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Erneuerbare Wärme — die GEG-Definitionen

Die GEG-65-%-Regel verlangt erneuerbare Wärme. Aber was zählt konkret als erneuerbar? Wie werden die Anteile berechnet? Hier verstehen Sie die technischen Definitionen und Anrechnungs-Regeln.

2 Min. Lesezeit4 Abschnitte·Xpora-Redaktion · geprüft 2026

Liste anerkannter erneuerbarer Quellen#

Das GEG erkennt folgende Quellen als erneuerbar an: 1) Umweltwärme — Luft, Erde, Grundwasser, gewonnen über Wärmepumpen. 2) Solarthermie — direkte Sonnenwärme. 3) Biomasse — Holz, Pellets, Hackschnitzel, Biokoks. 4) Biogas / Bio-Methan — sofern aus biogenen Quellen, mit Zertifizierung. 5) Wasserstoff — sofern aus erneuerbaren Quellen produziert (grüner Wasserstoff). 6) Industrielle Abwärme — nicht-vermeidbare Abwärme aus Industrieprozessen, in Wärmenetze eingespeist. 7) Geothermie — tiefe Erdwärme aus Bohrungen. NICHT erneuerbar: Erdgas (außer mit Bio-Methan-Zertifikat), Heizöl, Kohle, Strom aus fossilen Kraftwerken (ohne Ökostrom-Zertifikat).

Anrechnung Wärmepumpen#

Bei Wärmepumpen wird der erneuerbare Anteil pauschal auf 65 % der Wärme gesetzt — also genau die GEG-Mindestquote. Diese Pauschale berücksichtigt: Strommix-Anteil erneuerbar (aktuell ~55 %, steigend), JAZ-Faktor (Umweltwärme-Anteil 75-80 % bei JAZ 4). Die Pauschale ist konservativ — bei modernen WP mit JAZ 4+ und steigendem Ökostrom-Anteil ist die echte erneuerbare Quote oft 80 %+. Für die GEG-Erfüllung reicht die Pauschale. Bei eigener PV-Anlage steigt die echte Quote weiter, hat aber keinen direkten Bonus-Effekt im GEG.

Anrechnung Wärmenetze#

Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die 65-%-Regel, wenn das Wärmenetz selbst zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Diese Bedingung ist anspruchsvoll: Aktuell erreichen viele kommunale Wärmenetze nur 20-40 % erneuerbaren Anteil (vor allem aus Müllheizkraftwerken und Erdgas). Bis 2030 müssen die Netze auf 65 % EE-Quote gebracht werden. Eigentümer sollten vor Anschluss-Vertrag den aktuellen EE-Anteil und die Dekarbonisierungs-Roadmap des Versorgers prüfen. Bei nicht-konformen Netzen: GEG-Konformität wird erst mit Erreichen der 65-%-Quote sichergestellt.

Hybrid- und Mischlösungen#

Hybrid-Heizungen mit Wärmepumpe + Gaskessel müssen für GEG-Konformität nachweisen, dass mindestens 65 % der Jahres-Wärmemenge durch die WP-Komponente bereitgestellt wird. Das wird über eine technische Auslegungs-Berechnung im Bauantrag dokumentiert. Praktisch sinnvoll: WP-Bivalenzpunkt bei -2 bis -7 °C einstellen, sodass sie 75-85 % der Jahres-Wärme deckt. Gaskessel dann für Spitzenlast und Notreserve. Bei reiner Solarthermie als 'Hauptheizung' (technisch problematisch in Deutschland): mindestens 65 % der Jahres-Wärme aus Solarthermie kann praktisch nicht erreicht werden — selbst mit großen Kollektor-Flächen unter 50 % Jahres-Anteil. Daher Solarthermie nur als Ergänzung GEG-konform.

Häufige Fragen

Zählt Strom aus dem Netz als erneuerbar?
Pauschal nicht. Aber für Wärmepumpen wird der erneuerbare Anteil pauschal auf 65 % gesetzt — das deckt den Stromsetz-Mix-Anteil plus Umweltwärme-Anteil. Mit Ökostrom-Zertifikat 100 % erneuerbar.
Wie weiß ich, ob mein Fernwärme-Netz 65 % EE erreicht?
Direkt beim Versorger erfragen. Stadtwerke veröffentlichen typisch jährliche Wärmenetz-Energieausweise. Aktueller EE-Anteil und Dekarbonisierungs-Plan müssen offen einsehbar sein.
Wie wird der WP-Anteil berechnet bei Hybrid?
Technische Auslegungs-Berechnung im Bauantrag, basierend auf Bivalenzpunkt und Last-Profilen. Energieberater erstellt diese Berechnung als Pflicht-Bestandteil des GEG-Konformitäts-Nachweises.

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