Einkommensbonus +30 % für Haushalte unter 40.000 €
Der Einkommens-Bonus ist der größte einzelne Bonus-Baustein der BEG-EM und ein wichtiges sozialpolitisches Instrument. Er erhöht die Förderquote um 30 Prozentpunkte für Haushalte unter 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hier verstehen Sie, wer Anspruch hat und welche Nachweise das BAFA verlangt.
Was ist der Einkommensbonus?
Der Einkommens-Bonus von 30 % zusätzlicher BAFA-Förderung wird gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen einen Schwellenwert nicht überschreitet. Dieser Schwellenwert liegt bei 40.000 Euro pro Jahr — gemittelt über die zwei vorausgegangenen Steuerjahre. Mit Klimabonus und Grundförderung kombiniert kann der Eigenanteil so auf nur 30 % der Investitionskosten sinken, was gerade für Eigentümer mit niedrigem Einkommen den Heizungstausch wirtschaftlich realisierbar macht. Diese soziale Komponente ist eine Schlüsselinnovation der BEG-EM-Reform 2024.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben ausschließlich selbstnutzende Eigentümer — Vermieter sind ausgeschlossen, da der Mieter ja in der Wohnung lebt, nicht der Eigentümer. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt der Bonus nur für die selbstnutzenden Eigentümer der jeweiligen Wohneinheit. Beim 'Haushalt' wird das gesamte zu versteuernde Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt — also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und in der Wohnung gemeldete Kinder ab 18 Jahren mit eigenem Einkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei letzten Steuerjahre, dokumentiert durch die Einkommensteuerbescheide. Wer Selbstständig ist und sein Einkommen schwankt, profitiert vom Mittelwert.
Nachweis-Pflichten
Der Einkommens-Nachweis erfolgt durch Vorlage der Einkommensteuerbescheide der zwei vergangenen Steuerjahre — bei Antragstellung 2026 also die Bescheide für 2023 und 2024. Wer noch keinen aktuellen Bescheid hat (z. B. junge Eigentümer mit erstem Berufsjahr), kann eine Bescheinigung des Steuerberaters oder eine eidesstattliche Erklärung beilegen. Die BAFA prüft die Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweis-Verfahrens nach Maßnahmen-Abschluss. Falsch-Angaben führen zur Rückforderung der Förderung. Wichtig: Bei Antragsstellung muss das voraussichtliche Einkommen angegeben werden — wenn es im Maßnahmenjahr deutlich höher ausfällt, kann der Bonus nachträglich entfallen.
Beispielrechnung mit allen Boni
Angenommen, ein Rentner-Ehepaar mit 35.000 Euro Haushaltseinkommen tauscht eine 28 Jahre alte Ölheizung gegen eine Sole-Wasser-Wärmepumpe für 35.000 Euro. Förderfähige Kosten: 30.000 Euro (Obergrenze für die erste Wohneinheit). Grundförderung: 30 % = 9.000 Euro. Klimabonus (Tausch funktionierender Ölheizung): +20 % = 6.000 Euro. Einkommensbonus (Haushalt unter 40.000 Euro): +30 % = 9.000 Euro. iSFP-Bonus: +5 % = 1.500 Euro. Theoretische Summe: 25.500 Euro — aber begrenzt auf 70 % von 30.000 = 21.000 Euro. Eigenanteil: 35.000 Euro Investition − 21.000 Euro Förderung = 14.000 Euro. Plus die nicht förderfähigen 5.000 Euro Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und förderfähiger Obergrenze. Mit KfW-358-Ergänzungskredit zinsverbilligt finanzierbar.
Sonderfälle und Stolperfallen
Die häufigste Stolperfalle: Ein Eigentümer, der knapp unter 40.000 Euro liegt, plant einen Wechsel — und im Maßnahmenjahr fällt das Einkommen wegen einer Sonderzahlung (Erbschaft, Bonus, Abfindung) höher aus. Dann entfällt der Bonus rückwirkend. Tipp: Bei knapper Einkommenssituation den Bonus konservativ kalkulieren oder das Maßnahmenjahr ggf. verschieben. Zweiter Sonderfall: Verheiratete mit getrennter Veranlagung — hier zählt das Gesamteinkommen, nicht das individuelle. Drittes: Kinder im Haushalt ab 18 mit Ausbildungs-Einkommen — Lohnsteuerbescheinigungen zählen mit. Viertens: Selbstständige mit Verlust-Vorträgen — der Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen, was den Bonus oft erst möglich macht.
Wichtig: Bei knappem Einkommen über/unter 40.000 Euro: Steuerberater einbeziehen. Falsch-Angaben führen zur Rückforderung der Förderung.
Häufige Fragen — BAFA Einkommensbonus +30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro
Was zählt als 'zu versteuerndes Einkommen'?▾
Was ist, wenn mein Einkommen schwankt?▾
Kann ich den Bonus auch als WEG-Eigentümer nutzen?▾
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