Bremen

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Bremen

Norddeutsches Küstenklima mit milden Wintern (Heizgradtage ~3.300 Kd/a) und höherer Luftfeuchtigkeit. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind effizient, brauchen jedoch verstärkten Korrosionsschutz wegen salzhaltiger Luft.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Bremen

Bremen als Stadtstaat unterliegt der Großstadt-Frist 30.06.2026. Die Wärmeplanung läuft koordiniert für Bremen-Stadt und Bremerhaven. Nach Vorliegen des Plans gilt die 65-%-Erneuerbar-Regel für neue Heizungen.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Bremen

Bremen-Stadt und Bremerhaven sind in der Wärmeplanungs-Erstellung. Bremen hat überdurchschnittlichen Fernwärme-Anteil, der weiter ausgebaut werden soll. In Stadtteilen mit bereits dichtem Fernwärme-Netz ist der Anschluss oft die wirtschaftlich sinnvollste Option.

Offizielle Quelle

Senator für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Bremen — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Bremen

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Senator für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen.

Bremen-Stadt

~570.000 Einwohner

Wärmeplan in Erstellung; deutlicher Fernwärme-Ausbau geplant.

Bremerhaven

~115.000 Einwohner

Wärmeplan in Erstellung; eigenes Stadtwerke-Wärmenetz.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Bremen

Härtefall-Anträge prüft das Senatorium. Da Bremen klein und stadtgeprägt ist, sind die meisten Eigentümer entweder im Fernwärme-Eignungsgebiet oder in dezentralen Wärmepumpen-Quartieren — Härtefälle sind seltener als in Flächenländern.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Bremen

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Bremen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Bremen nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Bremen.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Senator für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen.

GEG-konforme Heizung in Bremen planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.