Niedersachsen

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Niedersachsen

Niedersachsen ist klimatisch sehr heterogen: Nordsee-Küste mild (~3.300 Kd/a), Harz und Solling mit kalten Wintern (~3.700 Kd/a). Heizungsauslegung muss regional angepasst werden — pauschale Standard-Auslegung passt nicht für alle Lagen.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Niedersachsen

Niedersachsen unterliegt den Bundesfristen: Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028. Das Land unterstützt Kommunen mit Förderprogrammen für die KWP-Erstellung. Die 65-%-Regel gilt nach Vorliegen des kommunalen Plans.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen

Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und weitere Großstädte sind in der KWP-Erstellung. Niedersachsen ist als Flächenland mit Klimaheterogenität (Küste mild, Mittelgebirge kälter) sehr unterschiedlich aufgestellt — Großstädte sind weit, viele Kleinstädte erst im Anlauf.

Offizielle Quelle

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Niedersachsen — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Niedersachsen

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

Hannover

~545.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; deutlicher Fernwärme-Ausbau geplant.

Braunschweig

~250.000 Einwohner

KWP-Erstellung; Stadtwerke-Wärmenetz.

Osnabrück

~165.000 Einwohner

KWP im Anlauf.

Oldenburg

~170.000 Einwohner

Wärmeplan in Erstellung.

Göttingen

~120.000 Einwohner

KWP im Verfahren.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Niedersachsen

Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. Niedersachsen hat eine pragmatische Praxis bei wirtschaftlich-technischen Härtefällen, vor allem in ländlichen Gebieten ohne Fernwärme-Aussicht.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Niedersachsen

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Niedersachsen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Niedersachsen nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Niedersachsen.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

GEG-konforme Heizung in Niedersachsen planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.