GEG Reform 2026: Heizgesetz wird gelockert – Was Sie jetzt wissen müssen
Die Bundesregierung lockert das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht entfällt. Was das für Hauseigentümer, Mieter und Energieberater bedeutet – und wie Sie Fördermittel trotzdem sichern.
Inhaltsverzeichnis
- Was hat sich geändert? Die GEG-Reform kurz erklärt
- Die 65-Prozent-Regel: Was sie war und warum sie entfällt
- Was gilt weiterhin im GEG?
- Bedeutung für Hauseigentümer
- Bedeutung für Wohnungsbesitzer und WEGs
- Rolle der Energieberater nach der Reform
- Förderung trotz Lockerung: So sichern Sie BAFA & KfW
- Langfristige Perspektive: Warum erneuerbar trotzdem sinnvoll bleibt
Was hat sich geändert? Die GEG-Reform kurz erklärt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — im Volksmund oft „Heizgesetz" genannt — wurde 2023 unter der Ampelkoalition verschärft. Die zentrale Regelung: Wer eine Heizung neu einbaut oder austauscht, muss sicherstellen, dass das neue System mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
Diese Anforderung hat breite Debatten ausgelöst und war eines der bestimmenden politischen Themen der Bundestagswahl 2025. Die neue Bundesregierung hat das GEG grundlegend reformiert:
Die wichtigste Änderung auf einen Blick:
- Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt
- Gasheizungen und andere fossile Systeme sind wieder uneingeschränkt installierbar
- Keine Übergangspflichten für bestehende Heizungen
- Die Bundesförderung für erneuerbare Heizsysteme (BAFA BEG) bleibt erhalten
Die 65-Prozent-Regel: Was sie war und warum sie entfällt
Die 65-Prozent-Pflicht des GEG 2023 verpflichtete Eigentümer bei jedem Einbau einer neuen Heizungsanlage dazu, ein System zu wählen, das nachweislich mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt. Erfüllbare Systeme waren vor allem:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Pelletheizungen und Biomasseanlagen
- Solarthermie + Gasheizung (Hybrid, mit mindestens 65 % Erneuerbaren-Anteil)
- Wasserstoff-ready Gasheizungen (in Gebieten mit Wasserstoff-Netzplan)
- Fernwärmeanschluss (soweit regenerativ gespeist)
Warum wird die Pflicht aufgehoben?
Die Kritik war vielschichtig:
- Finanzielle Belastung: Viele Eigentümer sahen sich gezwungen, Systeme einzubauen, die sie sich ohne Förderung nicht leisten konnten oder wollten.
- Handwerkerkapazität: Die Wärmepumpenbranche war und ist nicht in der Lage, die Nachfrage schnell genug zu bedienen.
- Altbauproblematik: Viele Bestandsgebäude sind für Niedertemperatursysteme wie Wärmepumpen baulich nicht geeignet.
- Politischer Konsens: Die neue Koalition verfolgt einen technologieoffeneren Ansatz bei der Wärmewende.
Was gilt weiterhin im GEG?
Die GEG-Reform bedeutet keine vollständige Abkehr vom Klimaschutz im Gebäudesektor. Folgende Regelungen bleiben bestehen oder wurden angepasst:
| Regelung | Status nach Reform |
|---|---|
| Energieausweis-Pflicht beim Verkauf/Vermietung | Bleibt |
| Mindest-Effizienzklassen bei Neubau | Bleibt (GEG-Neubaustandard) |
| Hydraulischer Abgleich als Förderpflicht | Bleibt bei BAFA-geförderter Sanierung |
| 65-Prozent-Erneuerbare beim Heizungstausch | Entfällt |
| BAFA BEG Förderung für erneuerbare Systeme | Bleibt und läuft weiter |
| CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe | Steigt weiter |
| Europäische Gebäuderichtlinie EPBD | Gilt weiterhin |
Bedeutung für Hauseigentümer
Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bringt die Reform erhebliche Entspannung:
Was Sie jetzt tun können (ohne Pflichten):
- Eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, wenn die alte defekt ist — ohne Auflagen zur erneuerbaren Energie
- Bestehende Heizungen reparieren und weiternutzen
- Die Entscheidung für eine Wärmepumpe ohne Zeitdruck treffen
Was weiterhin wirtschaftlich sinnvoll bleibt:
- Der CO₂-Preis auf Erdgas und Heizöl steigt jährlich automatisch weiter. Eine Gasheizung wird dadurch über die Jahre teurer im Betrieb.
- Wer jetzt mit BAFA-Förderung eine Wärmepumpe einbaut, sichert sich langfristig niedrigere Heizkosten.
- Der Einkommensbonus (30 % extra für Haushalte unter 40.000 € Jahreseinkommen) gilt weiterhin.
Empfehlung für Hauseigentümer: Eine Notfallreparatur oder kurzfristiger Austausch einer defekten Heizung kann jetzt wieder ohne GEG-Druck stattfinden. Wer langfristig plant, sollte dennoch eine Energieberatung in Anspruch nehmen — die Fördermittel für Wärmepumpen sind weiterhin attraktiv.
Bedeutung für Wohnungsbesitzer und WEGs
Eigentümergemeinschaften (WEGs) und Vermieter von Mehrfamilienhäusern standen unter besonders hohem Druck. Die Anforderungen galten auch für Gemeinschaftsheizungen.
Was sich ändert:
- Keine Pflicht mehr zur Umrüstung auf erneuerbare Energien beim Heizungsaustausch
- Gemeinschaftliche Gasheizanlagen können weiterhin betrieben und erneuert werden
- WEG-Beschlüsse zur Heizungsmodernisierung sind wieder breiter planbar
Was zu beachten ist:
- Die EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) läuft parallel. Bis 2030 müssen die ineffizientesten Wohngebäude (Energieklasse G) auf Klasse F verbessert werden — dies betrifft die Gebäudehülle, nicht zwingend die Heizung.
- Für Vermieter gilt: Energieausweis und Heizkostenabrechnung bleiben unverändert verpflichtend.
Rolle der Energieberater nach der Reform
Die GEG-Reform verändert das Beratungsbild erheblich. Energieberater stehen vor einer neuen Aufgabe:
Vorher: „Sie müssen 65 % erneuerbare Energie einbauen — hier sind Ihre Optionen."
Nachher: „Sie haben die freie Wahl. Lassen Sie uns gemeinsam durchrechnen, was für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist."
Das klingt einfacher — ist es aber nicht. Die Beratungsqualität wird wichtiger, weil:
- Mehr Optionen = mehr Komplexität: Kunden müssen zwischen Gastherme, Wärmepumpe, Hybrid, Pellet, Fernwärme abwägen — ohne Pflichtrahmen.
- Förderoptimierung: Die BAFA-Förderung ist weiterhin lukrativ. Wer nicht beraten wird, lässt Geld liegen.
- Langfristplanung: Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gewinnt als ganzheitliches Dokument an Bedeutung.
- CO₂-Preis-Beratung: Energieberater müssen die langfristigen Heizkosten realistisch darstellen — inklusive steigendem CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe.
Förderung trotz Lockerung: So sichern Sie BAFA & KfW
Die wichtigste Botschaft für Hauseigentümer: Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen ist unberührt von der GEG-Reform. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat bestätigt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fortgeführt wird.
Fördersätze 2026 (unverändert):
| Bonus | Satz |
|---|---|
| Basisförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (alte Öl-/Gasheizung) | +20 % |
| iSFP-Bonus (Sanierungsfahrplan liegt vor) | +5 % |
| Einkommensbonus (Haushalt < 40.000 € p.a.) | +30 % |
| Maximum | 70 % |
Wichtig bleibt: Der BAFA-Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden. Dieser Grundsatz gilt weiterhin ohne Ausnahme.
Langfristige Perspektive: Warum erneuerbar trotzdem sinnvoll bleibt
Die politische Lockerung ändert nichts an den wirtschaftlichen Realitäten:
CO₂-Preis: Der festgelegte Anstiegspfad für den nationalen CO₂-Preis auf Erdgas und Heizöl läuft weiter. 2026 liegt er bei 55 €/Tonne, bis 2030 sind bis zu 65 €/Tonne vorgesehen. Das macht fossile Heizungen schrittweise teurer.
Steigende Gaspreise: Die Abhängigkeit von Erdgas bleibt ein Preisrisiko. Wärmepumpen nutzen Strom — und der Anteil erneuerbarer Energien im Netz steigt, was den Ökostromanteil automatisch erhöht.
Immobilienwert: Gebäude mit niedrigem Energieausweis (E, F, G) werden am Markt zunehmend schlechter bewertet. Eine freiwillige energetische Sanierung schützt den Immobilienwert.
Fazit: Die GEG-Reform gibt Eigentümern Zeit und Freiheit. Kluge Eigentümer nutzen diese Freiheit, um mit einem Energieberater die für sie optimale Strategie zu entwickeln — und dabei verfügbare Fördermittel maximal auszuschöpfen.
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Häufige Fragen
Gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht im GEG 2026 noch?
Nein. Die neue Bundesregierung hat die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch aufgehoben. Hauseigentümer müssen bei einem Heizungswechsel keine Anlage mehr einbauen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt.
Kann ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen lassen?
Ja, der Einbau neuer Gasheizungen ist nach der GEG-Reform 2026 wieder uneingeschränkt möglich. Die Pflicht zum Wechsel auf erneuerbare Energien bei Heizungsaustausch entfällt. BAFA-Förderung gibt es jedoch weiterhin nur für erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen.
Bekomme ich trotz GEG-Lockerung noch BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe?
Ja. Die BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen. Wer eine Wärmepumpe, Solarthermie oder ein anderes erneuerbares Heizsystem installiert, erhält weiterhin bis zu 70 % Förderung.
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