Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern
Norddeutsches Küstenklima mit milden Wintern (~3.200 Kd/a) aber hoher Wind- und Salzbelastung. Luft-Wasser-Wärmepumpen-Außeneinheiten benötigen verstärkten Korrosionsschutz und Sturmsicherung.
GEG §71
Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern unterliegt den Bundesfristen: Rostock und Schwerin als Großstädte bis 30.06.2026, alle anderen Gemeinden bis 30.06.2028. MV hat als großes Flächenland mit dünner Besiedlung viele Klein- und Mittelstädte — die KWP-Erstellung läuft in vielen Kommunen erst im Anlauf.
Frist Großstädte
30. Juni 2026
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Frist kleinere Kommunen
30. Juni 2028
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.
Roll-out
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern
Rostock und Schwerin sind im Wärmeplan-Verfahren. In den ländlichen Gebieten dominieren dezentrale Lösungen — Wärmepumpe, Pellets, in Küsten-Lagen auch Solarthermie. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV unterstützt Gemeinden bei der KWP-Erstellung.
Offizielle Quelle
Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV
Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.
Portal besuchenBeispielstädte in Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV.
Rostock
~210.000 Einwohner
Wärmeplan im Verfahren; Stadtwerke-Wärmenetz.
Schwerin
~95.000 Einwohner
KWP-Erstellung gestartet.
Neubrandenburg
~64.000 Einwohner
KWP im Anlauf; Frist 30.06.2028.
Stralsund
~60.000 Einwohner
KWP im Anlauf.
Härtefall
Härtefall-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern
Härtefall-Anträge prüfen die örtlichen Bauämter. In MV-Streusiedlungen ohne Wärmenetz-Aussicht ist die individuelle Wärmepumpe meist die einzige praktische Option — Härtefall-Argumentationen sind selten nötig.
Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.
Häufige Fragen — Heizungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern?▾
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?▾
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?▾
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?▾
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?▾
GEG-konforme Heizung in Mecklenburg-Vorpommern planen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.
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