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Selbstnutzer

Förderung als selbstnutzender Eigentümer — voller Hebel

Selbstnutzende Eigentümer haben Zugang zu allen BAFA-Bonus-Bausteinen: Grundförderung 30 % + Klimabonus +20 % + Einkommensbonus +30 % + iSFP-Bonus +5 %. Maximale Förderquote 70 %. Hier verstehen Sie, wie Sie die Boni optimal kombinieren.

Was bedeutet 'selbstnutzend'?

Selbstnutzender Eigentümer ist, wer im geförderten Gebäude selbst wohnt — als Hauptwohnsitz mit Meldebescheinigung. Mischformen (Eigentümer wohnt in einer Wohnung, andere Wohnungen sind vermietet) zählen anteilig: Die Förderung gilt voll, der Einkommensbonus aber nur anteilig für die selbstgenutzte Wohneinheit. Bei reinem Vermieter-Status entfällt der Einkommensbonus komplett. Nachweis der Selbstnutzung: Meldebescheinigung des aktuellen Wohnsitzes plus Grundbuch-Auszug zum Eigentum.

Vier Bonus-Bausteine optimal kombinieren

Maximale Förderausschöpfung erfordert die richtige Kombination: 1) Grundförderung 30 % — automatisch für jeden bewilligten Antrag. 2) Klimabonus +20 % — bei Tausch alter Öl- (jeden Alters) oder Gasheizung (mind. 20 Jahre). 3) Einkommensbonus +30 % — bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 € (Durchschnitt der zwei Vorjahre). 4) iSFP-Bonus +5 % — wenn die Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan stammt. Theoretische Summe 85 % — gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Kosten. Bei 30.000 € förderfähig: maximal 21.000 € Zuschuss.

Beispielrechnung Vollausschöpfung

Familie Müller (Haushalt 35.000 €) tauscht im 130-m²-EFH eine 25 Jahre alte Gasheizung gegen Vaillant aroTHERM plus 9 kW (Komplett-Investition 26.000 €). Ablauf: BAFA-zugelassener Energieberater erstellt iSFP (200 € Eigenanteil nach BAFA-Beratungs-Förderung). BAFA-Antrag online stellen — Bewilligung in 6 Wochen. Heizungsbauer beauftragen, Installation in 4 Wochen, Inbetriebnahme. Verwendungsnachweis durch Energieberater. Förderung: Grundförderung 30 % = 7.800 €, Klimabonus +20 % = 5.200 €, Einkommensbonus +30 % = 7.800 €, iSFP-Bonus +5 % = 1.300 €. Theoretische Summe 22.100 €, gedeckelt auf 70 % von 26.000 € = 18.200 € tatsächlich. Eigenanteil: 7.800 €.

Häufige Stolperfallen für Selbstnutzer

Auftrag-vor-Antrag-Falle: BAFA-Antrag muss zwingend vor Heizungsbauer-Auftragsvergabe gestellt werden — sonst Förderverlust. Klimabonus-Voraussetzung: Heizung muss FUNKTIONIEREND getauscht werden — bei Defekt entfällt der Bonus. Einkommens-Schwankungs-Falle: Bei knappem Haushaltseinkommen über/unter 40.000 € kann ein Sondereinkommen im Maßnahmenjahr den Bonus rückwirkend kosten. iSFP-vor-Maßnahme: iSFP muss vor der Maßnahmenstellung vorliegen, sonst entfällt der iSFP-Bonus. Tipp: Ein BAFA-zugelassener Energieberater navigiert Sie sicher durch alle Stolperfallen — über 90 % der erfolgreichen BAFA-Anträge laufen über Berater.

Häufige Fragen

Kann ich als Rentner den Einkommensbonus nutzen?
Ja, sofern Ihr Haushaltseinkommen (inklusive Renten) unter 40.000 € liegt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus den Einkommensteuerbescheiden der zwei Vorjahre.
Was zählt als 'selbstgenutzte Wohnung'?
Die Wohnung, die Sie als Hauptwohnsitz nutzen und in der Sie gemeldet sind. Bei Doppelwohnsitz: nur der Hauptwohnsitz zählt. Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze sind keine selbstgenutzten Wohnungen.
Lohnt sich der iSFP wirklich für die +5 %?
Bei einer 30.000-€-Investition ergeben +5 % = 1.500 € Förderung. iSFP-Erstellung kostet ca. 200-700 € Eigenanteil. Hebel ca. 1:5 bis 1:7 — fast immer wirtschaftlich. Plus: iSFP-Bonus gilt 15 Jahre auf alle Folge-Maßnahmen.

Förderung mit Energieberater optimal nutzen

Ein BAFA-Energieberater kennt alle Bonus-Bausteine für Ihre Konstellation.