Energieberatung Praxis

iSFP beantragen: Ablauf, Kosten & BAFA-Zuschuss 2025

Wie beantragt man den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)? Schritt-für-Schritt-Anleitung, Kosten, BAFA-Förderung und was der iSFP-Bonus für Wärmepumpen bringt.

6 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Inhaltsverzeichnis


Was ist der iSFP?

Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein persönlicher Sanierungsplan für Ihr Gebäude, erstellt von einem BAFA-zugelassenen Energieberater.

Inhalt: Alle sinnvollen energetischen Maßnahmen für Ihr Haus, in der optimalen Reihenfolge, über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.

Wichtigste Punkte:

  • Welche Maßnahmen? (WP, Dämmung, Fenster, Lüftung)
  • In welcher Reihenfolge? (Gebäudehülle vor Heizung oder umgekehrt?)
  • Mit welchem Ziel? (z.B. von Effizienzklasse E auf B)
  • Welche Förderung für jede Maßnahme?

Rechtsgrundlage: GEG 2024, BAFA BEG Richtlinie


Warum iSFP vor der Wärmepumpe?

Der iSFP-Bonus: Wenn Sie eine Wärmepumpe (oder andere BEG-Einzelmaßnahme) fördern lassen und dafür einen gültigen iSFP vorliegen haben, erhalten Sie +5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung.

Beispiel Wärmepumpe:

Situation Fördersatz Förderung bei 20.000 €
Ohne iSFP 35 % 7.000 €
Mit iSFP-Bonus 40 % 8.000 €
Mehrförderung durch iSFP +1.000 €

Amortisation des iSFP: Eigenanteil iSFP ca. 300 € → Mehrförderung durch Bonus 1.000 € → iSFP rechnet sich ab der ersten Maßnahme.

Fazit: iSFP vor WP-Antrag erstellen ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn Sie eine Wärmepumpe mit BAFA-Förderung planen.


Schritt-für-Schritt: iSFP beantragen

Schritt 1: Energieberater suchen und beauftragen

  1. Expertenliste prüfen: www.energie-effizienz-experten.de
  2. 2–3 Angebote von lokalen Beratern einholen
  3. Angebot vergleichen (Preis, Erfahrung, Reaktionszeit)
  4. Berater beauftragen (schriftlicher Vertrag empfohlen)

Schritt 2: BAFA-Förderantrag für Energieberatung stellen

Wichtig: BAFA-Förderantrag für die Energieberatung MUSS vor dem Beratungstermin gestellt werden!

Online auf: www.bafa.de → Bundesförderung für effiziente Gebäude → Energieberatung

Benötigte Angaben für BAFA-Antrag:

  • Name und Adresse Antragsteller
  • Adresse des Gebäudes
  • Name des beauftragten Energieberaters (Registrierungsnummer)
  • Gebäudeart (EFH, DHH, MFH)
  • Geplanter Beratungsumfang (iSFP oder allgemeine Beratung)

Dauer: BAFA-Vorabgenehmigung kommt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen (online möglich).

Schritt 3: Beratungstermin durchführen

Energieberater kommt vor Ort, begutachtet das Gebäude, nimmt alle relevanten Daten auf.

Dauer: 2–4 Stunden Vor-Ort-Termin.

Details: Energieberatung vor Ort: Ablauf

Schritt 4: iSFP-Dokument erhalten

Berater erstellt Bericht und iSFP-Dokument (2–4 Wochen nach Termin).

Inhalt des iSFP-Dokuments:

  • Ist-Zustand Gebäude (Energieklasse, U-Werte)
  • Stufenplan Sanierungsmaßnahmen
  • Energieeinsparung und Förderbetrag je Maßnahme
  • Gesamtinvestition und Wirtschaftlichkeit

Schritt 5: BAFA-Förderantrag abschließen

Nach Erhalt des iSFP: BAFA-Verwendungsnachweis einreichen. Dazu: Rechnungskopie des Energieberaters, iSFP-Dokument.

BAFA überweist dann 80 % der Beratungskosten (max. 1.300 € für EFH).

Schritt 6: iSFP-Bonus bei WP-Antrag nutzen

Wenn WP-Antrag gestellt wird: Im BAFA-Online-Portal iSFP-Bonus-Feld ankreuzen und iSFP-Identifikationsnummer angeben. Fertig.


Kosten und BAFA-Förderung Energieberatung

Gebäudeart Marktpreis Beratung BAFA-Max-Förderung (80 %) Eigenanteil
EFH/DHH 800–1.500 € max. 1.300 € 0–350 €
MFH (bis 18 WE) 1.000–3.000 € max. 1.700 € 0–1.300 €
MFH (> 18 WE) 2.000–5.000 € max. 4.500 € 0–2.500 €

Zu beachten:

  • Nur die BAFA-Beratungsförderung deckt den iSFP (inkl. Vor-Ort-Termin und Bericht)
  • Reine Telefonberatung oder Online-Check ist nicht förderfähig
  • Berater muss in BAFA-Expertenliste eingetragen sein

iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung

Technische Details zum Bonus:

Der iSFP-Bonus (+5 %) ist kombinierbar mit allen anderen BAFA-Boni:

Basisförderung Klimabonus (+20 %) iSFP-Bonus (+5 %) Einkommensbonus (+30 %) Maximum
30 % +20 % = 50 % +5 % = 55 % +30 % = 60 % 70 %

Voraussetzungen für iSFP-Bonus:

  1. Gültiger iSFP (erstellt von BAFA-Berater, max. 15 Jahre alt)
  2. Maßnahme ist im iSFP erwähnt/geplant
  3. Maßnahme noch nicht begonnen zum Zeitpunkt der iSFP-Erstellung

Was gilt nicht: iSFP-Bonus gilt nicht rückwirkend für Maßnahmen, die vor dem iSFP bereits umgesetzt wurden.


iSFP-Inhalt: Was steht drin?

Ein iSFP hat typisch folgende Kapitel:

1. Gebäude-Ist-Zustand

  • Fotos und Beschreibung
  • Energieklasse (A+ bis H)
  • U-Werte aller Bauteile
  • Heizungsanlage und Warmwasser
  • Aktueller Energieverbrauch

2. Sanierungsziel

  • Angestrebte Effizienzklasse nach Sanierung
  • Erforderliche Maßnahmen für Ziel

3. Maßnahmenplan (Stufenplan)

  • Stufe 1 (sofort): z.B. Heizungstausch → WP
  • Stufe 2 (in 2–4 Jahren): z.B. Kellerdecke dämmen
  • Stufe 3 (in 5–10 Jahren): z.B. Fenster erneuern
  • Stufe 4 (in 10–15 Jahren): z.B. Fassade

4. Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Investition je Maßnahme
  • Förderbetrag je Maßnahme
  • Energieeinsparung je Maßnahme (kWh/Jahr, €/Jahr)
  • Amortisationszeit

5. Förderübersicht

  • BAFA, KfW, Landesförderung
  • Konkrete Fördersätze für jede Maßnahme

Wichtige Fristen und Fehler vermeiden

Häufigster Fehler: BAFA-Antrag nach dem Beratungstermin gestellt. → Keine Förderung. Regel: BAFA-Antrag MUSS VOR Beratungsbeginn (= Vor-Ort-Termin) gestellt sein.

iSFP und WP-Antrag Reihenfolge:

  1. BAFA-Antrag Energieberatung → 2. Beratungstermin → 3. iSFP erhalten → 4. BAFA-Antrag WP (mit iSFP-Bonus) Die WP darf erst nach iSFP-Erstellung (nicht vorher) installiert werden.

Gültigkeit iSFP-Bonus: 15 Jahre ab iSFP-Erstellungsdatum. Danach: neuen iSFP erstellen (was auch sinnvoll ist, da sich Technologie und Förderung weiterentwickeln).

Was wenn ich den iSFP nicht will?: Kein iSFP = kein iSFP-Bonus. Beratungskosten für reguläre Energieberatung ohne iSFP sind nicht BAFA-gefördert (nur iSFP-Beratungen).


Einen BAFA-zugelassenen Energieberater für Ihren iSFP finden Sie über unser Portal: Energieberater anfragen.


→ Kostengünstige iSFP-Beratung anfragen

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Häufige Fragen

Was kostet ein iSFP nach Förderung?

Der iSFP (Sanierungsfahrplan) wird über BAFA mit 80 % gefördert (max. 1.300 € für EFH/DHH, max. 1.700 € für MFH). Typischer Marktpreis EFH: 800–1.500 €. Mit BAFA-Förderung bleibt ein Eigenanteil von ca. 160–380 € für EFH. Die Förderung muss VOR dem Beratungstermin beantragt werden.

Wie lange ist der iSFP gültig und wie nutze ich den iSFP-Bonus?

Der iSFP ist 15 Jahre gültig. Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte BAFA-Förderung) gilt für alle Maßnahmen, die im iSFP stehen und innerhalb der 15 Jahre umgesetzt werden. Beispiel: WP-Förderung 35 % ohne iSFP → 40 % mit iSFP-Bonus. Bei WP-Kosten 20.000 €: 1.000 € mehr Förderung.

Kann ich den iSFP auch nach bereits begonnener Sanierung beantragen?

Ja – ein iSFP kann auch dann erstellt werden, wenn schon einzelne Maßnahmen umgesetzt wurden. Der iSFP-Bonus gilt dann für alle zukünftigen (noch nicht begonnenen) Maßnahmen. Für bereits umgesetzte Maßnahmen ist der Bonus nicht mehr rückwirkend anwendbar.

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