Welcher Förder-Bonus passt zu meiner Situation?
Die Wärmepumpen-Förderung besteht aus mehreren Bausteinen — aber nicht jeder bekommt jeden. Diese Q&A-Seite geht die vier Bausteine einzeln durch: die Grundförderung, den Klimageschwindigkeitsbonus, den Einkommensbonus und den Effizienzbonus. Sie erklärt jeweils die Voraussetzungen, damit jeder einschätzen kann, welche Bausteine zu seiner Situation passen.
Die Grundförderung — für alle
Der erste und grundlegende Baustein der Wärmepumpen-Förderung ist die Grundförderung. Sie ist der Sockel, auf dem alles andere aufbaut. Was die Grundförderung ist. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie ist der Baustein, den jeder bekommt, der eine förderfähige Wärmepumpe im Bestand einbaut — also beim Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude. Die Voraussetzungen. Die Grundförderung ist an die geringsten Bedingungen geknüpft. Im Kern verlangt sie: — Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, nicht um einen Neubau. Die Heizungsförderung gilt für den Bestand; im Neubau läuft die Förderung anders, nämlich über KfW-Kredite. — Es wird eine förderfähige Wärmepumpe eingebaut. Die Wärmepumpe muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, damit sie förderfähig ist — etwa Mindestanforderungen an die Effizienz. Der Fachbetrieb wählt eine Wärmepumpe, die diese Anforderungen erfüllt; die Listen förderfähiger Anlagen sind beim BAFA hinterlegt. — Die üblichen Verfahrensregeln werden eingehalten — vor allem die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag. Was die Grundförderung nicht verlangt. Anders als die Boni verlangt die Grundförderung keine besonderen persönlichen Voraussetzungen. Es kommt nicht auf das Einkommen an, nicht darauf, ob man das Haus selbst bewohnt oder vermietet, und nicht darauf, welche Heizung vorher da war. Auch ein Vermieter bekommt die Grundförderung, auch wer ein hohes Einkommen hat, auch wer keine alte fossile Heizung ersetzt, sondern zum Beispiel eine alte Stromheizung oder eine bereits vorhandene andere Heizung tauscht. Die Bedeutung der Grundförderung. Die Grundförderung allein senkt die Kosten der Wärmepumpe bereits um 30 Prozent der förderfähigen Kosten — das ist ein erheblicher Beitrag. Für jeden, der eine Wärmepumpe im Bestand einbaut, ist die Grundförderung der gesicherte Mindestbetrag. Alle weiteren Bausteine kommen, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt sind, obendrauf. Die Einordnung: Die Grundförderung ist der Baustein für alle. Wer eine förderfähige Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude einbaut und die Verfahrensregeln einhält, bekommt sie. Sie ist die verlässliche Basis der Förderung — und die Frage, welche Boni zu einem passen, ist die Frage, was über diese 30 Prozent hinaus möglich ist. Das klären die nächsten drei Abschnitte.
Der Klimageschwindigkeitsbonus — für den schnellen Austausch
Der zweite Baustein ist der Klimageschwindigkeitsbonus — oft kurz Klimabonus genannt. Er ist der Bonus, der für die meisten Haushalte den größten zusätzlichen Beitrag bringt. Was der Klimabonus belohnt. Der Klimabonus belohnt den frühzeitigen, freiwilligen Austausch einer alten Heizung. Der Gedanke dahinter: Die Politik will, dass alte fossile Heizungen möglichst bald durch erneuerbare ersetzt werden — und nicht erst dann, wenn sie ohnehin kaputtgehen. Wer zügig handelt, statt zu warten, soll dafür belohnt werden. Daher das Wort Geschwindigkeit im Namen. Der Bonus beträgt 20 Prozent. Die Voraussetzungen. Der Klimabonus ist an den Austausch einer bestimmten Art von Heizung geknüpft. Im Kern geht es darum, dass eine alte, noch funktionierende fossile Heizung ersetzt wird — typischerweise eine Gas- oder Ölheizung, daneben kommen weitere Heizungsarten wie Kohle- oder bestimmte Nachtspeicherheizungen in Betracht. An die zu ersetzende Heizung sind Bedingungen geknüpft, etwa zu ihrem Alter oder ihrer Art. Die genauen Voraussetzungen — welche Heizungsarten in welchem Zustand den Bonus auslösen — gibt das BAFA vor und sollten dort geprüft werden. Für wen der Klimabonus passt. Der Klimabonus passt zum klassischen, häufigsten Fall des Heizungstauschs: Ein Haushalt hat eine alte Gas- oder Ölheizung und ersetzt sie durch eine Wärmepumpe. Genau dieser Fall ist die häufigste Konstellation überhaupt — und deshalb ist der Klimabonus der Bonus, den die meisten Haushalte zusätzlich zur Grundförderung bekommen. Grundförderung plus Klimabonus ergeben 50 Prozent — das ist der Fördersatz, mit dem viele Haushalte rechnen können. Für wen der Klimabonus nicht passt. Der Bonus passt nicht, wenn keine entsprechende alte Heizung ausgetauscht wird. Wer etwa in einem Gebäude ohne fossile Heizung eine Wärmepumpe einbaut oder die Voraussetzungen zur Art und zum Zustand der alten Heizung nicht erfüllt, bekommt den Klimabonus nicht — wohl aber die Grundförderung. Der Hinweis zur Veränderlichkeit. Der Klimabonus ist als zeitlicher Anreiz konzipiert — er soll zum schnellen Handeln motivieren. Solche geschwindigkeitsorientierten Boni können über die Zeit anders ausgestaltet werden, etwa in ihrer Höhe abgestuft. Wer plant, sollte den aktuellen Stand des Klimabonus deshalb beim BAFA prüfen. Die Einordnung: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist der Bonus für den klassischen Heizungstausch — alte fossile Heizung raus, Wärmepumpe rein. Für die Mehrheit der Haushalte, die genau das tun, ist er der wichtigste Zusatzbaustein und hebt die Förderung von 30 auf 50 Prozent.
Der Einkommensbonus — für Selbstnutzer mit geringem Einkommen
Der dritte Baustein ist der Einkommensbonus. Er ist der Bonus mit dem höchsten Einzelwert — und zugleich der mit den engsten Voraussetzungen. Was der Einkommensbonus ist. Der Einkommensbonus beträgt 30 Prozent. Er ist ein sozialer Baustein der Förderung: Er soll sicherstellen, dass auch Haushalte mit geringerem Einkommen den Umstieg auf die Wärmepumpe stemmen können. Wer wenig verdient, für den ist die Investition in eine Wärmepumpe eine größere Hürde — der Einkommensbonus senkt diese Hürde. Die Voraussetzungen. Der Einkommensbonus ist an zwei Bedingungen geknüpft: — Selbstnutzung. Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer — also an Eigentümer, die das Gebäude beziehungsweise die Wohnung selbst bewohnen. Vermieter bekommen den Einkommensbonus nicht. — Eine Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze bezieht sich auf das Haushaltseinkommen, und sie wird über einen Einkommensnachweis belegt. Liegt das Haushaltseinkommen unter dieser Grenze, ist die Voraussetzung erfüllt; liegt es darüber, gibt es den Bonus nicht. Die konkrete Höhe der Einkommensgrenze gibt das BAFA vor und kann sich ändern — sie sollte dort geprüft werden. Wichtig ist das Prinzip: Es zählt das Haushaltseinkommen, und es muss unter einer festgelegten Grenze liegen. Für wen der Einkommensbonus passt. Er passt für selbstnutzende Eigentümer mit einem geringen Haushaltseinkommen. Für diese Gruppe ist er der wertvollste Bonus überhaupt — er bringt allein 30 Prozentpunkte. In Kombination mit Grundförderung und Klimabonus führt er dazu, dass der Höchstsatz von 70 Prozent erreicht wird. Für wen er nicht passt. Er passt nicht für Vermieter — sie sind keine Selbstnutzer. Und er passt nicht für selbstnutzende Eigentümer, deren Haushaltseinkommen über der Grenze liegt. Diese Haushalte bekommen die anderen Bausteine, aber nicht den Einkommensbonus. Die Bedeutung. Der Einkommensbonus ist der Baustein, der die Förderung für einkommensschwächere selbstnutzende Haushalte besonders großzügig macht. Wer zu dieser Gruppe gehört und eine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erreicht den Höchstsatz von 70 Prozent — die Förderung übernimmt dann den größten Teil der förderfähigen Kosten. Die Einordnung: Der Einkommensbonus ist ein gezielter sozialer Baustein. Er passt für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen — für sie ist er der wertvollste Bonus. Wer prüfen will, ob er ihn bekommt, klärt zwei Fragen: Bewohne ich das Gebäude selbst, und liegt mein Haushaltseinkommen unter der vom BAFA festgelegten Grenze?
Der Effizienzbonus — für natürliches Kältemittel und Sole/Wasser
Der vierte Baustein ist der Effizienzbonus. Er ist der kleinste der Boni, aber oft mit geringem Aufwand mitzunehmen. Was der Effizienzbonus ist. Der Effizienzbonus beträgt 5 Prozent. Er belohnt besonders umweltfreundliche und effiziente Wärmepumpen. Der Gedanke dahinter: Nicht jede Wärmepumpe ist gleich — und besonders umweltfreundliche Varianten sollen einen zusätzlichen Anreiz bekommen. Die Voraussetzungen. Der Effizienzbonus ist an die Art der Wärmepumpe geknüpft. Er wird gewährt, wenn die Wärmepumpe eine von zwei Bedingungen erfüllt: — Sie nutzt ein natürliches Kältemittel. Gemeint ist vor allem das Kältemittel R290 — Propan —, das ein sehr niedriges Treibhauspotenzial hat. Viele moderne Luft-Wärmepumpen nutzen R290. — Oder sie nutzt das Erdreich oder das Wasser als Wärmequelle. Das trifft auf Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen zu, die mit dem Erdreich beziehungsweise dem Grundwasser arbeiten. Es reicht, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Eine Sole-Wärmepumpe bekommt den Effizienzbonus über die Wärmequelle. Eine Luft-Wärmepumpe mit R290-Kältemittel bekommt ihn über das Kältemittel. Für wen der Effizienzbonus passt — und warum er oft leicht zu haben ist. Der Effizienzbonus passt für einen großen Teil der Haushalte, oft ohne dass sie etwas Besonderes dafür tun müssen. Der Grund: Moderne Wärmepumpen gehen ohnehin stark in Richtung R290-Kältemittel. Wer heute eine Luft-Wärmepumpe einbaut, wählt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gerät mit natürlichem Kältemittel — und erfüllt damit die Voraussetzung des Effizienzbonus quasi nebenbei. Wer eine Sole-Wärmepumpe wählt, erfüllt sie über die Wärmequelle. Was das praktisch bedeutet. Der Effizienzbonus ist mit 5 Prozent zwar der kleinste Baustein, aber er ist für die meisten ohne Mehraufwand erreichbar. Es lohnt sich, beim Fachbetrieb gezielt nachzufragen, ob die geplante Wärmepumpe die Voraussetzung des Effizienzbonus erfüllt — bei der heutigen Gerätegeneration ist das oft der Fall. Der Effizienzbonus ist sozusagen der Baustein, den man leicht übersieht, aber leicht mitnimmt. Die Zusammenführung aller vier Bausteine. Damit sind alle vier Bausteine erklärt. Zur Orientierung, welcher zu welcher Situation passt: — Die Grundförderung von 30 Prozent bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe im Bestand einbaut. — Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent kommt hinzu, wenn eine alte fossile Heizung ausgetauscht wird — der häufigste Fall. — Der Einkommensbonus von 30 Prozent kommt hinzu, wenn man selbstnutzender Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen ist. — Der Effizienzbonus von 5 Prozent kommt hinzu, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder Erdreich/Wasser als Quelle nutzt — oft ohne Mehraufwand. Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt. Die Einordnung: Wer wissen will, welche Boni zu ihm passen, geht die vier Bausteine durch und prüft die jeweilige Voraussetzung. Der genaue, aktuelle Stand der Sätze und Bedingungen sollte beim BAFA oder über eine Förderberatung geprüft werden — die Voraussetzungen können sich ändern, das Grundmuster aus Sockel und vier Boni bleibt aber die verlässliche Orientierung.
⚠ Praxis-Hinweis
Nicht jeder bekommt jeden Bonus. Die Grundförderung steht jedem zu; Klimabonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus sind an Voraussetzungen geknüpft — ausgetauschte Heizung, Selbstnutzung plus Einkommensgrenze, Art der Wärmepumpe. Welche Boni zur eigenen Situation passen, sollte man vor der Planung mit den aktuellen BAFA-Vorgaben abgleichen.
Häufige Fragen — Welcher Förder-Bonus passt zu meiner Situation?
Welche Förder-Bausteine gibt es für die Wärmepumpe?▾
Bekomme ich die Grundförderung auf jeden Fall?▾
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?▾
Wer hat Anspruch auf den Einkommensbonus?▾
Wofür gibt es den Effizienzbonus?▾
Kann ich mehrere Boni gleichzeitig bekommen?▾
Bekommt ein Vermieter Förderung für die Wärmepumpe?▾
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