Saarland

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Saarland

Mildes saarländisches Klima ähnlich Pfalz und Bergstraße — gute Bedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen ohne hohe Heizstab-Reserve. In den ehemaligen Bergbau-Quartieren manchmal komplexe Bestandssituation.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Saarland

Saarland unterliegt den Bundesfristen: Saarbrücken als Großstadt bis 30.06.2026, alle anderen Kommunen bis 30.06.2028. Das Saarland hat als kleines Bundesland kompakte Kommunalstrukturen — die KWP-Erstellung läuft koordiniert.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Saarland

Saarbrücken hat die KWP-Erstellung gestartet. Mit dem Saarland-Strukturwandel und dem Niedergang der Bergbau-Wärmenutzung sind viele Quartiere im Umbau. Die KWP definiert Eignungsgebiete für Fernwärme, dezentrale Wärmepumpen und Prüfgebiete.

Offizielle Quelle

Saarländisches Klimaschutzgesetz

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Saarland — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Saarland

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Saarländisches Klimaschutzgesetz.

Saarbrücken

~180.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Stadtwerke-Wärmenetz.

Neunkirchen

~46.000 Einwohner

KWP im Anlauf; Frist 30.06.2028.

Homburg

~42.000 Einwohner

KWP-Erstellung gestartet.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Saarland

Härtefall-Anträge prüfen die örtlichen Bauämter. Das Saarland hat eine pragmatische Praxis und unterstützt Eigentümer mit der SIKB-Förderbank bei der Finanzierung der Heizungsumstellung.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Saarland

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Saarland?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Saarland nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Saarland.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Saarländisches Klimaschutzgesetz.

GEG-konforme Heizung in Saarland planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.