Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Hessen
Rhein-Main-Gebiet mit besonders mildem Klima (~3.100 Kd/a, ~1.700 Sonnenstunden) — sehr gute Bedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen + PV-Kopplung. Im Vogelsberg/Osthessen kältere Winter (Heizgradtage über 3.700 Kd/a).
GEG §71
Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Hessen
Hessen unterliegt den Bundesfristen: Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028. Hessen unterstützt die Kommunen mit einem Förderprogramm und der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) bei der KWP-Erstellung. Die 65-%-Regel gilt nach Vorlage des Plans für neue Heizungen.
Frist Großstädte
30. Juni 2026
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Frist kleinere Kommunen
30. Juni 2028
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.
Roll-out
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Hessen
Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt sind in der Wärmeplanung weit fortgeschritten. Frankfurt hat einen ambitionierten Plan zur Dekarbonisierung der Fernwärme. In Mittelhessen und Nordhessen ist die KWP heterogener — viele Klein- und Mittelstädte sind im Anlauf.
Offizielle Quelle
LandesEnergieAgentur Hessen
Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Hessen — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.
Portal besuchenBeispielstädte in Hessen
Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das LandesEnergieAgentur Hessen.
Frankfurt am Main
~775.000 Einwohner
Wärmeplan in Erstellung; ambitionierte Fernwärme-Dekarbonisierung.
Wiesbaden
~280.000 Einwohner
Wärmeplan im Verfahren; Mix aus Fernwärme und dezentral.
Kassel
~205.000 Einwohner
Wärmeplan-Erstellung gestartet; Stadtwerke-Wärmenetz.
Darmstadt
~160.000 Einwohner
Wärmeplan im Anlauf; Universitätsstadt-Schwerpunkt.
Offenbach am Main
~135.000 Einwohner
KWP im Verfahren.
Härtefall
Härtefall-Regelung in Hessen
Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. Hessen unterstützt energetische Sanierungen mit dem Hessischen Energie-Effizienz-Bonus, der auch in Härtefall-Konstellationen mit BAFA-Förderung kombinierbar ist.
Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.
Häufige Fragen — Heizungsgesetz Hessen
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Hessen?▾
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?▾
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?▾
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?▾
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?▾
GEG-konforme Heizung in Hessen planen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.
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