Förderung & Anträge

BAFA-Förderung 2026: Was nach der GEG-Reform noch gilt und wie Sie Ihren Antrag richtig stellen

Die BAFA BEG-Förderung für Wärmepumpen läuft 2026 unverändert weiter – trotz GEG-Reform. Welche Voraussetzungen gelten, welche Boni Sie nutzen können und wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert.

8 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Inhaltsverzeichnis


BAFA-Förderung 2026: Was hat sich verändert?

Nach der GEG-Reform 2026 fragen sich viele Hauseigentümer, ob die staatliche Heizungsförderung noch gilt. Die Antwort ist klar:

Die BAFA BEG-Förderung ist unverändert aktiv.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein eigenständiges Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es ist rechtlich und programmtechnisch unabhängig vom GEG.

Was sich durch die GEG-Reform für BAFA-Antragsteller verändert hat:

  • Kein GEG-Zwang mehr: Sie müssen nicht mehr aus gesetzlichem Druck fördern. Die Entscheidung ist jetzt freiwillig — und damit wirtschaftlich begründet.
  • Keine veränderten Fördersätze: Alle Boni (Klimabonus, iSFP, Einkommensbonus) gelten weiterhin.
  • Keine veränderten Antragsbedingungen: Die Reihenfolge (Antrag vor Vertrag) und die Nachweispflichten bleiben identisch.

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Die BAFA BEG Einzelmaßnahme (EM) fördert folgende Heizsysteme:

Vollständig förderfähig:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Brauchwasser-Wärmepumpen
  • Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung
  • Pellet-/Biomasse-Heizungen

Förderfähig mit Einschränkungen:

  • Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas): förderfähig, soweit die WP-Komponente den 65-%-Anteil übernimmt (technisch nachzuweisen)

Nicht förderfähig:

  • Reine Gasbrennwertanlagen
  • Ölheizungen
  • Elektrische Direktheizungen

Die BAFA-Fördersätze 2026 im Detail

Fördersätze nach Komponenten

Förderkomponente Satz Voraussetzung
Basisförderung 30 % Jede förderfähige WP
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Ersatz einer Ölheizung, Gasheizung (> 20 Jahre), Kohle- oder Biomasse-Heizung
Effizienzbonus +5 % WP mit natürlichem Kältemittel (z.B. R290/Propan) oder Sole-WP
iSFP-Bonus +5 % Gültiger iSFP vor BAFA-Antragstellung vorhanden
Einkommensbonus +30 % Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr (Steuerbescheid)
Maximum gesamt 70 % Alle Boni kombiniert

Förderfähige Kostengrenzen und maximale Auszahlungsbeträge

Gebäudetyp Max. förderf. Kosten Max. Auszahlung bei 70 %
EFH 30.000 € 21.000 €
ZFH 60.000 € 42.000 €
MFH 10 WE 300.000 € 210.000 €

Antragsprozess: Schritt für Schritt erklärt

Schritt 1: Energieberatung / Fachplanung (empfohlen) Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte prüft die Förderfähigkeit, berechnet den optimalen Fördersatz und plant die technische Umsetzung.

Schritt 2: iSFP erstellen (wenn +5 % Bonus gewünscht) Der iSFP muss vor der BAFA-Antragstellung vorliegen. Er muss von einem BEG-zugelassenen Energieberater erstellt worden sein.

Schritt 3: BAFA-Online-Antrag stellen Über das BAFA-Kundenportal (www.bafa.de) → BEG Einzelmaßnahmen → Antrag online stellen.

Benötigte Angaben beim Antrag:

  • Art der Maßnahme (Wärmepumpenart)
  • Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche)
  • Kostenschätzung (aus Handwerkerangebot)
  • Art des zu ersetzenden Heizsystems (für Klimabonus)
  • iSFP-Datum und -Kennnummer (für iSFP-Bonus)
  • Einkommenssteuerbescheid-Daten (für Einkommensbonus)

Schritt 4: Förderzusage abwarten BAFA sendet das Aktenzeichen (Förderzusage) per E-Mail. Das ist das „grüne Licht" für den Vertragsabschluss.

Schritt 5: Vertrag unterschreiben und Installation beauftragen

Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen (nach Fertigstellung, innerhalb 36 Monate)


Voraussetzungen für die Förderung

Wer ist antragsberechtigt?

  • Privateigentümer (EFH, ZFH, MFH)
  • Vermieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Unternehmen (bei gewerblich genutzten Gebäuden)

Technische Voraussetzungen:

  • Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bestandsgebäude)
  • Für Neubauten gilt die BEG WG-Förderung (separate Förderschiene)
  • Hydraulischer Abgleich muss durchgeführt und dokumentiert werden
  • Installation durch einen eingetragenen Fachbetrieb (Heizungsbauer)

Wichtig: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht aus dem alten GEG ist kein Bestandteil der BAFA-Fördervoraussetzungen. Auch nach der GEG-Reform sind die BAFA-Bedingungen technologisch geprägt (Effizienzklassen der Wärmepumpe), nicht auf der GEG-Pflichtliste basierend.


BAFA-Antrag stellen: Was Sie brauchen

Für den Online-Antrag beim BAFA benötigen Sie:

  • BAFA-Benutzerkonto (kostenlose Registrierung unter www.bafa.de)
  • Angebote des Fachbetriebs (für die Kostenschätzung im Antrag)
  • Angaben zur bestehenden Heizung (für Klimabonus: Baujahr, Energieträger)
  • iSFP-Kennnummer (wenn vorhanden)
  • Steuernummer oder Steuer-ID (für Identifikation)

Der Antrag ist online in ca. 20–40 Minuten stellbar. Nach Eingang der Unterlagen erteilt das BAFA in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen die Förderzusage.


Nach dem Antrag: Der Verwendungsnachweis

Nach der Installation reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Frist: 36 Monate nach Förderzusage.

Benötigte Unterlagen:

Dokument Zweck
Handwerkerrechnung Nachweis der Kosten, Seriennummer der WP
Kontoauszug Zahlungsnachweis (keine Barzahlung)
Fachunternehmerbestätigung Bestätigung durch Installateur
Hydraulischer-Abgleich-Nachweis Pflichtnachweis (Verfahren B oder C)
Datenblatt WP Für Effizienzbonus: Kältemitteltyp
Einkommenssteuerbescheid Für Einkommensbonus: Einkommen ≤ 40.000 €
iSFP-Nachweis Für iSFP-Bonus

Nach vollständiger Einreichung: Auszahlung durch BAFA in ca. 4–8 Wochen.


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Häufige Fragen

Läuft die BAFA-Förderung für Wärmepumpen 2026 weiterhin?

Ja. Die BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wurde durch die GEG-Reform nicht verändert. Sie gilt weiterhin mit Fördersätzen von 30 % bis 70 % für Wärmepumpen, Solarthermie und andere erneuerbare Heizsysteme.

Hat die GEG-Lockerung die Anforderungen für den BAFA-Antrag verändert?

Nein. Die Antragsbedingungen für die BAFA BEG-Förderung sind identisch wie vor der GEG-Reform. Der Antrag muss weiterhin vor Vertragsabschluss gestellt werden. Die technischen Anforderungen (z.B. hydraulischer Abgleich) bleiben bestehen.

Kann ich 2026 noch rückwirkend einen BAFA-Antrag stellen?

Nein. Rückwirkende BAFA-Anträge sind grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag muss zwingend vor dem Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden. Wer schon bestellt oder begonnen hat, erhält keine Förderung.

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