Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Baden-Württemberg
BW hat als erstes Land das Klimaschutzgesetz konsequent umgesetzt. Eigentümer in Stadtkreisen profitieren von früh verfügbarer Planungssicherheit. In ländlichen Bereichen liegt das KWP-Niveau heterogener — kleinere Gemeinden sind noch im Roll-out.
GEG §71
Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist Vorreiter bei der kommunalen Wärmeplanung — als erstes Bundesland verpflichtete BW bereits 2020 alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte (über 20.000 Einwohner) zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis Ende 2023. Bundesweite WPG-Fristen ab 2026 sind damit für viele BW-Kommunen bereits erfüllt. Beim GEG-§71 gilt: nach Vorlage des Wärmeplans muss jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Frist Großstädte
30. Juni 2026
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Frist kleinere Kommunen
30. Juni 2028
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.
Roll-out
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg
Über 100 Stadtkreise und Große Kreisstädte haben bereits einen veröffentlichten Wärmeplan vorgelegt — darunter Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg. Die Pläne weisen Wärmenetz-Eignungsgebiete, dezentrale Eignungsgebiete und Prüfgebiete aus. Eigentümer sollten vor jeder Heizungsentscheidung den lokalen Wärmeplan konsultieren — bestimmte Quartiere sind für Fernwärme-Anschluss vorgesehen, andere für individuelle Wärmepumpen.
Offizielle Quelle
Klimaschutz-Portal Baden-Württemberg
Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Baden-Württemberg — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.
Portal besuchenBeispielstädte in Baden-Württemberg
Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Klimaschutz-Portal Baden-Württemberg.
Stuttgart
~635.000 Einwohner
Wärmeplan veröffentlicht; Fernwärme-Ausbau in mehreren Stadtbezirken vorgesehen.
Mannheim
~315.000 Einwohner
Wärmeplan veröffentlicht; großflächiges Fernwärme-Netz mit Ausbauplänen.
Karlsruhe
~308.000 Einwohner
Wärmeplan veröffentlicht; Mix aus Fernwärme-Eignungsgebieten und dezentralen Wärmepumpen-Quartieren.
Freiburg im Breisgau
~235.000 Einwohner
Wärmeplan veröffentlicht; sehr ambitionierter Klimakurs (Klimaneutralität 2038).
Heidelberg
~160.000 Einwohner
Wärmeplan veröffentlicht; starker Fernwärme-Anteil.
Härtefall
Härtefall-Regelung in Baden-Württemberg
Bei wirtschaftlichen oder technischen Härtefällen sieht das GEG eine Befreiung von der 65-%-Regel vor. In Baden-Württemberg prüft die untere Bauaufsichtsbehörde (Stadtkreis oder Landratsamt) die Härtefall-Anträge. Typische Anwendungsfälle: Eigentümer über 80 Jahren, wirtschaftlich unzumutbare Sanierung, fehlende technische Eignung des Gebäudes.
Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.
Häufige Fragen — Heizungsgesetz Baden-Württemberg
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Baden-Württemberg?▾
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?▾
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?▾
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?▾
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?▾
GEG-konforme Heizung in Baden-Württemberg planen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.
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