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Schleswig-Holstein

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Schleswig-Holstein

Maritimes Küstenklima mit milden Wintern (Heizgradtage ~3.200 Kd/a) und hoher Wind- und Salzbelastung. Wärmepumpen-Außeneinheiten in Küstennähe brauchen Korrosionsschutz und Sturmsicherung.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein unterliegt den Bundesfristen: Kiel und Lübeck als Großstädte bis 30.06.2026, alle anderen Kommunen bis 30.06.2028. SH hat als Energie-Wende-Pionier (Wind-Strom-Überschuss) ambitionierte Wärmewende-Ziele.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Schleswig-Holstein

Kiel und Lübeck sind in der KWP-Erstellung. In den Küsten-Lagen ist die Wärmenutzung von Wind-Strom-Überschuss ein wachsendes Konzept (Power-to-Heat). Viele kleinere Gemeinden setzen auf dezentrale Wärmepumpen.

Offizielle Quelle

Energie und Klima Schleswig-Holstein

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Schleswig-Holstein — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Schleswig-Holstein

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Energie und Klima Schleswig-Holstein.

Kiel

~250.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; ambitionierter Wind-Strom-zu-Wärme-Ansatz.

Lübeck

~220.000 Einwohner

KWP-Erstellung; Stadtwerke-Wärmenetz.

Flensburg

~92.000 Einwohner

KWP im Anlauf.

Neumünster

~80.000 Einwohner

KWP-Erstellung gestartet.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Schleswig-Holstein

Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. Die IB.SH bietet zinsverbilligte Darlehen für umfassende Sanierungen.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Schleswig-Holstein

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Schleswig-Holstein?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Schleswig-Holstein nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Schleswig-Holstein.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Energie und Klima Schleswig-Holstein.

GEG-konforme Heizung in Schleswig-Holstein planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.