Sachsen

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Sachsen

Sachsen klimatisch zweigeteilt: Tieflagen (Leipzig, Dresden) mild, Erzgebirge mit harten Wintern (Heizgradtage 4.000+ Kd/a). Bei Standorten über 600 m üNN ist Heizleistungs-Reserve essentiell.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Sachsen

Sachsen unterliegt den Bundesfristen: Dresden, Leipzig, Chemnitz bis 30.06.2026, alle anderen Kommunen bis 30.06.2028. Die Sächsische Energieagentur SAENA unterstützt die KWP-Erstellung.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Sachsen

Dresden, Leipzig und Chemnitz sind in der KWP-Erstellung. In den Großstädten sind etablierte Fernwärmenetze vorhanden, die weiter ausgebaut werden. In den Mittelgebirgs-Gebieten (Erzgebirge, Sächsische Schweiz) dominieren dezentrale Lösungen.

Offizielle Quelle

Sächsische Energieagentur SAENA

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Sachsen — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

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Beispielstädte in Sachsen

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Sächsische Energieagentur SAENA.

Dresden

~565.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Stadtwerke-Wärmenetz mit Dekarbonisierungs-Plan.

Leipzig

~625.000 Einwohner

KWP in Erstellung; ambitionierter Fernwärme-Ausbau.

Chemnitz

~245.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Stadtwerke-Wärmenetz.

Zwickau

~88.000 Einwohner

KWP im Anlauf.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Sachsen

Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. Sachsen unterstützt energetische Sanierungen mit der SAB Sächsische Aufbaubank — ein zinsverbilligtes Darlehen kann in Härtefall-Konstellationen helfen.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Sachsen

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Sachsen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Sachsen nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Sachsen.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Sächsische Energieagentur SAENA.

GEG-konforme Heizung in Sachsen planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.