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Heizungsgesetz

Heizungsgesetz 2026 — was muss ich wirklich tun?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG §71) verpflichtet seit 2024 den Einbau erneuerbarer Heizungen — aber nur nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans (KWP). Hier verstehen Sie die echten Pflichten, Fristen und Härtefall-Regelungen — pro Bundesland und Stadt unterschiedlich.

Die 65-%-Erneuerbar-Regel — was sie wirklich verlangt

Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das GEG §71 jede neu eingebaute Heizung dazu, zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben zu werden. Wichtig: Die Pflicht greift NICHT sofort, sondern erst nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans in Ihrer Stadt — und das passiert je nach Stadtgröße zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Bis dahin gelten Übergangsregelungen: Sie dürfen weiter fossile Heizungen einbauen, wenn Sie eine Beratungspflicht erfüllen und einen Pfad in Richtung Erneuerbar-Anteil zeigen können.

Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Danach greift die 65-%-Regel.

Kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben Zeit bis zu diesem Datum.

Bundesländer

Stand der Wärmeplanung in allen 16 Bundesländern

Jedes Bundesland setzt die Wärmeplanung anders um — Roll-out-Geschwindigkeit, Härtefall-Praxis und Beispielstädte unterscheiden sich. Wählen Sie Ihr Bundesland für die konkrete Situation.

Baden-Württemberg

5 Beispielstädte · Klimaschutz-Portal Baden-Württemberg

BW hat als erstes Land das Klimaschutzgesetz konsequent umgesetzt. Eigentümer in Stadtkreisen profitieren von früh verfügbarer Planungssicherheit. In ländlichen Bereichen liegt das KWP-Niveau heterogener — kleinere Gemeinden sind noch im Roll-out.

Bayern

5 Beispielstädte · Energieagentur Bayern — Wärmeplanung

Bayern ist klimatisch heterogen: Alpenvorland mit höheren Heizgradtagen, Alpen-Lagen mit harten Wintern (oft über 4.000 Kd/a), milderes Klima im Bayerischen Untermain. Heizungsgrößen müssen entsprechend angepasst werden — pauschale Übertragung von Plänen aus Norddeutschland passt nicht.

Berlin

3 Beispielstädte · Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm

Berlin hat hohen Mehrfamilienhaus-Anteil und stark ausgebautes Fernwärmenetz. Für viele Berliner Eigentümer ist Fernwärme-Anschluss die wirtschaftlichste Option — Wärmepumpe lohnt sich vor allem bei Einzelhäusern, in WEG nur mit Mehrheitsbeschluss.

Brandenburg

4 Beispielstädte · Energie und Klima Brandenburg

Brandenburg hat als Flächenland überdurchschnittliche Heizgradtage in den nordöstlichen Lagen (~3.500 Kd/a). Sole-Wasser-Wärmepumpen sind dort wegen guter Bohrbedingungen oft sinnvoll. In Berliner Speckgürtel-Lagen herrscht typisches mitteldeutsches Klima.

Bremen

2 Beispielstädte · Senator für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen

Norddeutsches Küstenklima mit milden Wintern (Heizgradtage ~3.300 Kd/a) und höherer Luftfeuchtigkeit. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind effizient, brauchen jedoch verstärkten Korrosionsschutz wegen salzhaltiger Luft.

Hamburg

3 Beispielstädte · Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg

Maritimes Klima mit milden Wintern (~3.300 Kd/a). Hoher Fernwärme-Ausbau-Trend; in vielen Stadtteilen ist Anschluss die wirtschaftlichste Option. Wärmepumpen-Außeneinheiten an der Küste benötigen Korrosionsschutz.

Hessen

5 Beispielstädte · LandesEnergieAgentur Hessen

Rhein-Main-Gebiet mit besonders mildem Klima (~3.100 Kd/a, ~1.700 Sonnenstunden) — sehr gute Bedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen + PV-Kopplung. Im Vogelsberg/Osthessen kältere Winter (Heizgradtage über 3.700 Kd/a).

Mecklenburg-Vorpommern

4 Beispielstädte · Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV

Norddeutsches Küstenklima mit milden Wintern (~3.200 Kd/a) aber hoher Wind- und Salzbelastung. Luft-Wasser-Wärmepumpen-Außeneinheiten benötigen verstärkten Korrosionsschutz und Sturmsicherung.

Niedersachsen

5 Beispielstädte · Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Niedersachsen ist klimatisch sehr heterogen: Nordsee-Küste mild (~3.300 Kd/a), Harz und Solling mit kalten Wintern (~3.700 Kd/a). Heizungsauslegung muss regional angepasst werden — pauschale Standard-Auslegung passt nicht für alle Lagen.

Nordrhein-Westfalen

6 Beispielstädte · Energy4Climate NRW — Wärmeplanung

NRW ist klimatisch heterogen: Niederrhein mild, Sauerland mit kälteren Wintern. Hoher Mehrfamilienhaus-Anteil im Ruhrgebiet — Wärmepumpe ist im Einzelhaus oft beste Option, in MFH-Quartieren ist Fernwärme häufig wirtschaftlicher.

Rheinland-Pfalz

5 Beispielstädte · Energieagentur Rheinland-Pfalz

Pfälzer Mildklima mit über 1.800 Sonnenstunden — exzellente Bedingungen für PV + Wärmepumpe-Kombination. Im Eifel-Hunsrück-Bereich kühlere Winter, höhere WP-Auslegungsreserve nötig.

Saarland

3 Beispielstädte · Saarländisches Klimaschutzgesetz

Mildes saarländisches Klima ähnlich Pfalz und Bergstraße — gute Bedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen ohne hohe Heizstab-Reserve. In den ehemaligen Bergbau-Quartieren manchmal komplexe Bestandssituation.

Sachsen

4 Beispielstädte · Sächsische Energieagentur SAENA

Sachsen klimatisch zweigeteilt: Tieflagen (Leipzig, Dresden) mild, Erzgebirge mit harten Wintern (Heizgradtage 4.000+ Kd/a). Bei Standorten über 600 m üNN ist Heizleistungs-Reserve essentiell.

Sachsen-Anhalt

3 Beispielstädte · Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt LENA

Mitteldeutsches Klima mit kontinentaler Prägung — kalte Winter (Heizgradtage 3.500–3.800 Kd/a). Wärmepumpen-Auslegung mit Reserve für längere Frostperioden empfehlenswert.

Schleswig-Holstein

4 Beispielstädte · Energie und Klima Schleswig-Holstein

Maritimes Küstenklima mit milden Wintern (Heizgradtage ~3.200 Kd/a) und hoher Wind- und Salzbelastung. Wärmepumpen-Außeneinheiten in Küstennähe brauchen Korrosionsschutz und Sturmsicherung.

Thüringen

3 Beispielstädte · Thüringer Energie- und Klimaschutzagentur ThEGA

Thüringer Wald und Mittelgebirgs-Lagen haben kältere Winter (Heizgradtage 3.700+ Kd/a). In Höhenlagen über 500 m üNN ist eine Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Luft-Wasser-WP mit großzügiger Reserve sinnvoll.

Was Eigentümer wirklich tun sollten

  • Status der eigenen Stadt prüfen

    Ist der kommunale Wärmeplan bereits veröffentlicht oder noch in Erstellung? Davon hängt ab, wann die 65-%-Regel für Sie greift.

  • Quartiers-Eignungsgebiet kennen

    Der Wärmeplan weist Ihrem Grundstück eines der drei Eignungsgebiete zu: Wärmenetz (Fernwärme geplant), dezentral (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet.

  • Vor jeder Heizungs-Investition den Plan einsehen

    Eine teure Wärmepumpe lohnt sich nicht, wenn Ihr Quartier in 2 Jahren ans Fernwärmenetz angeschlossen wird. Umgekehrt verschwenden Sie Geld, wenn Sie auf Fernwärme warten, die nie kommt.

  • Härtefall-Argumente sauber dokumentieren

    Bei wirtschaftlicher oder technischer Härte gibt es Befreiungen — aber nur mit nachvollziehbaren Belegen (Wirtschaftlichkeitsrechnung, Gutachten, Altersnachweis).

  • Energieberatung vor jeder Entscheidung

    Eine staatlich geförderte Erstberatung über die Verbraucherzentrale ist günstig (30–60 €) und sortiert Ihre Optionen. Für die BAFA-iSFP-Förderung benötigen Sie zusätzlich einen BAFA-zugelassenen Energieberater.

Härtefall

Wann gilt eine Härtefall-Befreiung?

Das GEG sieht in §102 eine Befreiung von der 65-%-Regel vor, wenn die Umstellung wirtschaftlich oder technisch unzumutbar ist. Typische Anwendungsfälle:

  • Eigentümer über 80 Jahre und selbstnutzend (Altersbefreiung)
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Umstellung (nachweisbare Wirtschaftlichkeitsberechnung)
  • Technische Unmöglichkeit (z. B. Denkmalschutz schließt Außeneinheit aus, kein Platz für Pufferspeicher)
  • Gebäude wird absehbar abgerissen oder grundlegend umgebaut

Härtefall-Anträge werden vom örtlichen Bauamt geprüft. Eine professionelle Begleitung durch einen Energieberater erhöht die Erfolgschancen erheblich, weil die Wirtschaftlichkeits-Argumentation fundiert dokumentiert wird.

Klarheit über Ihre Pflichten — mit Energieberater

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung mit maximaler Förderausschöpfung.