Bayern

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Bayern

Bayern ist klimatisch heterogen: Alpenvorland mit höheren Heizgradtagen, Alpen-Lagen mit harten Wintern (oft über 4.000 Kd/a), milderes Klima im Bayerischen Untermain. Heizungsgrößen müssen entsprechend angepasst werden — pauschale Übertragung von Plänen aus Norddeutschland passt nicht.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Bayern

Bayern setzt das Bundes-WPG mit eigener Auslegung um: Großstädte über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Gemeinden bis 30. Juni 2028. Beim GEG-§71 gilt nach Vorliegen des Wärmeplans die 65-%-Erneuerbar-Regel für neue Heizungen. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, kleinere Kommunen bei der Wärmeplanung mit Förderprogrammen zu unterstützen.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Bayern

München, Nürnberg, Augsburg und weitere Großstädte sind im Verfahren oder haben bereits Entwürfe veröffentlicht. Bayern hat einen heterogenen Roll-out: Großstädte sind weit fortgeschritten, viele kleinere Gemeinden haben noch nicht begonnen. Für Eigentümer in Großstädten lohnt sich vor Heizungsinvestition ein Blick in den Wärmeplan-Entwurf.

Offizielle Quelle

Energieagentur Bayern — Wärmeplanung

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Bayern — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

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Beispielstädte in Bayern

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Energieagentur Bayern — Wärmeplanung.

München

~1.500.000 Einwohner

Wärmeplan im finalen Verfahren; ambitionierter Fernwärme-Ausbau geplant (Klimaneutralität 2035).

Nürnberg

~530.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Fernwärme-Netzausbau in mehreren Stadtteilen.

Augsburg

~300.000 Einwohner

Wärmeplan-Erstellung läuft; Mix aus Fernwärme + dezentral.

Würzburg

~125.000 Einwohner

KWP im Anlauf; Frist bis 30.06.2026.

Regensburg

~155.000 Einwohner

KWP-Erstellung gestartet; Frist 30.06.2026.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Bayern

Härtefall-Anträge nach GEG werden in Bayern vom örtlichen Bauamt geprüft. Kriterien: wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Untauglichkeit des Gebäudes, oder Alter des Eigentümers. Bayern hat zusätzlich angekündigt, in Härtefällen den Übergang über Hybridheizungen pragmatisch zu unterstützen.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Bayern

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Bayern?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Bayern nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Bayern.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Energieagentur Bayern — Wärmeplanung.

GEG-konforme Heizung in Bayern planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.