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BAFA-Förderung in der WEG

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) haben besondere Anforderungen bei der BAFA-Wärmepumpen-Förderung — der Beschluss der Eigentümerversammlung ist Voraussetzung. Hier verstehen Sie den Ablauf von Beschluss bis Auszahlung.

Antragsberechtigung in WEG

Bei einer WEG kann nicht ein einzelner Eigentümer den BAFA-Antrag stellen — die WEG als Gemeinschaft tritt als Antragsteller auf, vertreten durch die Hausverwaltung oder den WEG-Vorstand. Der Beschluss der Eigentümerversammlung ist Voraussetzung. Seit der WEG-Reform 2020 reicht für Wärmepumpen-Investitionen als Modernisierungs-Maßnahme die einfache Mehrheit (51 %) — ein einzelner Eigentümer kann nicht blockieren. Der Beschluss muss vor BAFA-Antragstellung vorliegen, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Förderhöhe pro Wohneinheit

Die BAFA-Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten: 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, 15.000 € pro weitere. Bei einem 8-WE-MFH also: 30.000 + 7×15.000 = 135.000 € förderfähige Kosten. Bei 50 % Förderung (Grundförderung 30 % + Klimabonus +20 %): 67.500 € Zuschuss. Plus KfW-Ergänzungskredit 358 für die Restfinanzierung. Wichtig: Klimabonus +20 % gilt nur, wenn die alte Heizung getauscht wird (nicht bei reinen Hybrid-Lösungen mit Beibehalt der Gas-Komponente).

Einkommensbonus in WEG

Der Einkommensbonus +30 % gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 €. In WEG-Konstellationen ist das problematisch: Die Förderung wird der WEG zugesprochen, nicht den einzelnen Eigentümern. Der Einkommensbonus kann nur anteilig für die selbstnutzenden Eigentümer geltend gemacht werden, deren Einkommen unter 40.000 € liegt. In gemischten WEG (Mix aus selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern) ist der Bonus oft nicht vollständig anwendbar. Praktisch fokussieren WEG meist auf Grundförderung 30 % + Klimabonus +20 % = 50 %.

Praktischer Ablauf

Schritt 1: Energieberater beauftragen für Heizlast-Berechnung und WEG-konforme Sanierungs-Konzept. Schritt 2: Eigentümerversammlung mit Sanierungs-Punkt einberufen. Energieberater präsentiert das Konzept, erklärt Förderung und Eigenanteile pro Eigentümer. Schritt 3: Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit. Schritt 4: BAFA-Antrag durch Hausverwaltung im Namen der WEG. Schritt 5: Bewilligung abwarten (4-8 Wochen). Schritt 6: Auftragsvergabe an Heizungsbauer durch WEG. Schritt 7: Umsetzung und Verwendungsnachweis. Schritt 8: Auszahlung an WEG, Verteilung auf Eigentümer nach Miteigentumsanteilen über die nächste Hausgeld-Abrechnung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die WEG-Beschlussfassung?
Realistisch 6-12 Monate vom ersten Antrag bis zum Beschluss. Eigene Sanierungs-Eigentümerversammlung mit Energieberater-Präsentation kann den Prozess beschleunigen.
Was, wenn ein Eigentümer den Beschluss verhindern will?
Bei einfacher Mehrheit (51 %) reicht es — ein einzelner Skeptiker kann nicht blockieren. Bei knappen Mehrheits-Verhältnissen helfen Energieberater-Wirtschaftlichkeitsrechnungen.
Bekomme ich Klimabonus auch in WEG?
Ja, sofern die alte zentrale Heizung (Öl/Gas mind. 20 Jahre alt) getauscht wird. Bei nur einem Wohnungs-Eigentümer-Tausch (z.B. Etagenheizung): individuell zu prüfen.

Förderung mit Energieberater optimal nutzen

Ein BAFA-Energieberater kennt alle Bonus-Bausteine für Ihre Konstellation.