Berlin

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Berlin

Berlin hat hohen Mehrfamilienhaus-Anteil und stark ausgebautes Fernwärmenetz. Für viele Berliner Eigentümer ist Fernwärme-Anschluss die wirtschaftlichste Option — Wärmepumpe lohnt sich vor allem bei Einzelhäusern, in WEG nur mit Mehrheitsbeschluss.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Berlin

Berlin als Stadtstaat unterliegt der Großstadt-Frist 30.06.2026. Die Berliner Wärmeplanung läuft bereits seit 2023 koordiniert auf Quartiersebene. Nach Vorliegen des Wärmeplans gilt für neue Heizungen die 65-%-Erneuerbar-Regel. Berlin hat zusätzlich ein eigenes Klimaschutz- und Energiewendegesetz mit ambitionierterer Zielsetzung als der Bund.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Berlin

Berlin baut das Fernwärmenetz massiv aus — bestehende Netze decken bereits große Teile der Innenstadt. Der Wärmeplan weist Quartiere für Fernwärme-Erweiterung, dezentrale Wärmepumpen-Lösungen und Prüfgebiete aus. Eigentümer in Innenstadtlagen sollten vor jeder Heizungsentscheidung den Berliner Wärmeplan auf Quartiersebene prüfen.

Offizielle Quelle

Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Berlin — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Berlin

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm.

Berlin-Mitte

~385.000 Einwohner

Hoher Fernwärme-Anteil; viele Wohnungen bereits angeschlossen.

Berlin-Pankow

~410.000 Einwohner

Mix aus Fernwärme und dezentral; Wärmeplan im Verfahren.

Berlin-Steglitz-Zehlendorf

~310.000 Einwohner

Tendenz dezentral (Einfamilienhaus-geprägt); Wärmepumpen-Ausbau möglich.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Berlin

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft Härtefall-Anträge. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) — in Berlin sehr verbreitet — gibt es eine zusätzliche Hürde: Wärmepumpen-Investitionen erfordern WEG-Beschluss. Vor Antragsstellung sollte daher die WEG-Mehrheit gesichert sein.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Berlin

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Berlin?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Berlin nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Berlin.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm.

GEG-konforme Heizung in Berlin planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.