenn Sie langfristig eine Wärmepumpe möchten, können Sie diese Entscheidung in Ruhe treffen und vorher BAFA-Förderung beantragen.
Szenario 2: Geplante Modernisierung
Wer seine Heizung ohnehin modernisieren wollte, hat jetzt mehr Zeit und weniger Druck.
Empfehlung: Lassen Sie jetzt einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) erstellen. Damit haben Sie eine fundierte Grundlage für die beste Entscheidung — und sichern sich zusätzlich 5 % extra BAFA-Förderung für die zukünftige Maßnahme.
Szenario 3: Keine unmittelbaren Pläne
Wer gar nichts plant, muss auch nichts tun. Die GEG-Reform schafft keine Nachrüstpflichten.
Szenarien nach Gebäudetyp
| Situation | Vor der Reform | Nach der Reform |
|---|---|---|
| Alte Gasheizung kaputt, EFH Altbau | Musste auf WP oder Pellet umsteigen | Kann neue Gasheizung einbauen |
| Geplante Modernisierung, gut gedämmtes EFH | WP-Pflicht (65 %) | Freie Wahl — WP bleibt optimal |
| Schlecht gedämmter Altbau | WP-Pflicht führte zu hohen Vorlauftemperaturen | Kann Gasheizung behalten, sinnvoller ist Dämmung + WP |
| Neubau 2026 | GEG-Effizienzstandard war schon hoch | Unverändert: GEG-Neubaustandard gilt |
Förderung 2026: Unverändert attraktiv für freiwillige Wärmepumpen
Die wichtigste Botschaft: Wer sich freiwillig für eine Wärmepumpe entscheidet, bekommt dieselbe Förderung wie vor der GEG-Reform. Die BAFA-Fördersätze wurden nicht reduziert.
Aktuelle BAFA BEG Förderung 2026:
- Basisförderung: 30 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € EFH)
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung
- iSFP-Bonus: +5 % mit gültigem Sanierungsfahrplan
- Einkommensbonus: +30 % für Haushalte unter 40.000 € Jahreseinkommen
- Maximum: 70 % der förderfähigen Kosten
Beispiel: Familie im Eigenheim, alte Gasheizung (24 Jahre), mittleres Einkommen:
- Wärmepumpe kostet 22.000 €
- BAFA-Förderung bei 55 %: 12.100 €
- Eigenanteil: 9.900 € — finanzierbar über KfW-Ergänzungskredit
Wirtschaftlicher Vergleich: Wärmepumpe vs. neue Gasheizung
Die freie Wahl zwischen Heizsystemen macht eine sachliche Kalkulation wichtiger denn je. Hier eine Übersicht der relevanten Faktoren:
| Kriterium | Neue Gasheizung | Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ca. 8.000–12.000 € | ca. 18.000–28.000 € |
| BAFA-Förderung | Keine | Bis zu 70 % → Nettokosten stark reduziert |
| Eigenanteil (Beispiel 22.000 € WP, 55 % Förderung) | — | ca. 9.900 € |
| Jährliche Heizkosten (EFH, 150 m²) | Ca. 2.200–3.000 € (inkl. CO₂-Preis 2026) | Ca. 900–1.500 € |
| CO₂-Preisabhängigkeit | Stark (steigt weiter) | Gering (Strom) |
| Betriebskostenvorteil nach 10 Jahren | — | Ca. 10.000–15.000 € |
Fazit: Die Gasheizung ist kurzfristig günstiger in der Anschaffung. Durch die BAFA-Förderung und die langfristig niedrigeren Betriebskosten amortisiert sich die Wärmepumpe in vielen Fällen innerhalb von 8–12 Jahren.
Nutzen Sie die neue Entscheidungsfreiheit für eine fundierte Beratung — nicht für eine schnelle, emotionale Entscheidung.
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Häufige Fragen
Muss ich bei einem Heizungsaustausch 2026 noch auf 65 % erneuerbare Energie achten?
Nein. Die Pflicht, beim Heizungsaustausch oder Neueinbau mindestens 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, wurde durch die GEG-Reform abgeschafft. Sie können 2026 auch eine neue Gasheizung einbauen lassen, ohne gesetzliche Auflagen zur erneuerbaren Energieversorgung.
Was passiert mit meiner alten Heizung – muss ich sie wegen der GEG-Reform tauschen?
Nein. Es gibt keine Nachrüstpflicht für bestehende Heizsysteme. Ihre Gasheizung, Ölheizung oder andere Anlage darf weiterhin betrieben werden. Ein Wechsel ist freiwillig.
Verliere ich die BAFA-Förderung, wenn ich wegen der Lockerung auf eine Wärmepumpe verzichte?
Nein. Die BAFA-Förderung ist unabhängig von der GEG-Lockerung. Wer sich freiwillig für eine Wärmepumpe entscheidet, erhält weiterhin die volle BEG-Förderung von bis zu 70 %.
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