Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Niedersachsen
Niedersachsen ist klimatisch sehr heterogen: Nordsee-Küste mild (~3.300 Kd/a), Harz und Solling mit kalten Wintern (~3.700 Kd/a). Heizungsauslegung muss regional angepasst werden — pauschale Standard-Auslegung passt nicht für alle Lagen.
GEG §71
Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Niedersachsen
Niedersachsen unterliegt den Bundesfristen: Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028. Das Land unterstützt Kommunen mit Förderprogrammen für die KWP-Erstellung. Die 65-%-Regel gilt nach Vorliegen des kommunalen Plans.
Frist Großstädte
30. Juni 2026
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Frist kleinere Kommunen
30. Juni 2028
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.
Roll-out
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen
Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und weitere Großstädte sind in der KWP-Erstellung. Niedersachsen ist als Flächenland mit Klimaheterogenität (Küste mild, Mittelgebirge kälter) sehr unterschiedlich aufgestellt — Großstädte sind weit, viele Kleinstädte erst im Anlauf.
Offizielle Quelle
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Niedersachsen — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.
Portal besuchenBeispielstädte in Niedersachsen
Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
Hannover
~545.000 Einwohner
Wärmeplan im Verfahren; deutlicher Fernwärme-Ausbau geplant.
Braunschweig
~250.000 Einwohner
KWP-Erstellung; Stadtwerke-Wärmenetz.
Osnabrück
~165.000 Einwohner
KWP im Anlauf.
Oldenburg
~170.000 Einwohner
Wärmeplan in Erstellung.
Göttingen
~120.000 Einwohner
KWP im Verfahren.
Härtefall
Härtefall-Regelung in Niedersachsen
Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. Niedersachsen hat eine pragmatische Praxis bei wirtschaftlich-technischen Härtefällen, vor allem in ländlichen Gebieten ohne Fernwärme-Aussicht.
Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.
Häufige Fragen — Heizungsgesetz Niedersachsen
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Niedersachsen?▾
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?▾
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?▾
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?▾
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?▾
GEG-konforme Heizung in Niedersachsen planen
Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.
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