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Hauptprogramm

BEG-EM — die wichtigste Förderung für Wärmepumpen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG-EM) ist das zentrale Förderprogramm für Wärmepumpen in Deutschland. Sie wird über die BAFA abgewickelt und bietet kombiniert mit Klimabonus und Einkommensbonus bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten. Hier verstehen Sie das Programm im Detail.

Was ist die BEG-EM-Förderung?

Die BEG-EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) ist die zentrale Bundesförderung für den Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen seit 2024. Sie ersetzt das frühere Marktanreizprogramm (MAP) und ist auf Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und den Anschluss an Wärmenetze ausgerichtet. Verwaltet wird die Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Anträge zentral online entgegennimmt und prüft. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für jede weitere. Bei einem Einfamilienhaus sind also bis zu 30.000 Euro förderfähig, was bei 70 % maximaler Förderquote 21.000 Euro Zuschuss bedeutet.

Die drei Bonus-Bausteine im Detail

Die Gesamtförderung setzt sich aus bis zu vier Bausteinen zusammen: Erstens die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten — diese erhalten alle Antragsteller. Zweitens der Klima-Geschwindigkeits-Bonus von zusätzlich 20 % beim Tausch einer funktionierenden Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe. Diese Heizung muss älter als 20 Jahre sein, oder es handelt sich um eine Gasetagenheizung. Drittens der Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Viertens der iSFP-Bonus von zusätzlich 5 %, wenn die Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan stammt. Maximal werden 70 % gefördert — die Boni sind also nicht unbegrenzt addierbar.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Förderfähig sind Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen, sofern sie auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen eingetragen sind. Die Liste umfasst tausende Modelle namhafter Hersteller (Viessmann, Vaillant, Bosch, Buderus, Daikin, Mitsubishi, NIBE, Stiebel Eltron u.v.m.) und wird quartalsweise aktualisiert. Wichtige Mindest-Anforderungen: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen muss die jahresbezogene Leistungszahl (ETAs) mindestens 135 % betragen, bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mindestens 150 %. Zusätzlich gilt seit 2024 eine Mindest-Anforderung an das Kältemittel: GWP-Werte unter 750 sind erforderlich (was R32 oder R290/Propan begünstigt). Hochtemperatur-Wärmepumpen für den Altbau-Einsatz mit Vorlauftemperaturen bis 75 Grad sind ebenfalls förderfähig.

Pflicht-Reihenfolge bei der Antragstellung

Die wichtigste Regel: Der BAFA-Antrag muss VOR der Auftragsvergabe an den Fachbetrieb gestellt werden. Wer den Auftrag bereits erteilt hat, verliert die Förderfähigkeit unwiderruflich. Erlaubt ist hingegen, vorher einen Energieberater zu beauftragen — das gilt nicht als Auftragsvergabe für die Wärmepumpe selbst. Der Ablauf in 6 Schritten: 1) Energieberater beauftragen (idealerweise mit iSFP-Erstellung). 2) Online-Antrag bei der BAFA stellen — dauert ca. 30 Minuten, alle Daten zur Wärmepumpe und zum geplanten Fachbetrieb angeben. 3) Bewilligung abwarten (typisch 4–8 Wochen). 4) Erst nach schriftlicher Bewilligung Vertrag mit dem Fachbetrieb abschließen. 5) Wärmepumpe einbauen und in Betrieb nehmen. 6) Verwendungsnachweis durch den Energieberater bei der BAFA einreichen — Auszahlung typisch nach 4–6 Wochen.

Kombination mit anderen Förderungen

Die BEG-EM ist kombinierbar mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359, der die Differenz zwischen BAFA-Zuschuss und Eigenanteil zinsverbilligt finanziert. Zusätzlich sind in vielen Bundesländern Land-Programme kombinierbar: der Hessische Energie-Effizienz-Bonus, das bayerische 10.000-Häuser-Programm, NRW-progres oder das RLP-Solar-Speicher-Programm. Wichtig ist die Reihenfolge: BAFA-Antrag zuerst, danach Land-Antrag (außer das Bundesland-Programm verlangt explizit anderes). Nicht kombinierbar ist die BEG-EM mit der KfW-261-Komplettsanierung — dort ist der Heizungstausch bereits enthalten. Wer eine Komplett-Sanierung plant, muss sich entweder für BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Komplettsanierung entscheiden.

Wichtig: Wichtig: Beauftragen Sie den Heizungs-Fachbetrieb erst NACH der BAFA-Bewilligung. Wer den Auftrag vor der Bewilligung erteilt, verliert die Förderfähigkeit.

Häufige Fragen — BAFA BEG-EM Wärmepumpen-Förderung 2026

Wie hoch ist die maximale BEG-EM-Förderung?
Maximal 70 % der förderfähigen Kosten — bei Einfamilienhäusern auf 30.000 Euro begrenzt, also maximal 21.000 Euro Zuschuss. Voraussetzung: Tausch einer alten fossilen Heizung (Klimabonus +20 %), Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro (Einkommensbonus +30 %), und iSFP-Maßnahme (+5 %).
Kann ich die BEG-EM beantragen, wenn meine Heizung defekt ist?
Ja, aber nicht den Klimabonus von 20 %. Der Klimabonus gilt nur beim Austausch einer funktionierenden Heizung. Bei Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen, und Sie können eine fossile Notheizung einbauen — müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen.
Was passiert, wenn ich den Auftrag vor dem BAFA-Antrag erteile?
Die Förderfähigkeit ist verloren — unwiderruflich. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei der BAFA-Förderung. Erlaubt ist nur die Beauftragung eines Energieberaters vor dem Antrag. Den Vertrag mit dem Heizungs-Fachbetrieb dürfen Sie erst nach BAFA-Bewilligung abschließen.
Wie lange dauert die BAFA-Bearbeitung?
Aktuell 4–8 Wochen vom Antrag bis zur Bewilligung. Die Maßnahmen-Umsetzung kann sofort nach Eingang der Bewilligungsbestätigung beginnen. Der Verwendungsnachweis wird nach Fertigstellung eingereicht — die Auszahlung erfolgt dann typisch innerhalb 4–6 Wochen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verwendungsnachweis?
Rechnungen des Fachbetriebs, Inbetriebnahme-Protokoll, Hydraulischer-Abgleich-Bescheinigung, Energieberater-Bestätigung. Ein BAFA-zugelassener Energieberater stellt diese Unterlagen zusammen und reicht sie elektronisch über das BAFA-Portal ein.

Förderung mit Energieberater sichern

Ein BAFA-zugelassener Energieberater hilft beim Antrag, sichert den iSFP-Bonus und reicht den Verwendungsnachweis ein. Anfrage kostenlos und unverbindlich.