iSFP beantragen: Ablauf, Kosten & BAFA-Zuschuss 2025
Wie beantragt man den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)? Schritt-für-Schritt-Anleitung, Kosten, BAFA-Förderung und was der iSFP-Bonus für Wärmepumpen bringt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der iSFP?
- Warum iSFP vor der Wärmepumpe?
- Schritt-für-Schritt: iSFP beantragen
- Kosten und BAFA-Förderung Energieberatung
- iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung
- iSFP-Inhalt: Was steht drin?
- Wichtige Fristen und Fehler vermeiden
Was ist der iSFP?
Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein persönlicher Sanierungsplan für Ihr Gebäude, erstellt von einem BAFA-zugelassenen Energieberater.
Inhalt: Alle sinnvollen energetischen Maßnahmen für Ihr Haus, in der optimalen Reihenfolge, über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Wichtigste Punkte:
- Welche Maßnahmen? (WP, Dämmung, Fenster, Lüftung)
- In welcher Reihenfolge? (Gebäudehülle vor Heizung oder umgekehrt?)
- Mit welchem Ziel? (z.B. von Effizienzklasse E auf B)
- Welche Förderung für jede Maßnahme?
Rechtsgrundlage: GEG 2024, BAFA BEG Richtlinie
Warum iSFP vor der Wärmepumpe?
Der iSFP-Bonus: Wenn Sie eine Wärmepumpe (oder andere BEG-Einzelmaßnahme) fördern lassen und dafür einen gültigen iSFP vorliegen haben, erhalten Sie +5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung.
Beispiel Wärmepumpe:
| Situation | Fördersatz | Förderung bei 20.000 € |
|---|---|---|
| Ohne iSFP | 35 % | 7.000 € |
| Mit iSFP-Bonus | 40 % | 8.000 € |
| Mehrförderung durch iSFP | +1.000 € |
Amortisation des iSFP: Eigenanteil iSFP ca. 300 € → Mehrförderung durch Bonus 1.000 € → iSFP rechnet sich ab der ersten Maßnahme.
Fazit: iSFP vor WP-Antrag erstellen ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn Sie eine Wärmepumpe mit BAFA-Förderung planen.
Schritt-für-Schritt: iSFP beantragen
Schritt 1: Energieberater suchen und beauftragen
- Expertenliste prüfen: www.energie-effizienz-experten.de
- 2–3 Angebote von lokalen Beratern einholen
- Angebot vergleichen (Preis, Erfahrung, Reaktionszeit)
- Berater beauftragen (schriftlicher Vertrag empfohlen)
Schritt 2: BAFA-Förderantrag für Energieberatung stellen
Wichtig: BAFA-Förderantrag für die Energieberatung MUSS vor dem Beratungstermin gestellt werden!
Online auf: www.bafa.de → Bundesförderung für effiziente Gebäude → Energieberatung
Benötigte Angaben für BAFA-Antrag:
- Name und Adresse Antragsteller
- Adresse des Gebäudes
- Name des beauftragten Energieberaters (Registrierungsnummer)
- Gebäudeart (EFH, DHH, MFH)
- Geplanter Beratungsumfang (iSFP oder allgemeine Beratung)
Dauer: BAFA-Vorabgenehmigung kommt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen (online möglich).
Schritt 3: Beratungstermin durchführen
Energieberater kommt vor Ort, begutachtet das Gebäude, nimmt alle relevanten Daten auf.
Dauer: 2–4 Stunden Vor-Ort-Termin.
Details: Energieberatung vor Ort: Ablauf
Schritt 4: iSFP-Dokument erhalten
Berater erstellt Bericht und iSFP-Dokument (2–4 Wochen nach Termin).
Inhalt des iSFP-Dokuments:
- Ist-Zustand Gebäude (Energieklasse, U-Werte)
- Stufenplan Sanierungsmaßnahmen
- Energieeinsparung und Förderbetrag je Maßnahme
- Gesamtinvestition und Wirtschaftlichkeit
Schritt 5: BAFA-Förderantrag abschließen
Nach Erhalt des iSFP: BAFA-Verwendungsnachweis einreichen. Dazu: Rechnungskopie des Energieberaters, iSFP-Dokument.
BAFA überweist dann 80 % der Beratungskosten (max. 1.300 € für EFH).
Schritt 6: iSFP-Bonus bei WP-Antrag nutzen
Wenn WP-Antrag gestellt wird: Im BAFA-Online-Portal iSFP-Bonus-Feld ankreuzen und iSFP-Identifikationsnummer angeben. Fertig.
Kosten und BAFA-Förderung Energieberatung
| Gebäudeart | Marktpreis Beratung | BAFA-Max-Förderung (80 %) | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| EFH/DHH | 800–1.500 € | max. 1.300 € | 0–350 € |
| MFH (bis 18 WE) | 1.000–3.000 € | max. 1.700 € | 0–1.300 € |
| MFH (> 18 WE) | 2.000–5.000 € | max. 4.500 € | 0–2.500 € |
Zu beachten:
- Nur die BAFA-Beratungsförderung deckt den iSFP (inkl. Vor-Ort-Termin und Bericht)
- Reine Telefonberatung oder Online-Check ist nicht förderfähig
- Berater muss in BAFA-Expertenliste eingetragen sein
iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung
Technische Details zum Bonus:
Der iSFP-Bonus (+5 %) ist kombinierbar mit allen anderen BAFA-Boni:
| Basisförderung | Klimabonus (+20 %) | iSFP-Bonus (+5 %) | Einkommensbonus (+30 %) | Maximum |
|---|---|---|---|---|
| 30 % | +20 % = 50 % | +5 % = 55 % | +30 % = 60 % | 70 % |
Voraussetzungen für iSFP-Bonus:
- Gültiger iSFP (erstellt von BAFA-Berater, max. 15 Jahre alt)
- Maßnahme ist im iSFP erwähnt/geplant
- Maßnahme noch nicht begonnen zum Zeitpunkt der iSFP-Erstellung
Was gilt nicht: iSFP-Bonus gilt nicht rückwirkend für Maßnahmen, die vor dem iSFP bereits umgesetzt wurden.
iSFP-Inhalt: Was steht drin?
Ein iSFP hat typisch folgende Kapitel:
1. Gebäude-Ist-Zustand
- Fotos und Beschreibung
- Energieklasse (A+ bis H)
- U-Werte aller Bauteile
- Heizungsanlage und Warmwasser
- Aktueller Energieverbrauch
2. Sanierungsziel
- Angestrebte Effizienzklasse nach Sanierung
- Erforderliche Maßnahmen für Ziel
3. Maßnahmenplan (Stufenplan)
- Stufe 1 (sofort): z.B. Heizungstausch → WP
- Stufe 2 (in 2–4 Jahren): z.B. Kellerdecke dämmen
- Stufe 3 (in 5–10 Jahren): z.B. Fenster erneuern
- Stufe 4 (in 10–15 Jahren): z.B. Fassade
4. Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Investition je Maßnahme
- Förderbetrag je Maßnahme
- Energieeinsparung je Maßnahme (kWh/Jahr, €/Jahr)
- Amortisationszeit
5. Förderübersicht
- BAFA, KfW, Landesförderung
- Konkrete Fördersätze für jede Maßnahme
Wichtige Fristen und Fehler vermeiden
Häufigster Fehler: BAFA-Antrag nach dem Beratungstermin gestellt. → Keine Förderung. Regel: BAFA-Antrag MUSS VOR Beratungsbeginn (= Vor-Ort-Termin) gestellt sein.
iSFP und WP-Antrag Reihenfolge:
- BAFA-Antrag Energieberatung → 2. Beratungstermin → 3. iSFP erhalten → 4. BAFA-Antrag WP (mit iSFP-Bonus) Die WP darf erst nach iSFP-Erstellung (nicht vorher) installiert werden.
Gültigkeit iSFP-Bonus: 15 Jahre ab iSFP-Erstellungsdatum. Danach: neuen iSFP erstellen (was auch sinnvoll ist, da sich Technologie und Förderung weiterentwickeln).
Was wenn ich den iSFP nicht will?: Kein iSFP = kein iSFP-Bonus. Beratungskosten für reguläre Energieberatung ohne iSFP sind nicht BAFA-gefördert (nur iSFP-Beratungen).
Einen BAFA-zugelassenen Energieberater für Ihren iSFP finden Sie über unser Portal: Energieberater anfragen.
→ Kostengünstige iSFP-Beratung anfragen
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Häufige Fragen
Was kostet ein iSFP nach Förderung?
Der iSFP (Sanierungsfahrplan) wird über BAFA mit 80 % gefördert (max. 1.300 € für EFH/DHH, max. 1.700 € für MFH). Typischer Marktpreis EFH: 800–1.500 €. Mit BAFA-Förderung bleibt ein Eigenanteil von ca. 160–380 € für EFH. Die Förderung muss VOR dem Beratungstermin beantragt werden.
Wie lange ist der iSFP gültig und wie nutze ich den iSFP-Bonus?
Der iSFP ist 15 Jahre gültig. Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte BAFA-Förderung) gilt für alle Maßnahmen, die im iSFP stehen und innerhalb der 15 Jahre umgesetzt werden. Beispiel: WP-Förderung 35 % ohne iSFP → 40 % mit iSFP-Bonus. Bei WP-Kosten 20.000 €: 1.000 € mehr Förderung.
Kann ich den iSFP auch nach bereits begonnener Sanierung beantragen?
Ja – ein iSFP kann auch dann erstellt werden, wenn schon einzelne Maßnahmen umgesetzt wurden. Der iSFP-Bonus gilt dann für alle zukünftigen (noch nicht begonnenen) Maßnahmen. Für bereits umgesetzte Maßnahmen ist der Bonus nicht mehr rückwirkend anwendbar.
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