Die 65-%-Erneuerbar-Regel — was sie wirklich verlangt
Die '65 %-Regel' im GEG §71 ist die zentrale Wärmewende-Vorschrift seit 2024. Aber wann genau greift sie? Welche Heizungen erfüllen sie? Hier verstehen Sie die Regel im Detail und was sie für Eigentümer konkret bedeutet.
Was die Regel sagt#
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regel gilt seit dem 1. Januar 2024 — aber zeitlich gestaffelt: Sie greift erst dann verpflichtend, wenn die Kommune einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat. Großstädte über 100.000 Einwohner: bis 30.06.2026. Kleinere Kommunen: bis 30.06.2028. In der Übergangsphase gelten Übergangsregelungen — fossile Heizungen dürfen weiter eingebaut werden mit Beratungspflicht und 5-Jahres-Frist zur GEG-Konformität.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?#
Vollständig erfüllt die Regel: 1) Wärmepumpen jeder Bauart (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Hybrid mit überwiegendem WP-Anteil). 2) Anschluss an Wärmenetze, deren Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammt. 3) Stromdirektheizung mit zertifiziert erneuerbarem Strom (praktisch nicht relevant). 4) Solarthermie als Hauptheizung mit Spitzenlast-Backup (technisch eingeschränkt einsetzbar). 5) Pelletheizung (Holz gilt als erneuerbar). 6) Biomethan-betriebene Heizungen mit zertifizierter Bio-Methan-Lieferung. NICHT erfüllt: reine Gas-Brennwertkessel, Öl-Heizungen, Kohle-Heizungen, Erdgas-BHKW ohne erneuerbaren Anteil.
Was bedeutet 'erneuerbare Energien' konkret?#
Im GEG-Sinn gelten als erneuerbar: Umweltwärme aus der Luft (für Luft-Wasser-WP), Erdwärme (für Sole-Wasser-WP), Grundwasser (für Wasser-Wasser-WP), Sonnenenergie (Solarthermie), Biomasse (Holz, Pellets, Hackschnitzel), Biogas/Bio-Methan, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. Strom gilt als erneuerbar, sofern der Versorger ihn zertifiziert als 100 % Ökostrom liefert. Bei Wärmepumpen wird der Anteil pauschal auf 65 % der eingesetzten Strommenge angesetzt — reflektiert die Tatsache, dass der deutsche Strommix Anfang 2024 etwa 50-55 % erneuerbar war (steigt bis 2030 auf > 80 %).
Was passiert bei Verstoß?#
Wer nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans eine Heizung einbaut, die die 65-%-Regel nicht erfüllt, ohne einen anerkannten Härtefall-Antrag, riskiert: 1) Bußgeld bis 50.000 € durch das örtliche Bauamt. 2) Anordnung zum Rückbau und Ersatz durch GEG-konforme Heizung. 3) Verlust von ggf. zwischenzeitlich beantragten Förderungen. Bestandsschutz: Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden — die Regel greift nur bei Neueinbau. Ältere Heizungen über 30 Jahre müssen nach §72 GEG ohnehin ersetzt werden — dann gilt die 65-%-Regel.
Häufige Fragen
Gilt die 65-%-Regel ab heute überall?▾
Erfüllt meine bestehende Gasheizung die Regel?▾
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Erneuerbar-Quote?▾
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