Startseite/Ratgeber/Die 65-%-Erneuerbar-Regel im GEG erklärt
GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel — was sie wirklich verlangt

Die '65 %-Regel' im GEG §71 ist die zentrale Wärmewende-Vorschrift seit 2024. Aber wann genau greift sie? Welche Heizungen erfüllen sie? Hier verstehen Sie die Regel im Detail und was sie für Eigentümer konkret bedeutet.

2 Min. Lesezeit4 Abschnitte·Xpora-Redaktion · geprüft 2026

Was die Regel sagt#

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regel gilt seit dem 1. Januar 2024 — aber zeitlich gestaffelt: Sie greift erst dann verpflichtend, wenn die Kommune einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat. Großstädte über 100.000 Einwohner: bis 30.06.2026. Kleinere Kommunen: bis 30.06.2028. In der Übergangsphase gelten Übergangsregelungen — fossile Heizungen dürfen weiter eingebaut werden mit Beratungspflicht und 5-Jahres-Frist zur GEG-Konformität.

Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?#

Vollständig erfüllt die Regel: 1) Wärmepumpen jeder Bauart (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Hybrid mit überwiegendem WP-Anteil). 2) Anschluss an Wärmenetze, deren Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammt. 3) Stromdirektheizung mit zertifiziert erneuerbarem Strom (praktisch nicht relevant). 4) Solarthermie als Hauptheizung mit Spitzenlast-Backup (technisch eingeschränkt einsetzbar). 5) Pelletheizung (Holz gilt als erneuerbar). 6) Biomethan-betriebene Heizungen mit zertifizierter Bio-Methan-Lieferung. NICHT erfüllt: reine Gas-Brennwertkessel, Öl-Heizungen, Kohle-Heizungen, Erdgas-BHKW ohne erneuerbaren Anteil.

Was bedeutet 'erneuerbare Energien' konkret?#

Im GEG-Sinn gelten als erneuerbar: Umweltwärme aus der Luft (für Luft-Wasser-WP), Erdwärme (für Sole-Wasser-WP), Grundwasser (für Wasser-Wasser-WP), Sonnenenergie (Solarthermie), Biomasse (Holz, Pellets, Hackschnitzel), Biogas/Bio-Methan, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. Strom gilt als erneuerbar, sofern der Versorger ihn zertifiziert als 100 % Ökostrom liefert. Bei Wärmepumpen wird der Anteil pauschal auf 65 % der eingesetzten Strommenge angesetzt — reflektiert die Tatsache, dass der deutsche Strommix Anfang 2024 etwa 50-55 % erneuerbar war (steigt bis 2030 auf > 80 %).

Was passiert bei Verstoß?#

Wer nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans eine Heizung einbaut, die die 65-%-Regel nicht erfüllt, ohne einen anerkannten Härtefall-Antrag, riskiert: 1) Bußgeld bis 50.000 € durch das örtliche Bauamt. 2) Anordnung zum Rückbau und Ersatz durch GEG-konforme Heizung. 3) Verlust von ggf. zwischenzeitlich beantragten Förderungen. Bestandsschutz: Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden — die Regel greift nur bei Neueinbau. Ältere Heizungen über 30 Jahre müssen nach §72 GEG ohnehin ersetzt werden — dann gilt die 65-%-Regel.

Häufige Fragen

Gilt die 65-%-Regel ab heute überall?
Nein. Erst nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans (Großstädte 30.06.2026, Kleinstädte 30.06.2028). Bis dahin Übergangsregelungen mit Beratungspflicht.
Erfüllt meine bestehende Gasheizung die Regel?
Bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz. Die 65-%-Regel greift nur bei Neueinbau (z.B. nach Defekt mit Komplett-Tausch). Reparaturen sind zulässig.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Erneuerbar-Quote?
Wird pauschal auf 65 % gesetzt — also genau die GEG-Mindestquote. WP erfüllt damit die Regel automatisch, unabhängig vom konkreten Strommix.

Energieberater zur GEG-konformen Lösung

Ein BAFA-Energieberater plant Ihre GEG-konforme Heizungs-Strategie.