Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Die Förderung entscheidet darüber, was eine Wärmepumpe am Ende wirklich kostet. Aber wie viel bekommt man konkret? Diese Q&A-Seite erklärt verständlich die Bausteine der Förderung, wie sich die Boni zu einem Höchstsatz addieren, warum die Förderobergrenze die zweite wichtige Grenze ist, und rechnet ein Beispiel durch.
Die Bausteine der Förderung
Beim Heizungstausch im Bestand — also beim Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude anstelle einer alten Heizung — gibt es eine staatliche Förderung. Sie läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, im Rahmen der Heizungsförderung. Diese Förderung ist kein einzelner Betrag, sondern setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren. Der erste Baustein ist die Grundförderung. Sie ist der Sockel, den jeder bekommt, der eine förderfähige Wärmepumpe im Bestand einbaut. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der zweite Baustein ist der Klimageschwindigkeitsbonus, oft kurz Klimabonus genannt. Er belohnt den frühzeitigen Austausch einer alten, funktionierenden fossilen Heizung — etwa einer alten Gas- oder Ölheizung. Wer rechtzeitig umsteigt, statt zu warten, bis die alte Heizung ohnehin am Ende ist, bekommt diesen Bonus. Er beträgt 20 Prozent. An ihn sind bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa zum Alter und zur Art der alten Heizung. Der dritte Baustein ist der Einkommensbonus. Er richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem geringen Haushaltseinkommen. Wer das Haus selbst bewohnt und dessen zu versteuerndes Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, bekommt diesen Bonus von 30 Prozent. Der vierte Baustein ist der Effizienzbonus. Er belohnt besonders umweltfreundliche Wärmepumpen — solche mit einem natürlichen Kältemittel oder solche, die das Erdreich oder Wasser als Wärmequelle nutzen. Er beträgt 5 Prozent. Wichtig zur Einordnung: Nicht jeder bekommt alle Bausteine. Die Grundförderung steht jedem zu. Die übrigen Bausteine sind an Voraussetzungen geknüpft — der Klimabonus an den Austausch einer alten fossilen Heizung, der Einkommensbonus an die Selbstnutzung und das Einkommen, der Effizienzbonus an die Art der Wärmepumpe. Welcher Bonus zu welcher Situation passt, ist ein eigenes Thema in diesem Cluster. Ein Hinweis zur Aktualität: Die genauen Prozentsätze, Bedingungen und die Ausgestaltung der einzelnen Bausteine können sich ändern. Der Klimabonus etwa ist als Anreiz für den schnellen Austausch gedacht und kann über die Zeit anders ausgestaltet werden. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte den aktuellen Stand der Förderbausteine deshalb immer direkt beim BAFA oder über eine Förderberatung prüfen. Die Logik — ein Sockel plus mehrere an Bedingungen geknüpfte Boni — bleibt aber das Grundmuster.
Wie sich die Boni addieren — der Höchstsatz
Die Förderbausteine sind keine Entweder-oder-Optionen — sie addieren sich. Wer mehrere Voraussetzungen erfüllt, bekommt mehrere Bausteine zusammen. Es gibt dabei aber eine wichtige Obergrenze. Wie die Addition funktioniert. Jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe im Bestand einbaut, bekommt die Grundförderung von 30 Prozent. Erfüllt er zusätzlich die Voraussetzung für den Klimabonus, kommen 20 Prozentpunkte hinzu. Erfüllt er auch die für den Einkommensbonus, kommen weitere 30 Prozentpunkte hinzu. Der Effizienzbonus addiert nochmals 5 Prozentpunkte. Rechnerisch ergäbe das in der Summe einen sehr hohen Prozentsatz. Die Deckelung — der Höchstsatz. Genau hier greift eine wichtige Regel: Die Summe der Förderung ist gedeckelt. Auch wenn die rechnerische Addition aller Bausteine einen höheren Wert ergäbe, ist die Förderung auf einen Höchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Mehr als 70 Prozent gibt es nicht, egal wie viele Bausteine zusammenkommen. Was das praktisch bedeutet. Es ergeben sich typische Konstellationen: — Wer nur die Grundförderung bekommt, erhält 30 Prozent. — Wer die Grundförderung und den Klimabonus kombiniert — der häufige Fall beim Austausch einer alten fossilen Heizung —, kommt auf 50 Prozent, mit dem Effizienzbonus auf 55 Prozent. — Wer zusätzlich den Einkommensbonus erfüllt, würde rechnerisch über 70 Prozent kommen — bekommt aber wegen der Deckelung den Höchstsatz von 70 Prozent. Der Höchstsatz von 70 Prozent ist also für Haushalte erreichbar, die mehrere Bausteine kombinieren — typischerweise selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen, die eine alte fossile Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe tauschen. Für die meisten anderen liegt die Förderung im Bereich von 30 bis 55 Prozent, je nachdem, welche Boni zutreffen. Wichtig: Prozent wovon? Alle diese Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten — und das ist nicht dasselbe wie der gesamte Rechnungsbetrag. Die förderfähigen Kosten sind ihrerseits gedeckelt. Diese zweite Grenze ist der nächste Abschnitt — und sie ist mindestens so wichtig wie der Prozent-Höchstsatz, weil sie oft missverstanden wird. Die Einordnung: Die Boni addieren sich, bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent. Wie viele Bausteine zusammenkommen, hängt von der individuellen Situation ab. Aber selbst der Höchstsatz von 70 Prozent gilt nur für die förderfähigen Kosten, nicht für jeden Euro der Rechnung — das zeigt der nächste Abschnitt.
Die Förderobergrenze — die zweite wichtige Grenze
Neben dem prozentualen Höchstsatz gibt es eine zweite, oft übersehene Grenze: die Förderobergrenze der förderfähigen Kosten. Wer sie nicht kennt, verrechnet sich. Was die Förderobergrenze ist. Die Förderprozente — 30, 50, 70 Prozent — werden nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag der Wärmepumpe angewendet, sondern nur auf einen gedeckelten Betrag, die förderfähigen Höchstkosten. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit liegt diese Obergrenze bei einem bestimmten Betrag. Alles, was die Rechnung darüber hinaus kostet, wird nicht gefördert. Ein Zahlenbeispiel zur Logik. Angenommen, die förderfähigen Höchstkosten lägen bei 30.000 Euro je Wohneinheit. Dann gilt: Auch wenn die Wärmepumpe brutto 40.000 Euro kostet, werden die Förderprozente nur auf 30.000 Euro angewendet. Die übersteigenden 10.000 Euro trägt der Eigentümer in voller Höhe selbst. Bei einem Höchstsatz von 70 Prozent wäre die maximale Förderung in diesem Beispiel also 70 Prozent von 30.000 Euro — und nicht 70 Prozent von 40.000 Euro. Warum das so wichtig ist. Viele rechnen die Förderung falsch, indem sie den Förderprozentsatz auf den gesamten Angebotspreis anwenden. Das überschätzt die Förderung, wenn die Rechnung über der Förderobergrenze liegt. Wer eine teure Anlage plant, sollte wissen: Der Teil der Kosten oberhalb der Förderobergrenze ist nicht gefördert und schlägt voll auf den Nettopreis durch. Die Folge für die Anlagenplanung. Die Förderobergrenze gibt einen wirtschaftlichen Hinweis: Eine Wärmepumpenanlage, deren Kosten ungefähr im Bereich der Förderobergrenze liegen, nutzt die Förderung optimal aus. Eine deutlich teurere Anlage wird in ihrem oberen Kostenteil nicht mehr gefördert. Das ist kein Grund, an der Qualität zu sparen — aber ein Grund, eine unnötig überdimensionierte oder mit Extras überladene Anlage kritisch zu hinterfragen. Mehrfamilienhäuser. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Förderobergrenze nach Wohneinheiten gestaffelt — für die erste Wohneinheit gilt ein höherer Betrag, für jede weitere ein niedrigerer. Die Gesamt-Förderobergrenze eines Mehrfamilienhauses ergibt sich aus dieser Staffelung. Der Aktualitätshinweis. Die konkrete Höhe der Förderobergrenze kann sich ändern. Wer plant, sollte den aktuellen Wert beim BAFA prüfen. Wichtig ist vor allem, das Prinzip zu verstehen: Es gibt zwei Grenzen — den prozentualen Höchstsatz und die Förderobergrenze der förderfähigen Kosten. Erst beide zusammen ergeben die maximale Förderung. Die Einordnung: Die Förderung ist großzügig, aber doppelt begrenzt. Wer die Förderung realistisch einschätzen will, muss beide Grenzen kennen — sonst rechnet er sich die Förderung zu hoch. Der nächste Abschnitt führt beides in einer Beispielrechnung zusammen.
Eine Beispielrechnung
Eine durchgerechnete Beispielrechnung führt die beiden Grenzen — den prozentualen Höchstsatz und die Förderobergrenze — zusammen und zeigt, wie man die Förderung realistisch ermittelt. Die Zahlen sind beispielhaft und dienen dem Verständnis des Rechenwegs. Die Ausgangslage. Ein selbstnutzender Eigentümer eines Einfamilienhauses tauscht seine alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Wärmepumpe nutzt ein natürliches Kältemittel. Schritt 1 — die Förderprozente ermitteln. Welche Bausteine treffen zu? — Grundförderung: 30 Prozent — steht jedem zu. — Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent — er tauscht eine alte fossile Heizung aus, die Voraussetzung ist erfüllt. — Effizienzbonus: 5 Prozent — die Wärmepumpe nutzt ein natürliches Kältemittel. — Einkommensbonus: In diesem Beispiel überschreitet das Haushaltseinkommen die Grenze, der Bonus trifft nicht zu. Die Summe der zutreffenden Bausteine: 30 plus 20 plus 5, also 55 Prozent. Das liegt unter dem Höchstsatz von 70 Prozent, es greift also keine Deckelung — der Fördersatz beträgt 55 Prozent. Schritt 2 — die förderfähigen Kosten ermitteln. Die Wärmepumpenanlage kostet brutto, sagen wir, 33.000 Euro. Die Förderobergrenze der förderfähigen Kosten liegt — beispielhaft angenommen — bei 30.000 Euro je Wohneinheit. Förderfähig sind also nicht die vollen 33.000 Euro, sondern nur 30.000 Euro. Die übersteigenden 3.000 Euro werden nicht gefördert. Schritt 3 — die Förderung berechnen. Der Fördersatz von 55 Prozent wird auf die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro angewendet: 55 Prozent von 30.000 Euro ergeben 16.500 Euro Förderung. Schritt 4 — den Nettopreis ermitteln. Der Eigentümer zahlt brutto 33.000 Euro, bekommt 16.500 Euro Förderung und trägt damit netto 16.500 Euro selbst. Was das Beispiel zeigt: — Die Förderung ist erheblich: Sie halbiert in diesem Fall ungefähr die Kosten. — Der Fördersatz von 55 Prozent gilt nicht für die vollen 33.000 Euro, sondern nur für die förderfähigen 30.000 Euro. Wer den Prozentsatz fälschlich auf den vollen Bruttopreis anwendet, überschätzt die Förderung. — Der Teil der Rechnung oberhalb der Förderobergrenze — hier 3.000 Euro — trägt der Eigentümer voll. Eine Variante zum Vergleich. Hätte derselbe Eigentümer ein geringes Haushaltseinkommen und damit Anspruch auf den Einkommensbonus, kämen 30 Prozentpunkte hinzu. Die rechnerische Summe läge dann über 70 Prozent, gedeckelt würde der Fördersatz 70 Prozent betragen. 70 Prozent von 30.000 Euro ergäben 21.000 Euro Förderung — der Nettopreis sänke entsprechend. Die Einordnung: Die Beispielrechnung zeigt den verlässlichen Rechenweg — erst die zutreffenden Bausteine summieren und gegebenenfalls auf 70 Prozent deckeln, dann den Fördersatz auf die durch die Förderobergrenze begrenzten förderfähigen Kosten anwenden. Das Ergebnis ist die Förderung; der Bruttopreis minus Förderung ist der Nettopreis. Eine genaue Rechnung für das eigene Vorhaben sollte mit den aktuellen Fördersätzen und der aktuellen Förderobergrenze erfolgen — der Fachbetrieb oder eine Förderberatung kann sie aufstellen.
⚠ Praxis-Hinweis
Die Förderprozente gelten nicht für den vollen Rechnungsbetrag, sondern nur für die durch die Förderobergrenze gedeckelten förderfähigen Kosten. Wer den Prozentsatz auf den gesamten Bruttopreis anwendet, überschätzt die Förderung. Es gibt immer zwei Grenzen: den Höchstsatz von 70 Prozent und die Förderobergrenze.
Häufige Fragen — Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
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Bekommt jeder die volle Förderung von 70 Prozent?▾
Worauf beziehen sich die Förderprozente?▾
Was ist die Förderobergrenze bei der Wärmepumpen-Förderung?▾
Wie berechne ich die Förderung für meine Wärmepumpe?▾
Lohnt es sich, eine besonders teure Wärmepumpe zu kaufen?▾
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