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Förder-Check — wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Die BAFA-BEG-EM-Förderung kann zwischen 30 % und 70 % betragen — abhängig von 5 Faktoren. Hier verstehen Sie systematisch, welche Bonus-Bausteine in Ihrer Konstellation greifen und welche realistische Gesamtförderung Sie erwarten können.

Die 5 Faktoren der BAFA-Förderhöhe

Faktor 1: Grundförderung 30 % — gilt für alle bewilligten Anträge. Voraussetzungen: BAFA-gelistete WP, BAFA-Antrag vor Auftragsvergabe, JAZ-Mindestwerte. Faktor 2: Klimabonus +20 % — gilt beim Tausch funktionierender Öl-/Gasheizung (Gas mind. 20 Jahre alt). Faktor 3: Einkommensbonus +30 % — bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €. Faktor 4: iSFP-Bonus +5 % — wenn die Maßnahme aus geförderten iSFP stammt. Faktor 5: Maximalwert 70 % — alle Boni gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Kosten. Beispiel: Selbstnutzer mit 35.000 € Haushaltseinkommen tauscht 25-jährige Gasheizung mit iSFP-Beratung: 30 + 20 + 30 + 5 = 85 % theoretisch, gedeckelt auf 70 % = 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten.

Bonus-Voraussetzungen im Detail

Klimabonus +20 %: Öl-Heizung jeden Alters ODER Gasheizung ≥ 20 Jahre ODER Gas-Etagenheizung jeden Alters. Heizung muss FUNKTIONIEREND sein, nicht defekt. Nachweis: Schornsteinfeger-Bescheinigung. Einkommensbonus +30 %: zu versteuerndes Haushaltseinkommen Durchschnitt der zwei Vorjahre unter 40.000 €. Nur bei selbstnutzenden Eigentümern, nicht bei Vermietern. Nachweis: Einkommensteuerbescheide. iSFP-Bonus +5 %: Maßnahme muss aus einem von einem BAFA-Energieberater erstellten und BAFA-genehmigten iSFP stammen. iSFP-Erstellung: 200-700 € Eigenanteil nach BAFA-Beratungs-Förderung.

Maximale Förderbeträge

Förderfähige Kosten gedeckelt: 30.000 € pro Wohneinheit für die erste, 15.000 € pro weitere. Bei Standard-EFH: max. 30.000 € förderfähig × 70 % = 21.000 € Zuschuss. Bei Zweifamilien-Haus: max. 30.000 + 15.000 = 45.000 € förderfähig × 70 % = 31.500 € Zuschuss. Bei MFH 8 Wohneinheiten: 30.000 + 7×15.000 = 135.000 € förderfähig × 70 % = 94.500 € maximaler Zuschuss. Wichtig: Förderung ist auf Wohneinheits-Anzahl bezogen, nicht auf tatsächliche Investitionssumme. Wer eine 35.000-€-WP installiert, bekommt nur Förderung auf die ersten 30.000 €.

Praktische Schätzung in 5 Schritten

Schritt 1: Sind Sie selbstnutzender Eigentümer? Wenn ja: 30 % Grundförderung sicher. Schritt 2: Tauschen Sie Öl- oder ≥20-Jahre-alte Gasheizung? Wenn ja: +20 % Klimabonus. Schritt 3: Liegt Ihr Haushaltseinkommen Durchschnitt 2-Vorjahre unter 40.000 €? Wenn ja: +30 % Einkommensbonus. Schritt 4: Erstellen Sie einen iSFP über einen Energieberater? Wenn ja: +5 % iSFP-Bonus. Schritt 5: Summieren und auf 70 % deckeln. Beispiel-Szenarien: Standard-Selbstnutzer 30 %, Heizungstausch 50 %, kleines Einkommen 80 % theoretisch (= 70 % praktisch), iSFP zusätzlich theoretisch 85 % (= 70 % praktisch). Maximum 70 % bei 30.000 € förderfähig = 21.000 €.

Häufige Fragen

Was zählt als 'zu versteuerndes Einkommen'?
Die Position aus dem Einkommensteuerbescheid (nicht Brutto/Netto). Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind bereits abgezogen. Bei Selbständigen: Gewinn aus Einkommensteuerbescheid.
Lohnt sich der iSFP nur für die +5 %?
Nicht nur. Der iSFP-Bonus gilt 15 Jahre auf alle umgesetzten Maßnahmen aus dem Plan. Bei mehreren geplanten Maßnahmen multipliziert sich der Hebel. Plus: iSFP strukturiert die Sanierungs-Reihenfolge.
Was, wenn ich knapp über 40.000 € Einkommen liege?
Einkommensbonus entfällt — auch bei 40.001 €. Bei knapper Konstellation Steuerberater einbeziehen, ob Werbungskosten oder iSFP-Erstellung das Einkommen unter die Schwelle drücken.

Konkrete Berechnung mit Energieberater

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