§35c EStG: 20% Steuer-Bonus auf Sanierungs-Investition
Selbstnutzende Eigentümer können 20% der Wärmepumpen-Investition steuerlich absetzen. Hier die Praxis 2026.
§35c EStG im Überblick#
Der Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) bietet selbstnutzenden Eigentümern eine Steuer-Ermäßigung für energetische Sanierung. Wesentliche Inhalte:
(1) ANSPRUCHSBERECHTIGT: Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus.
(2) GEFÖRDERTE MASSNAHMEN: Wärmepumpen-Einbau, Hülle-Dämmung, Fenster-Tausch, Heizung-Optimierung.
(3) HÖHE: 20% der Sanierungs-Kosten als Steuer-Ermäßigung über 3 Jahre verteilt
- Jahr 1: 7%.
- Jahr 2: 7%.
- Jahr 3: 6%.
(4) MAXIMAL FÖRDERFÄHIGE INVESTITION: 200.000 Euro pro Wohnung über 3 Jahre.
(5) MAXIMALE STEUER-ERMÄSSIGUNG: 40.000 Euro pro Wohnung.
FÜR WÄRMEPUMPE typisch
- Investition (Eigenanteil nach Förderung): 11.000-15.000 Euro.
- Steuer-Ermäßigung: 2.200-3.000 Euro über 3 Jahre.
WICHTIG: §35c gilt NUR bei selbstgenutzten Wohnungen. Bei Vermietung gelten andere Regeln (siehe Pillar 'Vermieter-Werbungskosten').
KOMBINATION mit anderen Förderungen
- BAFA-BEG-EM-Zuschuss: ja, kombinierbar. Steuer-Bonus berechnet sich auf Eigenanteil nach Förderung.
- KfW-Kredit: ja, kombinierbar.
- Steuer-Ermäßigung wird NICHT auf Förder-Anteil gewährt.
Berechnungs-Beispiele#
Beispiel 1 — Standard-EFH:
Wärmepumpen-Investition Brutto: 22.000 Euro. BAFA-Förderung 50% (Klima-Bonus): 11.000 Euro. Eigenanteil: 11.000 Euro.
§35c EStG-Bonus
- Jahr 1 (7%): 770 Euro Steuer-Ermäßigung.
- Jahr 2 (7%): 770 Euro.
- Jahr 3 (6%): 660 Euro.
- Gesamt: 2.200 Euro Steuer-Ermäßigung.
EFFEKTIVER EIGENANTEIL: 11.000 - 2.200 = 8.800 Euro.
Beispiel 2 — Premium-Anlage:
Komplettes Sanierungspaket: 80.000 Euro (Wärmepumpe + Dämmung + Fenster). Förderung BAFA + KfW: 35.000 Euro. Eigenanteil: 45.000 Euro.
§35c-Bonus
- Maximum förderfähig: 45.000 Euro (unter 200.000-Cap).
- Steuer-Ermäßigung 20%: 9.000 Euro über 3 Jahre.
VORAUSSETZUNGEN für §35c:
(a) Anlage muss in selbstgenutzter Wohnung sein.
(b) Eigentümer muss Inhaber sein (nicht Mieter).
(c) Wohnung muss mind. 10 Jahre alt sein bei Sanierung.
(d) Anlage muss qualifizierte Energie-Effizienz erfüllen (BAFA-förderfähig sehr empfehlenswert).
(e) Maßnahme muss durch Fachunternehmen ausgeführt sein.
(f) Bescheinigung des Fachunternehmens nach offiziellem Muster vorlegen.
(g) Rechnung als Beleg.
Antragstellung im Detail#
Schritt-für-Schritt:
SCHRITT 1: BEI DER MASSNAHME - Fachunternehmen beauftragen (Heizungsbauer, Elektriker). - Sicherstellen: Bescheinigung nach offiziellem Muster (BMF-Schreiben Anhang 'Muster für Bescheinigungen'). - Zahlung per Überweisung (NICHT bar — sonst kein Anspruch). - Rechnung detailliert mit Material- und Lohn-Anteil.
SCHRITT 2: STEUER-ERKLÄRUNG - Eintragung in Anlage 'Energetische Maßnahmen'. - Bescheinigung des Fachunternehmens beilegen. - Rechnung beilegen. - Zahlungs-Nachweis beilegen.
SCHRITT 3: BESCHEID - Finanzamt prüft Antrag. - Steuer-Ermäßigung wird in Steuer-Bescheid berücksichtigt. - Rückzahlung bei Steuer-Erstattung oder Reduzierung der Steuer-Schuld.
WICHTIGE FORMVORSCHRIFTEN:
(1) BESCHEINIGUNG: zwingend nach BMF-Muster. Standard-Rechnung reicht NICHT.
(2) BARZAHLUNG: ausgeschlossen. Steuer-Vorteil entfällt komplett.
(3) RECHNUNG: muss alle Pflicht-Angaben enthalten (Adresse, Leistung, Preis, MwSt-Ausweisung).
FEHLERHÄUFIGE
- Fehlende Bescheinigung: nachträglich anfordern.
- Bar-Zahlung-Anteile: NICHT als §35c absetzbar.
- Eigenleistungen: NICHT förderfähig (nur Fach-Arbeiten).
- Maßnahme vor 2020: nicht §35c-fähig (Programm seit 2020).
FÜR DAS STEUER-JAHR der Inbetriebnahme: bei Antrag mit Bescheinigung. Verteilung auf 3 Folge-Jahre automatisch durch Finanzamt.
Vergleich: §35c vs. Förderung#
Wann ist §35c wertvoller als BAFA-Förderung?
GRUNDSÄTZLICH SIND BEIDE KOMBINIERBAR. Aber Eigentümer mit niedrigem Steuer-Satz haben weniger Nutzen aus §35c.
BEISPIEL — STEUER-SATZ 30%
- Bei 11.000 Euro Eigenanteil: §35c-Bonus 2.200 Euro.
- Effektiver Steuer-Vorteil: 2.200 Euro × 100% = 2.200 Euro (direkter Steuer-Abzug).
BEISPIEL — STEUER-SATZ 25% (niedriges Einkommen)
- §35c-Anspruch: 2.200 Euro.
- Aber Steuer-Schuld nur 5.000 Euro/Jahr.
- Vollständig nutzbar: 2.200 Euro Anteil über 3 Jahre.
- Praktisch keine Auswirkung auf Steuer-Satz, sondern direkter Bonus.
BEI SEHR NIEDRIGEM EINKOMMEN (Steuer-Schuld unter 770 Euro/Jahr)
- §35c-Bonus pro Jahr nicht voll nutzbar.
- Übertrag in Folge-Jahre möglich.
- Bei Ehepaar: Aufteilung möglich.
ALTERNATIVEN:
(a) §10f EStG bei Vermietung: 100% absetzbar als Werbungskosten.
(b) §7i EStG bei Denkmalschutz: 100% Abschreibung in 12 Jahren (siehe Pillar 'Denkmalschutz').
(c) BAFA-iSFP-Bonus: höhere Förderung, aber andere Bedingungen.
STRATEGIE:
(i) BAFA-Antrag VOR Auftragsvergabe — höchste Förderung.
(ii) §35c-Bonus für Eigenanteil nach Förderung.
(iii) Bei iSFP: zusätzlich +5% BAFA-Förderung.
(iv) Bei Denkmalschutz: §7i statt §35c (höher).
(v) Bei Vermietung: §10f statt §35c.
Komplexe Steuer-Strategien — Steuerberater einbeziehen empfohlen.
Häufige Fehler vermeiden#
TOP-Fehler bei §35c-Antrag:
(1) BAR-ZAHLUNG VON LOHN-ANTEILEN: kein §35c-Anspruch.
(2) FEHLENDE BESCHEINIGUNG: muss nach BMF-Muster sein. Standard-Rechnung reicht nicht.
(3) EIGENLEISTUNG: nicht förderfähig. Nur Fach-Arbeiten von Unternehmen.
(4) MASSNAHME VOR 2020: nicht §35c-fähig.
(5) WOHNUNG UNTER 10 JAHRE ALT: keine §35c-Förderung.
(6) DOPPEL-ABZUG MIT FÖRDERUNG: §35c gilt nur für Eigenanteil nach Förderung.
(7) NICHT-QUALIFIZIERTE WP: muss BAFA-förderfähig sein.
(8) ÜBERSCHREITUNG 200.000-EURO-CAP: Maximum förderfähige Investition.
QUALITÄTS-CHECK BESCHEINIGUNG
- Adresse Eigentümer.
- Adresse Maßnahmen-Objekt.
- Beschreibung Maßnahme.
- Datum der Inbetriebnahme.
- Angabe BAFA-Förderfähigkeit.
- Material- und Lohn-Anteil.
- Gesamt-Brutto-Betrag.
- Stempel und Unterschrift Fachunternehmen.
BEI ZWEIFELN: Steuerberater oder Verbraucherzentrale konsultieren. Bessere Förder-Ausschöpfung möglich.
Praxis-Empfehlung#
Empfehlungen für Eigentümer 2026:
(1) BEI WP-INVESTITION ÜBER 10.000 EURO EIGENANTEIL: §35c-Antrag fast immer lohnt.
(2) BESCHEINIGUNG VOM HEIZUNGSBAUER STANDARD anfordern — sollte selbstverständlich sein.
(3) BEZAHLUNG PER ÜBERWEISUNG dokumentiert.
(4) RECHNUNG DETAILLIERT mit Material/Lohn-Aufschlüsselung.
(5) STEUER-ERKLÄRUNG IM JAHR DER INBETRIEBNAHME.
(6) BEI MEHREREN MASSNAHMEN: §35c kumulierbar bis 200.000-Cap.
STEUER-ERSPARNIS im Lebenszyklus:
FÜR EFH-STANDARD-WP
- Eigenanteil 11.000 Euro.
- §35c-Bonus 2.200 Euro über 3 Jahre.
- Effektiver Eigenanteil 8.800 Euro.
- Plus Energie-Kosten-Ersparnis 1.000 Euro/Jahr.
- Plus Wertsteigerung Immobilie.
GESAMT-WIRTSCHAFTLICHE BEWERTUNG:
Die Kombination BAFA + §35c + ggf. KfW reduziert Wärmepumpen-Eigenanteil auf 30-50% der Brutto-Investition. Damit ist Wärmepumpe in fast allen Fällen wirtschaftlich attraktiv.
FÜR STEUERBERATER-EMPFEHLUNG: bei großer Sanierung (über 50.000 Euro) Steuer-Beratung sinnvoll. Investition 300-800 Euro, kann mehrere Tausend Euro optimieren.
Häufige Fragen — Steuer-Vorteile §35c EStG für Wärmepumpen
Was ist §35c EStG?▾
Kann ich §35c mit BAFA kombinieren?▾
Was sind die Voraussetzungen?▾
Wie melde ich an?▾
Was sind häufige Fehler?▾
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