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Vermieter

Wärmepumpen-Förderung als Vermieter

Vermieter können BAFA-Wärmepumpen-Förderung beantragen — aber unter anderen Bedingungen als selbstnutzende Eigentümer. Hier verstehen Sie die Spezifika und die Wechselwirkung mit Mietrecht und Steuerrecht.

Antragsberechtigung als Vermieter

Vermieter können die BAFA-BEG-EM-Förderung beantragen. Voraussetzung: Eigentum am vermieteten Wohngebäude (oder einer Wohnung in einer WEG mit Beschluss). Förderfähige Kosten gleich wie bei Selbstnutzern: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € pro weitere. Grundförderung 30 % gilt. Klimabonus +20 % gilt bei Tausch alter Öl-/Gasheizung. Einkommensbonus +30 % gilt NICHT — der ist explizit Selbstnutzern vorbehalten. Maximalförderung als Vermieter daher typisch 50 %.

Modernisierungsumlage — Mietrechtliche Refinanzierung

Die nicht durch Förderung gedeckte Investition kann der Vermieter teilweise auf die Mieter umlegen — über die Modernisierungsumlage gemäß § 559 BGB. Aktuell: 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten dürfen jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden. Bei einer 50.000 €-Investition pro Wohnung: 4.000 € pro Jahr Mieterhöhung möglich. Wichtig: Förderzuschüsse müssen abgezogen werden, nur der Eigenanteil ist umlagefähig. Bei einem 50.000 €-Vorhaben mit 25.000 € BAFA-Zuschuss: nur die verbleibenden 25.000 € sind umlagefähig, 8 % davon = 2.000 € Mieterhöhung pro Jahr.

Steuerliche Behandlung

Die Investition kann steuerlich abgesetzt werden. Zwei Hauptpfade: 1) Anschaffungs- und Herstellungskosten — die Wärmepumpe wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (typisch 20-25 Jahre). Jährliche AfA mindert die Mieteinnahmen. 2) Erhaltungsaufwand — bei reiner Heizungs-Sanierung ohne wesentliche Wertverbesserung kann die Investition als sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand klassifiziert werden. Steuerberater entscheidet im konkreten Fall. Hinweis: Förderzuschüsse sind als Betriebseinnahmen zu versteuern, mindern aber gleichzeitig die abschreibbaren Anschaffungskosten.

Wirtschaftlichkeit für Vermieter

Die Wirtschaftlichkeit für Vermieter setzt sich zusammen aus: Steuerersparnis durch AfA oder Erhaltungsaufwand, Modernisierungsumlage als Mehr-Miete (8 % p.a. der Eigenanteil-Investition), Wertsteigerung des Mietobjekts (energetisch saniertes Gebäude erzielt höhere Mieten und Verkaufspreise), Vermeidung von Heizungs-Defekten und Mieterprotesten. Bei 50 % BAFA-Förderung und kompletter Modernisierungsumlage amortisiert sich die WP-Investition für den Vermieter typisch in 8-12 Jahren — schneller als bei Selbstnutzern wegen Mehr-Miete-Erträgen.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Vermieter den Einkommensbonus?
Nein. Der Einkommensbonus +30 % ist explizit Selbstnutzern vorbehalten. Maximalförderung als Vermieter daher 50 % (Grundförderung 30 % + Klimabonus +20 %).
Wie hoch darf die Modernisierungsumlage maximal sein?
8 % der Eigenanteil-Investition pro Jahr. Plus Kappungsgrenze von 2-3 € pro m² Wohnfläche pro Monat über 6 Jahre. Bei extremem Mietsteigerungs-Ergebnis kann der Mieter eine Härtefallregelung beantragen.
Muss ich Mieter über die Modernisierung informieren?
Ja, gemäß § 555c BGB schriftliche Modernisierungsankündigung mit Begründung, Beginn, voraussichtliche Dauer und Mieterhöhungs-Höhe. Mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme.

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