Startseite/Ratgeber/Härtefall nach GEG §102 — wann gilt er?
Härtefall

GEG §102 — die Härtefall-Befreiung verstehen

Wenn die GEG-65-%-Regel nicht erfüllbar ist, sieht §102 eine Härtefall-Befreiung vor. Hier verstehen Sie die Anwendungsfälle, das Antragsverfahren und die Erfolgsaussichten.

2 Min. Lesezeit4 Abschnitte·Xpora-Redaktion · geprüft 2026

Drei Härtefall-Kategorien#

Das GEG unterscheidet drei Härtefall-Kategorien: 1) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit — die GEG-konforme Lösung übersteigt eine wirtschaftlich-zumutbare Investition. Faustregel: Investition >50 % des Verkehrswerts der Immobilie. 2) Technische Unmöglichkeit — keine WP, kein Wärmenetz, kein Pelletkessel ist im konkreten Gebäude umsetzbar. Sehr selten — Hochtemperatur-WP funktionieren in fast allen Gebäuden. 3) Altersbefreiung — selbstnutzende Eigentümer über 80 Jahren können eine generelle Befreiung beantragen. Dies ist die häufigste Härtefall-Konstellation in der Praxis.

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachweisen#

Für wirtschaftlichen Härtefall braucht es eine fundierte Wirtschaftlichkeits-Berechnung durch einen Sachverständigen. Inhalte: 1) Investitionsvolumen für GEG-konforme Lösung (z.B. Hochtemperatur-WP plus Heizflächen-Anpassung): 35.000-55.000 €. 2) Förderung-Berücksichtigung mit BAFA bis 70 %. 3) Vergleich Restkapital-Investition mit Verkehrswert der Immobilie. 4) Amortisations-Rechnung über erwartete Restnutzungs-Dauer. Bauamt prüft die Berechnung und entscheidet über Härtefall-Bewilligung. Erfolgsaussicht: bei Verkehrswerten unter 100.000 € und Restnutzung unter 7 Jahren oft positiv. Bei Verkehrswerten über 250.000 € sehr selten positiv.

Technische Unmöglichkeit#

Die technische Unmöglichkeit ist der schwerste Härtefall-Beleg. Bauamt prüft kritisch: 1) Keine Außenaufstellungs-Möglichkeit für WP — auch nicht mit Innenaufstellung mit Splitsystem? 2) Keine Erdsonden-Bohrung möglich UND keine Luft-Wasser-WP technisch umsetzbar? 3) Keine Anschluss-Möglichkeit an erneuerbares Wärmenetz? 4) Pelletheizung wegen Lager-Mangel und Schornstein-Unmöglichkeit ausgeschlossen? Wenn ALLE Optionen technisch unmöglich sind: Härtefall bewilligungsfähig. Sachverständigen-Gutachten zwingend (Architekt, Energieberater, ggf. Statiker). Erfolgsaussicht: bei sehr alten Gebäuden mit komplexem Denkmalschutz möglich, bei Standard-Gebäuden praktisch ausgeschlossen.

Altersbefreiung#

Die häufigste Härtefall-Anwendung: Selbstnutzende Eigentümer über 80 Jahren können eine vereinfachte Härtefall-Befreiung beantragen. Voraussetzungen: 1) Eigentümer über 80 Jahre alt (Stichtag: Antragsdatum). 2) Selbstnutzung der zu beheizenden Immobilie. 3) Keine umfassenden Sanierungs-Pläne. 4) Antragstellung beim örtlichen Bauamt mit Personalausweis-Kopie und Eigentums-Nachweis. Bewilligungs-Quote: praktisch immer positiv. Konsequenz: Befreiung von der 65-%-Regel für Heizungs-Neueinbau. Im Fall des späteren Eigentums-Wechsels (Erbe oder Verkauf): Befreiung erlischt, neue Eigentümer müssen GEG-Regel einhalten.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter gilt die Altersbefreiung?
80 Jahre zum Antragsdatum. Bei Eheleuten muss mindestens einer 80 sein. Selbstnutzung Pflicht.
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei wirtschaftlichem Härtefall?
Sehr standortabhängig. Bei kleinen Verkehrswerten unter 100.000 € und kurzer Restnutzung oft positiv. Bei normalen Eigenheimen mit Wert über 250.000 € meist negativ — Hochtemperatur-WP gilt als zumutbar.
Was kostet ein Härtefall-Antrag?
Verwaltungs-Gebühr 100-300 €. Sachverständigen-Gutachten 1.500-3.500 €. Bei wirtschaftlichem Härtefall plus Wirtschaftlichkeits-Rechnung 500-1.000 €.

Energieberater zur GEG-konformen Lösung

Ein BAFA-Energieberater plant Ihre GEG-konforme Heizungs-Strategie.