Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Berlin
Berlin hat hohen Mehrfamilienhaus-Anteil und stark ausgebautes Fernwärmenetz. Für viele Berliner Eigentümer ist Fernwärme-Anschluss die wirtschaftlichste Option — Wärmepumpe lohnt sich vor allem bei Einzelhäusern, in WEG nur mit Mehrheitsbeschluss.
GEG §71
Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Berlin
Berlin als Stadtstaat unterliegt der Großstadt-Frist 30.06.2026. Die Berliner Wärmeplanung läuft bereits seit 2023 koordiniert auf Quartiersebene. Nach Vorliegen des Wärmeplans gilt für neue Heizungen die 65-%-Erneuerbar-Regel. Berlin hat zusätzlich ein eigenes Klimaschutz- und Energiewendegesetz mit ambitionierterer Zielsetzung als der Bund.
Frist Großstädte
30. Juni 2026
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Frist kleinere Kommunen
30. Juni 2028
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.
Roll-out
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Berlin
Berlin baut das Fernwärmenetz massiv aus — bestehende Netze decken bereits große Teile der Innenstadt. Der Wärmeplan weist Quartiere für Fernwärme-Erweiterung, dezentrale Wärmepumpen-Lösungen und Prüfgebiete aus. Eigentümer in Innenstadtlagen sollten vor jeder Heizungsentscheidung den Berliner Wärmeplan auf Quartiersebene prüfen.
Offizielle Quelle
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Berlin — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.
Portal besuchenBeispielstädte in Berlin
Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm.
Berlin-Mitte
~385.000 Einwohner
Hoher Fernwärme-Anteil; viele Wohnungen bereits angeschlossen.
Berlin-Pankow
~410.000 Einwohner
Mix aus Fernwärme und dezentral; Wärmeplan im Verfahren.
Berlin-Steglitz-Zehlendorf
~310.000 Einwohner
Tendenz dezentral (Einfamilienhaus-geprägt); Wärmepumpen-Ausbau möglich.
Härtefall
Härtefall-Regelung in Berlin
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft Härtefall-Anträge. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) — in Berlin sehr verbreitet — gibt es eine zusätzliche Hürde: Wärmepumpen-Investitionen erfordern WEG-Beschluss. Vor Antragsstellung sollte daher die WEG-Mehrheit gesichert sein.
Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.
Häufige Fragen — Heizungsgesetz Berlin
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Berlin?▾
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?▾
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?▾
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?▾
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?▾
GEG-konforme Heizung in Berlin planen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.
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