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Rheinland-Pfalz

Heizungsgesetz & Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz

Pfälzer Mildklima mit über 1.800 Sonnenstunden — exzellente Bedingungen für PV + Wärmepumpe-Kombination. Im Eifel-Hunsrück-Bereich kühlere Winter, höhere WP-Auslegungsreserve nötig.

GEG §71

Die 65-%-Erneuerbar-Regel in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterliegt den Bundesfristen: Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und weitere Großstädte bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028. RLP unterstützt die KWP-Erstellung mit Beratung über die Energieagentur RLP.

Frist Großstädte

30. Juni 2026

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Frist kleinere Kommunen

30. Juni 2028

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zu diesem Datum Zeit.

Roll-out

Stand der kommunalen Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz

Mainz, Ludwigshafen und Koblenz sind in der KWP-Erstellung. RLP hat Gebiete mit etabliertem Fernwärmenetz (Mainz, Ludwigshafen) und große ländliche Räume mit dezentraler Wärmeversorgung. In der Pfalz dominieren Einfamilienhäuser mit individuellen Heizungslösungen.

Offizielle Quelle

Energieagentur Rheinland-Pfalz

Tagesaktueller Stand der Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz — direkt vom verantwortlichen Bundesland-Portal.

Portal besuchen

Beispielstädte in Rheinland-Pfalz

Allgemeiner KWP-Status der wichtigsten Städte. Für tagesaktuelle und quartiersgenaue Informationen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Mainz

~220.000 Einwohner

Wärmeplan im Verfahren; Stadtwerke-Wärmenetz mit Ausbauplänen.

Ludwigshafen am Rhein

~170.000 Einwohner

KWP-Erstellung; großes Industrie-Wärmenetz.

Koblenz

~115.000 Einwohner

KWP im Verfahren.

Trier

~115.000 Einwohner

KWP-Erstellung gestartet.

Kaiserslautern

~100.000 Einwohner

KWP im Anlauf.

Härtefall

Härtefall-Regelung in Rheinland-Pfalz

Härtefall-Anträge prüfen die kreisfreien Städte oder Landkreise. RLP hat zusätzlich das RLP Solar-Speicher-Programm, das die PV-Wärmepumpen-Kopplung fördert — eine wirtschaftliche Alternative für Eigentümer in ländlichen Gebieten.

Bei Unsicherheit, ob Ihr Vorhaben unter eine Härtefall-Regelung fällt: Lassen Sie sich von einem BAFA-zugelassenen Energieberater unverbindlich beraten. Die Erstberatung ist über die Verbraucherzentrale staatlich gefördert und kostengünstig.

Häufige Fragen — Heizungsgesetz Rheinland-Pfalz

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Eigentümer in Rheinland-Pfalz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) §71 schreibt für neue Heizungen vor, dass sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Pflicht greift in Rheinland-Pfalz nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wann muss meine Stadt einen Wärmeplan vorlegen?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Das gilt auch in Rheinland-Pfalz.
Was passiert, wenn meine Heizung defekt geht?
Bei einer Heizungs-Havarie greifen Übergangsregelungen: Sie dürfen eine fossile Heizung als Notlösung einbauen, müssen aber innerhalb von fünf Jahren auf eine GEG-konforme Lösung umstellen. Eine Beratungspflicht durch einen Energieberater greift, bevor eine fossile Notheizung dauerhaft in Betrieb bleibt.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Fernwärme), Hybridheizungen mit hohem WP-Anteil, Pelletkessel sowie Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-Kessel. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen die Regel nicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Quartier für Fernwärme geplant ist?
Das ist die zentrale Information aus dem kommunalen Wärmeplan. Sobald der Plan veröffentlicht ist, weist er Ihr Grundstück einem Eignungsgebiet zu: Wärmenetz-Eignung (Fernwärme geplant), dezentrale Eignung (Wärmepumpe sinnvoll) oder Prüfgebiet. Aktuelle Information liefert das Energieagentur Rheinland-Pfalz.

GEG-konforme Heizung in Rheinland-Pfalz planen

Ein BAFA-zugelassener Energieberater prüft Ihre konkrete Situation, klärt Härtefall-Optionen und plant die GEG-konforme Heizungslösung.