Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Bayern
Bayern ist klimatisch heterogen: Alpenvorland mit höheren Heizgradtagen, Alpen-Lagen mit harten Wintern (oft über 4.000 Kd/a), milderes Klima im Bayerischen Untermain. Heizungsgrößen müssen entsprechend angepasst werden — pauschale Übertragung von Plänen aus Norddeutschland passt nicht.
GEG §71
Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Bayern
Bayern setzt das Bundes-WPG mit eigener Auslegung um: Großstädte über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Gemeinden bis 30. Juni 2028. Beim GEG-§71 gilt nach Vorliegen des Wärmeplans die 65-%-Erneuerbar-Regel für neue Heizungen. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, kleinere Kommunen bei der Wärmeplanung mit Förderprogrammen zu unterstützen.
Frist Großstädte
30. Juni 2026
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Frist kleinere Kommunen
30. Juni 2028
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.
Roll-out
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Bayern
München, Nürnberg, Augsburg und weitere Großstädte sind im Verfahren oder haben bereits Entwürfe veröffentlicht. Bayern hat einen heterogenen Roll-out: Großstädte sind weit fortgeschritten, viele kleinere Gemeinden haben noch nicht begonnen. Für Eigentümer in Großstädten lohnt sich vor Heizungsinvestition ein Blick in den Wärmeplan-Entwurf.
Offizielle Quelle
Energieagentur Bayern — Wärmeplanung
Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Bayern — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.
Portal besuchenBeispielstädte in Bayern
Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Energieagentur Bayern — Wärmeplanung.
München
~1.500.000 Einwohner
Wärmeplan im finalen Verfahren; ambitionierter Fernwärme-Ausbau geplant (Klimaneutralität 2035).
Nürnberg
~530.000 Einwohner
Wärmeplan im Verfahren; Fernwärme-Netzausbau in mehreren Stadtteilen.
Augsburg
~300.000 Einwohner
Wärmeplan-Erstellung läuft; Mix aus Fernwärme + dezentral.
Würzburg
~125.000 Einwohner
KWP im Anlauf; Frist bis 30.06.2026.
Regensburg
~155.000 Einwohner
KWP-Erstellung gestartet; Frist 30.06.2026.
Härtefall
Härtefall-Regelung in Bayern
Härtefall-Anträge nach GEG werden in Bayern vom örtlichen Bauamt geprüft. Kriterien: wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Untauglichkeit des Gebäudes, oder Alter des Eigentümers. Bayern hat zusätzlich angekündigt, in Härtefällen den Übergang über Hybridheizungen pragmatisch zu unterstützen.
Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.
Häufige Fragen — Heizungsgesetz Bayern
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Bayern?▾
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?▾
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?▾
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?▾
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?▾
GEG-konforme Heizung in Bayern planen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.
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