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Mecklenburg-Vorpommern

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern

Norddeutsches Küstenklima mit milden Wintern (~3.200 Kd/a) aber hoher Wind- und Salzbelastung. Luft-Wasser-Wärmepumpen-Außeneinheiten benötigen verstärkten Korrosionsschutz und Sturmsicherung.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterliegt den Bundesfristen: Rostock und Schwerin als Großstädte bis 30.06.2026, alle anderen Gemeinden bis 30.06.2028. MV hat als großes Flächenland mit dünner Besiedlung viele Klein- und Mittelstädte — die KWP-Erstellung läuft in vielen Kommunen erst im Anlauf.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock und Schwerin sind im Wärmeplan-Verfahren. In den ländlichen Gebieten dominieren dezentrale Lösungen — Wärmepumpe, Pellets, in Küsten-Lagen auch Solarthermie. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV unterstützt Gemeinden bei der KWP-Erstellung.

Offizielle Quelle

Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Mecklenburg-Vorpommern

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV.

Rostock

~210.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Stadtwerke-Wärmenetz.

Schwerin

~95.000 Einwohner

KWP-Erstellung gestartet.

Neubrandenburg

~64.000 Einwohner

KWP im Anlauf; Frist 30.06.2028.

Stralsund

~60.000 Einwohner

KWP im Anlauf.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

Härtefall-Anträge prüfen die örtlichen Bauämter. In MV-Streusiedlungen ohne Wärmenetz-Aussicht ist die individuelle Wärmepumpe meist die einzige praktische Option — Härtefall-Argumentationen sind selten nötig.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Mecklenburg-Vorpommern nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV.

GEG-konforme Heizung in Mecklenburg-Vorpommern planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.