Hessen

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Hessen

Rhein-Main-Gebiet mit besonders mildem Klima (~3.100 Kd/a, ~1.700 Sonnenstunden) — sehr gute Bedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen + PV-Kopplung. Im Vogelsberg/Osthessen kältere Winter (Heizgradtage über 3.700 Kd/a).

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Hessen

Hessen unterliegt den Bundesfristen: Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028. Hessen unterstützt die Kommunen mit einem Förderprogramm und der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) bei der KWP-Erstellung. Die 65-%-Regel gilt nach Vorlage des Plans für neue Heizungen.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Hessen

Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt sind in der Wärmeplanung weit fortgeschritten. Frankfurt hat einen ambitionierten Plan zur Dekarbonisierung der Fernwärme. In Mittelhessen und Nordhessen ist die KWP heterogener — viele Klein- und Mittelstädte sind im Anlauf.

Offizielle Quelle

LandesEnergieAgentur Hessen

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Hessen — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Hessen

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das LandesEnergieAgentur Hessen.

Frankfurt am Main

~775.000 Einwohner

Wärmeplan in Erstellung; ambitionierte Fernwärme-Dekarbonisierung.

Wiesbaden

~280.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Mix aus Fernwärme und dezentral.

Kassel

~205.000 Einwohner

Wärmeplan-Erstellung gestartet; Stadtwerke-Wärmenetz.

Darmstadt

~160.000 Einwohner

Wärmeplan im Anlauf; Universitätsstadt-Schwerpunkt.

Offenbach am Main

~135.000 Einwohner

KWP im Verfahren.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Hessen

Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. Hessen unterstützt energetische Sanierungen mit dem Hessischen Energie-Effizienz-Bonus, der auch in Härtefall-Konstellationen mit BAFA-Förderung kombinierbar ist.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Hessen

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Hessen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Hessen nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Hessen.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das LandesEnergieAgentur Hessen.

GEG-konforme Heizung in Hessen planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.