GEG §102 — die Härtefall-Befreiung verstehen
Wenn die GEG-65-%-Regel nicht erfüllbar ist, sieht §102 eine Härtefall-Befreiung vor. Hier verstehen Sie die Anwendungsfälle, das Antragsverfahren und die Erfolgsaussichten.
Drei Härtefall-Kategorien#
Das GEG unterscheidet drei Härtefall-Kategorien: 1) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit — die GEG-konforme Lösung übersteigt eine wirtschaftlich-zumutbare Investition. Faustregel: Investition >50 % des Verkehrswerts der Immobilie. 2) Technische Unmöglichkeit — keine WP, kein Wärmenetz, kein Pelletkessel ist im konkreten Gebäude umsetzbar. Sehr selten — Hochtemperatur-WP funktionieren in fast allen Gebäuden. 3) Altersbefreiung — selbstnutzende Eigentümer über 80 Jahren können eine generelle Befreiung beantragen. Dies ist die häufigste Härtefall-Konstellation in der Praxis.
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachweisen#
Für wirtschaftlichen Härtefall braucht es eine fundierte Wirtschaftlichkeits-Berechnung durch einen Sachverständigen. Inhalte: 1) Investitionsvolumen für GEG-konforme Lösung (z.B. Hochtemperatur-WP plus Heizflächen-Anpassung): 35.000-55.000 €. 2) Förderung-Berücksichtigung mit BAFA bis 70 %. 3) Vergleich Restkapital-Investition mit Verkehrswert der Immobilie. 4) Amortisations-Rechnung über erwartete Restnutzungs-Dauer. Bauamt prüft die Berechnung und entscheidet über Härtefall-Bewilligung. Erfolgsaussicht: bei Verkehrswerten unter 100.000 € und Restnutzung unter 7 Jahren oft positiv. Bei Verkehrswerten über 250.000 € sehr selten positiv.
Technische Unmöglichkeit#
Die technische Unmöglichkeit ist der schwerste Härtefall-Beleg. Bauamt prüft kritisch: 1) Keine Außenaufstellungs-Möglichkeit für WP — auch nicht mit Innenaufstellung mit Splitsystem? 2) Keine Erdsonden-Bohrung möglich UND keine Luft-Wasser-WP technisch umsetzbar? 3) Keine Anschluss-Möglichkeit an erneuerbares Wärmenetz? 4) Pelletheizung wegen Lager-Mangel und Schornstein-Unmöglichkeit ausgeschlossen? Wenn ALLE Optionen technisch unmöglich sind: Härtefall bewilligungsfähig. Sachverständigen-Gutachten zwingend (Architekt, Energieberater, ggf. Statiker). Erfolgsaussicht: bei sehr alten Gebäuden mit komplexem Denkmalschutz möglich, bei Standard-Gebäuden praktisch ausgeschlossen.
Altersbefreiung#
Die häufigste Härtefall-Anwendung: Selbstnutzende Eigentümer über 80 Jahren können eine vereinfachte Härtefall-Befreiung beantragen. Voraussetzungen: 1) Eigentümer über 80 Jahre alt (Stichtag: Antragsdatum). 2) Selbstnutzung der zu beheizenden Immobilie. 3) Keine umfassenden Sanierungs-Pläne. 4) Antragstellung beim örtlichen Bauamt mit Personalausweis-Kopie und Eigentums-Nachweis. Bewilligungs-Quote: praktisch immer positiv. Konsequenz: Befreiung von der 65-%-Regel für Heizungs-Neueinbau. Im Fall des späteren Eigentums-Wechsels (Erbe oder Verkauf): Befreiung erlischt, neue Eigentümer müssen GEG-Regel einhalten.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter gilt die Altersbefreiung?▾
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei wirtschaftlichem Härtefall?▾
Was kostet ein Härtefall-Antrag?▾
Energieberater zur GEG-konformen Lösung
Ein BAFA-Energieberater plant Ihre GEG-konforme Heizungs-Strategie.