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30 % Basis-Zuschuss

Grundförderung 30 % für Wärmepumpen

Die Grundförderung von 30 % ist der Basis-Baustein jeder BAFA-BEG-EM-Förderung. Jeder Antragsteller, dessen Antrag bewilligt wird, erhält mindestens diese 30 %. Auf diesen Basisbetrag bauen sich Klimabonus, Einkommensbonus und iSFP-Bonus auf. Hier verstehen Sie die Voraussetzungen und Antragsmechanik der Grundförderung.

Was ist die Grundförderung?

Die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten ist die Mindest-Förderung für jede förderfähige Wärmepumpen-Maßnahme über die BEG-EM. Sie steht ohne Einkommensgrenze allen Antragstellern offen, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind — also Eigentum oder eine Berechtigung als Mieter mit Vermieterzustimmung, eine technisch geeignete Wärmepumpe von der BAFA-Liste, und die korrekte Antrags-Reihenfolge. Bei einem Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von 30.000 Euro entspricht die Grundförderung 9.000 Euro Zuschuss. Wer keine Bonus-Bausteine erfüllt, bleibt also bei diesen 30 % — was immer noch eine substanzielle Senkung des Eigenanteils bedeutet.

Wer kann die Grundförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die selbstnutzende Eigentümer sind, sowie Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und gewerbliche Eigentümer. Bei Mieter-Konstellationen ist eine Vermieterzustimmung erforderlich. Die Eigentumsverhältnisse müssen klar dokumentiert sein — Grundbuchauszug oder Kaufvertrag werden im Antrag oder spätestens beim Verwendungsnachweis geprüft. WEG müssen einen Beschluss der Eigentümerversammlung vorlegen, was in der Praxis oft die größte Hürde ist: nicht selten dauert das mehrere Monate. Frühzeitige Vorbereitung der WEG-Beschlussfassung ist daher entscheidend.

Förderfähige Kosten — was zählt dazu?

Förderfähig sind die Anschaffungskosten der Wärmepumpe selbst sowie die Installationskosten durch einen Fachbetrieb (Hydraulik, Elektroanschluss, Inbetriebnahme). Auch der hydraulische Abgleich, der Pufferspeicher, der Warmwasserspeicher und die nötigen Anpassungen am Heizsystem (z. B. Austausch zu kleiner Heizkörper, Anschluss an bestehende Heizflächen) sind förderfähig. Nicht förderfähig sind: reine Energieberatungskosten (die werden separat über die EBN-Richtlinie gefördert), Eigenleistung des Antragstellers, sowie Maßnahmen außerhalb des Heizsystems wie Dämmung oder Fenstertausch. Diese werden separat als Einzelmaßnahmen gefördert. Bei einem typischen Einfamilienhaus liegen die förderfähigen Gesamtkosten zwischen 20.000 und 35.000 Euro brutto.

JAZ-Anforderungen und technische Mindestwerte

Damit eine Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie technische Mindestwerte erfüllen. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen muss die ETAs (jahresbezogene Heizleistungszahl bei 35 °C) mindestens 135 % betragen, bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mindestens 150 %. Diese Werte sind Hersteller-zertifiziert und stehen in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen. Die Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) wird von der BAFA nicht explizit als Förderbedingung verlangt, aber bei der Inbetriebnahme dokumentiert (übliche Werte: 3,0 bei Luft-Wasser, 4,0 bei Sole-Wasser). Bei Hochtemperatur-Wärmepumpen für den Altbau gelten leicht reduzierte Mindestwerte. Außerdem gilt seit 2024: Das Kältemittel muss einen GWP-Wert unter 750 haben — was R32 (GWP 675) und R290/Propan (GWP 3) begünstigt, während R410A (GWP 2088) ausgeschlossen ist.

Maximale Förderbeträge

Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit gedeckelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für jede weitere. Bei einem Einfamilienhaus mit nur einer Wohneinheit sind also maximal 30.000 Euro förderfähig — bei 30 % Grundförderung also 9.000 Euro Zuschuss. Bei einem Zweifamilienhaus mit zwei Wohneinheiten: 30.000 + 15.000 = 45.000 Euro förderfähig, also 13.500 Euro Grundförderung. Wer eine teurere Anlage installiert (z. B. Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung für 45.000 Euro), erhält trotzdem nur die Förderung auf die ersten 30.000 Euro. Tipp: Wenn die Anlage diese Grenze überschreitet, lohnt sich der Vergleich, ob Mehrkosten durch höhere Effizienz und niedrigere Betriebskosten kompensiert werden.

Häufige Fragen — BAFA Grundförderung 30 % — die Basis für Wärmepumpen

Wie viel Grundförderung bekomme ich für eine 25.000-Euro-Wärmepumpe?
30 % von 25.000 Euro = 7.500 Euro Grundförderung. Wenn Sie zusätzlich den Klimabonus (+20 %) und/oder den Einkommensbonus (+30 %) erfüllen, addieren sich diese auf — maximal jedoch 70 % gesamt, also bei 25.000 Euro maximal 17.500 Euro.
Brauche ich für die Grundförderung einen Energieberater?
Nein, für die reine Grundförderung ist kein Energieberater zwingend. Allerdings gibt der iSFP-Bonus +5 % zusätzlich, und ein Energieberater erhöht die Erfolgsquote bei Antrag und Verwendungsnachweis erheblich — fast alle BAFA-Anträge werden über Berater eingereicht.
Was passiert, wenn meine Wärmepumpe nicht in der BAFA-Liste steht?
Dann ist sie nicht förderfähig. Vor der Auftragsvergabe sollten Sie zwingend prüfen, ob das ausgewählte Modell in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen steht. Die Liste wird quartalsweise aktualisiert; nicht alle am Markt erhältlichen Modelle sind enthalten.
Kann ich die Förderung auch für eine Mietwohnung beantragen?
Als Mieter selbst können Sie keinen Antrag stellen. Aber: mit Vermieterzustimmung und einer Vereinbarung über die Verteilung von Investition und Förderung kann der Vermieter den Antrag stellen, wobei Mieter durch eine moderate Mieterhöhung an der Investition mitwirken können (Modernisierungsumlage).

Förderung mit Energieberater sichern

Ein BAFA-zugelassener Energieberater hilft beim Antrag, sichert den iSFP-Bonus und reicht den Verwendungsnachweis ein. Anfrage kostenlos und unverbindlich.