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MwSt 0% auf PV-Anlagen: Was ist enthalten?

Seit 2023 gilt 0% MwSt auf PV-Anlagen. Hier die Details für Anwendung, Grenzen und Wärmepumpen-Bezug 2026.

5 Min. Lesezeit6 Abschnitte·Xpora-Redaktion · geprüft 2026

Regelung im Überblick#

Seit 1.1.2023 gilt 0% Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf PV-Anlagen in Deutschland. Wesentliche Inhalte:

(1) NULLBESTEUERUNG: 0% Umsatzsteuer statt 19% Standard.

(2) GELTUNG: PV-Anlagen bis 30 kWp installierte Leistung.

(3) UMFANG: PV-Module, Wechselrichter, Montage, Verkabelung.

(4) STROMSPEICHER: bei gemeinsamem Kauf mit PV: 0% MwSt. Bei separatem Kauf: 19%.

(5) BAUSEITS GELIEFERT: Solar-Komplett-Set inkl. Montage 0% MwSt.

NICHT ENTHALTEN:

(a) Wärmepumpe: 19% MwSt regulär.

(b) Anlagen über 30 kWp: 19% MwSt.

(c) Reine Speicher-Investitionen ohne PV: 19% MwSt.

(d) Stand-alone-Wechselrichter ohne PV-Anlage: 19%.

(e) Wartungs-Verträge: 19% MwSt.

GELTUNG bis Ende 2025 zunächst befristet — VERLÄNGERUNG bis 2027 oder unbefristet wahrscheinlich.

FÜR EIGENTÜMER bedeutet

  • 18.000-Euro-PV-Anlage: 19% MwSt = 2.873 Euro Brutto-Aufschlag entfällt.
  • Praktisch ist Brutto = Netto.

KEINE ZUSÄTZLICHE BEANTRAGUNG nötig — Installateur rechnet direkt ohne MwSt ab.

Praxis-Anwendung#

Wie wird MwSt 0% in der Praxis abgewickelt:

(1) ANGEBOT vom Installateur: typisch in Brutto-Preis dargestellt mit 0% MwSt-Ausweisung.

(2) RECHNUNG: 0% MwSt explizit ausgewiesen.

(3) BUCHUNG: keine Vorsteuerabzug-Regelung — kein Bürokratie-Aufwand für Eigentümer.

(4) STEUER-ERKLÄRUNG: bei selbstgenutzten Anlagen unter 30 kWp Erträge steuerfrei. Keine Steuer-Erklärung der PV-Erträge.

GRENZEN bei 30 kWp:

Beispiel 1 — EFH 28 kWp PV

  • Komplett 0% MwSt.
  • Speicher und alle Komponenten 0%.

Beispiel 2 — EFH 35 kWp PV

  • Komplett 19% MwSt.
  • Aufpreis 19% × 50.000 Euro = 9.500 Euro Mehrkosten.

LÖSUNG: Anlage in 2 Sub-Anlagen unter 30 kWp aufteilen — komplexe rechtliche Frage. Häufig nicht praxistauglich.

Beispiel 3 — MFH mit 50 kWp PV

  • Anlage über 30 kWp: 19% MwSt.
  • Aber Vorsteuerabzug bei Vermieter mit Mieterstrom-Modell teilweise möglich.

FÜR DIE MEISTEN EFH-EIGENTÜMER (PV unter 30 kWp): Standard 0% MwSt — keine Sorge.

Vergleich mit Wärmepumpe#

Wichtige Differenzierung:

PV-ANLAGE: 0% MwSt seit 2023. WÄRMEPUMPE: 19% MwSt (Standard-MwSt).

FÜR KOMBINIERTE INVESTITION:

Gesamt-Brutto

  • PV+Speicher 18.000 Euro × 0% = 18.000 Euro brutto.
  • Wärmepumpe 22.000 Euro × 19% = 22.000 brutto (4.180 Euro MwSt im Preis).

ABER: Wärmepumpen-MwSt wird durch BAFA-Förderung effektiv reduziert. Die Förderung gilt auf Brutto-Betrag.

DISKUSSION POLITIK: Erweiterung der MwSt-Befreiung auf Wärmepumpen mehrfach diskutiert, bisher nicht umgesetzt. Stand 2026: Wärmepumpen weiterhin 19%.

GRÜNDE für Beibehaltung 19% bei Wärmepumpen

  • BAFA-Förderung 30-70% gleicht Hochpreis weitgehend aus.
  • MwSt-Befreiung würde Bundes-Steuer-Ausfall verursachen.
  • PV-Sonderfall ist eine Anti-Konjunktur-Maßnahme aus 2023.

FÜR EIGENTÜMER STRATEGIE

  • BAFA-Förderung als wichtigster Hebel.
  • §35c oder §7i als Steuer-Vorteil zusätzlich.
  • KfW-Kredit für Restfinanzierung.

Kombination dieser drei Instrumente reduziert effektive Wärmepumpen-Investition auf 30-50% des Bruttopreises — vergleichbar oder besser als wenn 0% MwSt gelten würde.

Strom-Erträge steuerfrei#

Mit MwSt 0% auch Strom-Erträge bei kleinen Anlagen steuerfrei:

GELTUNG

  • PV-Anlagen unter 30 kWp.
  • Selbstgenutzte oder vermietete Wohnung.
  • Erträge aus Eigenverbrauch UND Einspeisung steuerfrei.

SPEZIFISCH:

(a) EINKOMMENSTEUER: keine Versteuerung der Einspeisevergütung.

(b) GEWERBESTEUER: keine bei Anlagen unter 30 kWp.

(c) UMSATZSTEUER: 0% bei Anlagen unter 30 kWp.

IM VERGLEICH ZU VOR 2023:

ALT (bis 2022)

  • Einspeisevergütung als Einkommen versteuert.
  • Gewerbe-Status mit Buchführungs-Pflichten.
  • USt-Pflicht oder Kleinunternehmerregelung.
  • Komplex.

NEU (seit 2023)

  • Steuerfrei.
  • Keine Einkommens-Erklärung der PV-Erträge.
  • Keine Gewerbe-Anmeldung.
  • Sehr einfach.

FÜR ANLAGEN ÜBER 30 KWP gilt weiterhin alte Regelung.

FÜR VERMIETER

  • PV-Anlagen unter 30 kWp pro Wohngebäude steuerfrei.
  • Aber: PV-Anteil an Mieter (Mieterstrom-Modell) kann steuerlich anders behandelt werden.
  • Bei MFH mit großer PV-Anlage über 30 kWp komplexer.

Eigentümer-Strategie 2026#

Strategie für Eigentümer:

(1) BEI PV-NEUINSTALLATION 2026: 0% MwSt nutzen.

(2) ANLAGEN-GRÖSSE optimieren: nahe an 30 kWp aber nicht überschreiten. Maximum-Wert ohne MwSt-Sprung.

(3) SPEICHER GEMEINSAM mit PV kaufen: 0% MwSt.

(4) WÄRMEPUMPE separat: 19% MwSt aber BAFA-Förderung.

(5) DOKUMENTATION für Steuer-Erklärung minimal — PV-Erträge steuerfrei.

WICHTIG: NEUE INSTALLATIONEN AB 2027 — Verlängerung der MwSt-Regelung wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Besser frühe Investition.

FÜR PERSPEKTIVISCHE INVESTITIONEN:

(a) AUSWEITUNG auf Wärmepumpen wird politisch diskutiert.

(b) MwSt-Befreiung kann auch wieder reduziert werden.

(c) Stand 2026: für PV stabil, für WP unverändert 19%.

FÜR EIGENTÜMER mit Plan-Investition 2026-2027: jetzt handeln. MwSt-Befreiung ist beträchtlicher Wert.

GESAMT-INVESTITIONS-RECHNUNG für 12-kWp-PV+10-kWh-Speicher:

VOR 2023 (mit 19% MwSt)

  • Brutto-Preis: 18.500 Euro.
  • Davon MwSt: 2.957 Euro.

SEIT 2023 (0% MwSt)

  • Brutto-Preis: 18.500 Euro.
  • Aber 0% MwSt: faktisch günstiger.

ERSPARNIS DURCH MwSt-REGELUNG: 2.957 Euro pro 12-kWp-Anlage.

Pro EFH-Eigentümer 2026 etwa 2.500-3.500 Euro Vorteil — sehr wirtschaftliche Förderung.

Häufige Fragen Praxis#

FRAGE: Was passiert wenn ich PV erweitere? ANTWORT: Wenn Gesamtgröße unter 30 kWp bleibt: 0% MwSt. Bei Erweiterung über 30 kWp: nur Erweiterungs-Anteil mit 19% MwSt.

FRAGE: Speicher nachträglich kaufen? ANTWORT: Bei separatem Kauf 19% MwSt. Wenn nachweisbar gemeinsam mit PV-Anlage als Erweiterung: 0% MwSt diskutabel — am besten gleich am Anfang mit Speicher kaufen.

FRAGE: Was bei Vermietung? ANTWORT: Bei vermieteter Wohnung mit PV unter 30 kWp gleiche Regelung (0% MwSt). Bei Mieterstrom-Modell kann unterschiedlich sein.

FRAGE: PV als Carport oder Garagendach? ANTWORT: Standard-PV-Regelung (0% MwSt) gilt auch.

FRAGE: Balkonkraftwerk? ANTWORT: 0% MwSt. Bei 800-W-Anlage 350-700 Euro Preis ohne MwSt.

FRAGE: Müssen ich Anlage anmelden? ANTWORT: Ja, beim Marktstammdatenregister. Aber keine Steuer-Erklärungs-Pflicht für Anlagen unter 30 kWp.

FRAGE: Wer profitiert von 0% MwSt — Endkunde oder Installateur? ANTWORT: Endkunde. Installateur rechnet ohne MwSt ab. Der Endkunde spart 19%.

FRAGE: Bestehende Anlagen vor 2023? ANTWORT: Keine Auswirkung. Die Anlage wurde bereits mit 19% MwSt gekauft. Aber: Erträge sind seit 2023 auch dort steuerfrei.

Häufige Fragen — Mehrwertsteuer 0% auf PV-Anlagen 2026

Wer profitiert von MwSt 0%?
Alle Käufer von PV-Anlagen unter 30 kWp seit 1.1.2023. Spart 19% Brutto-Aufschlag = 2.500-3.500 Euro bei typischer 12-kWp-Anlage. Standard-Regelung beim Installateur.
Was ist alles enthalten?
PV-Module, Wechselrichter, Montage, Verkabelung. Stromspeicher bei gemeinsamem Kauf mit PV. NICHT enthalten: Wärmepumpe (19%), Anlagen über 30 kWp, separate Speicher, Wartungs-Verträge.
Bei welcher Anlagen-Größe gilt das?
Bis 30 kWp installierte Leistung. Bei 35 kWp gilt 19% MwSt komplett. Strategisch nah an 30 kWp dimensionieren ohne überschreiten.
Sind die PV-Erträge auch steuerfrei?
Ja, seit 2023. Bei Anlagen unter 30 kWp: keine Einkommensteuer auf Eigenverbrauch und Einspeisevergütung. Keine Gewerbesteuer. Keine Umsatzsteuer-Pflicht.
Gilt das auch für Wärmepumpen?
Nein, Wärmepumpen weiterhin 19% MwSt. Aber BAFA-Förderung 30-70% gleicht das weitgehend aus. Erweiterung der 0%-Regelung auf WP politisch diskutiert, bisher nicht umgesetzt.

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